Die Verfolgung von Personen unter 18 Jahren, d.h. vor Erreichen der Volljährigkeit, und die Prüfung von Strafverfahren gegen solche Personen erfolgt nach dem allgemeinen Verfahren, jedoch unter Berücksichtigung bestimmter notwendiger Merkmale, die die Anwälte von Bachynskyi und Partner JSC achten bei der Zusammenarbeit auf eine faire Prüfung des Falles und den Schutz der Interessen des Mandanten.
Minderjährige können zusätzliche Garantien nutzen, die durch die ukrainische Gesetzgebung und internationale Verträge festgelegt sind.
BESONDERHEITEN DER STRAFRECHTLICHEN VERANTWORTLICHKEIT MINDERJÄHRIGER
Zuallererst sollte einem minderjährigen Verdächtigen (Beschuldigten) sein Recht auf Verteidigung unbestreitbar garantiert und sichergestellt werden, indem die obligatorische Teilnahme eines Verteidigers, dh eines Anwalts, an Gerichtsverfahren während des Strafverfahrens gegen ihn sichergestellt wird.
Das Gesetz der Ukraine über die strafrechtliche Verantwortung sieht die Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortung und Bestrafung von Minderjährigen vor, die es ermöglichen, bei der Entscheidung über die Strafverfolgung von Personen unter 18 Jahren die Feinheiten ihrer geistigen Entwicklung, kulturellen Erziehung, der Gründe und Bedingungen, die zur Begehung von Straftaten beigetragen haben, und ernennen eine legale und gerechte Strafe.
Es sei daran erinnert, dass das Gesetz der Ukraine „Über die Justiz und den Status von Richtern“ eine zwingende Garantie bietet, nämlich dass nur ein Richter gesetzlich befugt ist, Verfahren gegen Minderjährige durchzuführen.
Die Minderjährigkeit einer Person, die eine Straftat begangen hat, gilt als strafmildernder Umstand und muss daher bei der Verhängung einer Strafe berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob die Person zum Zeitpunkt des Verfahrens die Volljährigkeit erreicht hat.
Der Strafzweck einer von einem Minderjährigen begangenen Straftat weist erhebliche Unterschiede auf, da in Strafverfahren gegen Personen, die das 18 das Kind.
Daher ist in Strafverfahren gegen Minderjährige darauf zu achten, ob:
- der Minderjährige ist Gegenstand einer Straftat;
- ob die Mitwirkungspflicht eines Rechtsanwalts eingehalten wurde;
- ob der Richter befugt ist, Verfahren gegen Minderjährige zu führen;
- ob Garantien für Minderjährige gewährt werden, an Personen, die zum Zeitpunkt des Falls die Volljährigkeit erreicht haben.
Bei diesen und einer Reihe weiterer Fragen, insbesondere zur Teilnahme an Ermittlungsverfahren, zur Bereitstellung von Beratungen und Rechtsbeistand, können Sie sich an die Anwälte von Bachynskyi and Partners JSC wenden, die über langjährige Erfahrung im Bereich des Schutzes der Interessen von Minderjährigen verfügen im Strafverfahren.