AUFLÖSUNG DER EHE MIT EINEM AUSLÄNDER IN DER UKRAINE

Розірвати зареєстрований шлюб з іноземцем в Україні можливо. Це можна зробити навіть у декілька способів. Українським законодавством передбачено ряд підстав, за яких шлюб припиняється. Сімейний кодекс України частиною 2 статті 104 визначає, що шлюб припиняється внаслідок його розірвання.

Es ist möglich, eine eingetragene Ehe mit einem Ausländer in der Ukraine aufzulösen. Dies kann sogar auf mehrere Arten erfolgen. Die ukrainische Gesetzgebung sieht eine Reihe von Gründen für die Beendigung einer Ehe vor. Artikel 104 Teil 2 des Familiengesetzbuches der Ukraine legt fest, dass eine Ehe als Folge ihrer Auflösung beendet wird.

MÖGLICHKEITEN ZUR AUFLÖSUNG EINER EHE

  • Auflösung der Ehe durch die Behörden des RACS auf Antrag eines Ehepartners, der keine Kinder hat;
  • Scheidung durch Gerichtsbeschluss auf gemeinsamen Antrag von Ehegatten, die Kinder haben.

* Das heißt , eine Scheidung ist nur unter Beteiligung von 2 staatlichen Stellen möglich – dem Gericht oder dem RACS. Im Streitfall oder bei minderjährigen Kindern erfolgt die Scheidung ausschließlich durch das Gericht.

Auf den ersten Blick scheint alles einfach und leicht, aber wenn einer der Ehepartner Ausländer ist oder beide Ehepartner Ausländer sind, stellen sich eine Reihe von Fragen, von denen die erste ist, welches Recht in einem bestimmten Staat anzuwenden ist Fall?

Wenn einer der Ehegatten oder beide Ausländer sind, muss in solchen Fällen das Auslandselement berücksichtigt werden, sodass die Normen des Internationalen Privatrechts zur Anwendung kommen. Dementsprechend beschränken wir uns nicht mehr auf das Familiengesetzbuch der Ukraine, sondern berücksichtigen internationale Rechtsverträge und Übereinkommen über die Rechtshilfe in Familiensachen, die die Ukraine gegebenenfalls mit anderen Staaten abgeschlossen (ratifiziert) hat, und natürlich die Gesetz der Ukraine „Über das internationale Privatrecht“.

VERFAHREN ZUR AUFLÖSUNG DER EHE MIT EINEM AUSLÄNDER

Zunächst sollten Sie genau darauf achten, wo (auf welchem ​​Staatsgebiet) die Eheschließung eingetragen wurde. Dies ist erforderlich, um die Wahl des in diesem Fall anwendbaren Rechts des Staates zu erleichtern.

Nicht selten kommt es vor, dass ein Ehepartner beabsichtigt, die Ehe aufzulösen, der andere Ehegatte jedoch im Ausland ist, d. h. nicht in der Ukraine lebt, sein tatsächlicher Wohnort/Aufenthalt im Ausland unbekannt ist, der Kontakt zu ihm abgebrochen wurde . Es stellt sich die Frage: Was tun und ist es möglich, eine solche Ehe zu brechen? In einem solchen Fall erfolgt die Scheidung nur durch das Gericht. Dementsprechend wendet sich eine Partei in der Rolle des Klägers an die andere – den Beklagten – mit einem Scheidungsantrag, der gemäß den Zuständigkeitsregeln für vom Kläger gewählte Fälle an das Gericht weitergeleitet wird.

Es ist wichtig zu wissen, dass Artikel 63 des Gesetzes der Ukraine „Über das internationale Privatrecht“ besagt, dass die Ehebeendigung und die Rechtsfolgen der Ehebeendigung durch das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht in Bezug auf die Rechtsfolgen der Ehe bestimmt werden. Und die Rechtsfolgen der Eheschließung werden bestimmt durch:

  • gemeinsames Personenrecht der Ehegatten;

*Nach der allgemeinen Regel gilt im Völkerrecht das Personenrecht einer Person als das Recht des Staates, dessen Staatsbürger sie ist. Sind beispielsweise beide Ehegatten Ukrainer, gelten die ukrainischen Rechtsvorschriften.

  • nach dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Aufenthalt hatten, sofern mindestens einer der Ehegatten dort noch einen Wohnsitz hat;

*Besteht kein gemeinsames Personenrecht der Ehegatten, d.h. beide Ehegatten sind Staatsangehörige verschiedener Staaten, so kann die Regelung des letzten gemeinsamen Wohnsitzes zur Anwendung kommen. Eine interessante Tatsache ist, dass ein solches Paar auf dem Gebiet eines anderen (Dritt-)Staates leben, d.h. sich dort aus legalen Gründen aufhalten kann (eine Aufenthaltserlaubnis hat), und wenn er möchte, kann er seine Ehe in diesem Staat unter Anleitung des Ausländers auflösen Gesetzgebung.

  • das Recht, zu dem beide Ehegatten auf andere Weise die engste Verbindung haben;

*Gilt, wenn die Ehegatten nicht den letzten gemeinsamen Wohnsitz haben.

 

!NB! Vergessen Sie nicht, dass die internationale Vereinbarung zwischen den Staaten andere Regeln aufstellen kann, dies sollte daher berücksichtigt werden. Das internationale Abkommen hat Vorrang vor dem ukrainischen Gesetz „Über internationales Privatrecht“.

Eine Scheidung ist immer ein schwieriger Prozess, sowohl aus psychologischer Sicht als auch aus Sicht der vom Verfahren vorgesehenen Rechtstätigkeit. Und wenn noch ein Fremdkörper hinzukommt, wird die Sache komplizierter. Daher raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um mögliche Risiken und negative Folgen zu vermeiden!

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