VERÄNDERUNGEN IN DER ZUSAMMENSETZUNG UND TÄTIGKEIT DES AUFSICHTSRATS: IST ES WIRKLICH EINFACHER GEWORDEN, GESCHÄFTE ZU MACHEN?

Aktiengesellschaften (im Folgenden JSC) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gehören zu den beliebtesten Organisations- und Rechtsformen für den Geschäftsbetrieb. Allein zum 01.05.2018 gab es 14.597 JSCs. Der Staat sucht ständig nach Wegen, um einen angemessenen Schutz der Aktionärsrechte zu gewährleisten und die Transparenz der JSC-Aktivitäten zu erhöhen.

Um dieses Problem zu lösen, wurde am 16. November 2017 das Gesetz Nr. 2210-VIII („…über die Vereinfachung von Geschäften und die Gewinnung von Investitionen von Wertpapieremittenten“) verabschiedet, das Änderungen an den wichtigsten Gesetzen zur Regulierung der Aktivitäten von JSC einführte, einschließlich das Gesetz der Ukraine „Über Aktiengesellschaften“. Gehen wir also die Punkte genauer durch.

BILDUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Neuregelungen definieren die Verpflichtung zur Bildung eines Aufsichtsrats (im Folgenden Aufsichtsrat genannt) in:

  • Öffentliche Aktiengesellschaften (im Folgenden – PJSC);
  • Banken;
  • Private Aktiengesellschaften (im Folgenden – PrJSC), deren Anzahl der Aktionäre 10 oder mehr beträgt;

Aber es gibt eine Ausnahme von dieser Regel. Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist nicht zwingend, wenn ausnahmslos jeder von 10 oder mehr Gesellschaftern verbunden ist.

Früher war die Gründung einer Aktiengesellschaft die Pflicht jeder JSC, die 10 oder mehr Aktionäre hatte, unabhängig von der Art (privat oder öffentlich).

Was den Zeitpunkt der Ausübung der Befugnisse der Nationalen Volksrepublik betrifft, so hat es ebenfalls Änderungen gegeben. Traditionell werden die Mitglieder der Nationalversammlung auf der Generalversammlung (im Folgenden: Generalversammlung) gewählt. Wurden sie jedoch zuvor in die nächste JSC-Jahresversammlung gewählt, so wird nun festgelegt, dass die Amtszeit nicht mehr als 3 Jahre beträgt.

Für PrJSC hat der Gesetzgeber zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, in der Satzung eine weitere Amtszeit des HR festzulegen, die 3 Jahre nicht überschreitet.

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Auch wurden Garantien hinsichtlich der Unabhängigkeit der Volksrepublik aufgestellt. Die Anforderung von mindestens zwei unabhängigen Direktoren als Teil der NR wurde ergänzt. Es wurde festgelegt, dass 1/3 des Board of Directors aus unabhängigen Direktoren bestehen sollte. Und die kleinstmögliche Zahl solcher Direktoren sollte gleich 2 sein. Daher stellen wir logischerweise fest, dass die kleinste Zahl der Mitglieder der Nationalversammlung gleich 6 Personen sein sollte. Diese Anforderungen gelten sowohl für PJSC als auch für staatseigene PrJSC.

Diese beinhalten:

  • PrJSC, wo der Staat mehr als 50 % der Anteile besitzt;
  • PrJSC, deren Anteile zu 50 % oder mehr am genehmigten Kapital staatlicher Wirtschaftsgesellschaften sind.

Neu war die Anforderung an einen unabhängigen Direktor (unabhängiges Mitglied) der Nationalen Volksrepublik. Nicht unterstellt sind beispielsweise Personen, die insgesamt mehr als 12 Jahre Mitglieder der Nationalversammlung sind, in den vorangegangenen 5 Jahren den Leitungsorganen der Gesellschaft angehörten, Gesellschafter (Besitzer einer Mehrheitsbeteiligung) oder deren Vertreter sind zu den Anforderungen. Es gibt auch andere Einschränkungen. Ein solches Mitglied der Nationalversammlung sollte nicht unter dem Einfluss anderer Ratsmitglieder stehen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die Beschränkungen des Amtes des Staatsoberhauptes der Volksrepublik eingeführt wurden. Ein Mitglied der Nationalversammlung ist vom Vorsitz ausgeschlossen, wenn es im vergangenen Jahr Vorsitzender des kollegialen Leitungsorgans der AG war oder die Aufgaben eines solchen Organs allein wahrgenommen hat.

KOMPETENZ DES AUFSICHTSRATS

Die Änderungen haben die Rolle von NR im JSC-Management erheblich gestärkt. Der NR sind beispielsweise eine Reihe von Themen zugeordnet, die zuvor durch die Satzung definiert wurden, nämlich:

  • Einreichung einer Mitteilung durch einen Aktionär auf bestimmte Weise;
  • das Verfahren zur Benachrichtigung von Personen über Dividendenzahlungen (Datum und Frist, Höhe, Verfahren);
  • die Methode, sich mit den Informationen über die Abhaltung der Hauptversammlung der AG vertraut zu machen und die Tagesordnung durch den Initiator der Einberufung zu senden.

Jetzt löst die JSC JSC keine Probleme, die unter die Gerichtsbarkeit der Nationalen Volksrepublik fallen. Dies betrifft jedoch nicht PrJSC, dessen Satzung festlegt, dass JSC JSC das Recht hat, Angelegenheiten zu lösen, die in die Zuständigkeit von NR fallen. Außerdem hat der NR das Recht, alle Fragen, die zur Prüfung des NR gehören, zur Prüfung durch das JSC JSC vorzulegen.

Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen die NR der Begehung einer bedeutenden Tat zustimmt.

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AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Der Gesetzgeber kompensierte die wachsende Bedeutung der Nationalversammlung bei der Verwaltung von JSCs durch die Stärkung der Rolle ihrer Ausschüsse, vor allem in öffentlichen und staatlichen JSCs.

Die Bildung und Tätigkeit der NR-Gremien wird fortan neben der JSC-Satzung und den Reglementen zur NR auch durch die von der NR genehmigten Gremienordnungen geregelt. Auch die Befugnisse der zu bildenden Ausschüsse wurden vorgesehen.

Die Zusammensetzung der Ausschüsse muss aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen. Durch interne Dokumente kann jedoch eine andere Nummer festgelegt werden. Andere Personen, darunter Mitglieder der Leitungsgremien und Sachverständige, sind berechtigt, an den Sitzungen teilzunehmen, jedoch nur auf Einladung des Ausschusses.

Die eingeführten Änderungen waren eine spezifischere Frage der Beschlussfassung durch die Nationalversammlung auf der Grundlage der Vorschläge ihrer Ausschüsse. Insbesondere hat die Nationalversammlung, wenn kein Vorschlag des Ausschusses zu Fragen vorliegt, die zur Prüfung durch die Nationalversammlung vorbereitet werden, das Recht, unabhängige Entscheidungen über solche Fragen zu treffen. So hat der Gesetzgeber der Nationalen Volksrepublik neben erweiterten Befugnissen auch gewisse Beschränkungen auferlegt.

Um die Wirksamkeit der Tätigkeit der Ausschüsse der Nationalen Volksrepublik zu erhöhen, werden ihnen auch Mittel zugewiesen. Aufgrund der bereitgestellten Mittel können die NR-Gremien Rechtsanwälte, Wirtschaftswissenschaftler und Finanzexperten für die fachliche Beratung gewinnen.

Mit zunehmenden Befugnissen der NR-Ausschüsse steigen auch die Berichtspflichten. Die Ausschüsse berichten mindestens einmal jährlich über ihre Arbeit. Eine Ausnahme bildet der Prüfungsausschuss, der alle sechs Monate Bericht erstattet.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS UND BEURTEILUNG SEINER TÄTIGKEIT

Jedes Jahr erstellt NR PJSC sowie auf Anfrage von NR PrJSC einen Bericht über die durchgeführten Arbeiten. Ein solcher Bericht ist ein gesonderter Bestandteil des allgemeinen Jahresberichts der JSC und unterliegt daher den Anforderungen an die Reihenfolge und die Veröffentlichungsbedingungen des allgemeinen Jahresberichts.

Der Bericht sollte die Bewertung der Aktivitäten der NR widerspiegeln. Eine solche Bewertung sollte Folgendes umfassen:

  • Evaluation als Kollegialorgan der Nationalen Volksrepublik (Struktur, Zusammensetzung und Tätigkeit);
  • Bewertung jedes Mitglieds des HP (Leistungsfähigkeit, Kompetenz);
  • Einschätzung der Unabhängigkeit jedes unabhängigen Verwaltungsratsmitglieds;
  • Bewertung der NR-Gremien (Kompetenz, Effizienz, Zusammensetzung, Anzahl der Sitzungen, Beschreibung der Hauptthemen);
  • Beurteilung der Erreichung gesetzter Ziele.

Darüber hinaus muss der Bericht die Beschlussfassungsverfahren des Verwaltungsrats sowie das Verhältnis zwischen der Tätigkeit des Verwaltungsrats und Änderungen der finanziellen und wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft enthalten.

IST DAS AKZEPTIEREN VON VERÄNDERUNGEN IMMER NOCH EHER EIN PLUS ODER EIN MINUS?

Bereits aus dem Namen des Gesetzes war ersichtlich, welches Ziel es erreichen soll. Durch die weitreichenderen Befugnisse des Aufsichtsrats wurde vielmehr ein wirksames System der gegenseitigen Kontrolle geschaffen. Damit wurde der Einfluss des Mehrheitsaktionärs deutlich reduziert und dementsprechend die Position der Minderheitsaktionäre gestärkt sowie die Voraussetzungen für die Gewinnung von Beteiligungen geschaffen.

 Oleksandr Polishchuk,

Rechtsanwaltsanwärter für Gesellschaftsrecht und Compliance-Praxis

Bachynskyi und Partner JSC

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