PRAXIS FÜR INVESTITIONSUNTERSTÜTZUNG UND M&A

Investitions- und M&A-Unterstützung

Rechtsberatung für in- und ausländische Investoren ist eine Angelegenheit des kompetentesten Teams von Rechtsberatern „Bachynskyy i Partnerzy“. Unter den Bedingungen eines ungünstigen Investitionsklimas sind wir bereit, eine objektive Bewertung der potenziellen Rentabilität bis zum Risikoniveau und eine umfassende Unterstützung eines Investitionsprojekts von der Auswahl der Angebote und der Vorbereitung der erforderlichen Verträge bis zur Kontrolle seiner Umsetzung und Streitbeilegung vorzunehmen .

In den letzten drei Jahren haben wir über 50 Investitionsprojekte und  M&A-Verträge in den Bereichen Immobilien, Industrie, Agroindustrie, IT usw. und Partner“ aus den Bereichen Gesellschafts- und IT-Recht, Migrationsdienste, Immobilien (link ).

Neben der Gestaltung und Analyse von Verträgen, der Durchführung von Audits des Investitionsprojekts bieten wir auch Dienstleistungen bei der Teilnahme an Verhandlungen zwischen den Parteien von Investitionsprojekten, der Ausarbeitung von Empfehlungen im Bereich des Risikomanagements bei der Projektdurchführung und der Vertretung der Kundeninteressen gegenüber dem Staat an und lokalen Regierungsbehörden sowie die Wahrung der Interessen des Kunden in Investitionsstreitigkeiten.

Unterstützung für Auslandsinvestitionen

Dank der gesammelten Erfahrung sind die Spezialisten der Anwaltskanzlei „Bachynskyy i Partnerzy“ bereit, eine breite Palette von Beratungsdiensten im Bereich Strategien und Besonderheiten der Investition in der Ukraine anzubieten, Vermögenswerte zu suchen und auszuwählen, die Investitionen in der Ukraine anziehen, und zu koordinieren den Prozess des Abschlusses von Investitionsverträgen in allen Phasen.

Wir können mit verschiedenen Arten von Investitionen arbeiten, einschließlich Portfolioinvestitionen. Aber unsere Priorität sind ausländische Direktinvestitionen – Projekte wie Brownfield und Greenfield.

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Der Leistungsumfang für einen potenziellen Investor umfasst: Auswahl einer Investitionsfazilität → deren rechtliche und finanzielle Prüfung (Due Diligence) → Vorbereitung eines Kaufvertrags für diese Fazilität → rechtliche Unterstützung bei der Umsetzung des Projekts (falls erforderlich).

Insbesondere wird Unterstützung bei der Erstellung von Gesellschaftsdokumenten, Anmeldung oder Ummeldung geleistet. Bei Übernahme der ausländischen Geschäftsführung in das Leitungsorgan der Gesellschaft werden Arbeitserlaubnisse erteilt. Bei Bedarf helfen wir Ausländern bei der Erlangung einer Steueridentifikationsnummer und der Eröffnung eines Bankkontos.

Wir betreuen Investitionen in den Bereichen High-Tech und IT, Verkehrsinfrastruktur und Energie, Landwirtschaft und Bau als Bereiche mit hohem wirtschaftlichem Potenzial (hohe Wertschöpfung).

Die Investition erfolgt durch:

  • Gründung eines neuen Unternehmens, einschließlich – Investitionen in Start-ups;
  • Fusionen und Übernahmen;
  • Beteiligung an Joint Ventures;
  • Kauf von Gesellschaftsrechten (Anteilen) an einem bestehenden Unternehmen;
  • Kauf von Immobilien.

Immobilieninvestitionen

Heute hat die Ukraine immer noch den Status eines der vorteilhaftesten Länder, um in Immobilien zu investieren. Im Vergleich zu Spanien, den USA, Deutschland und Israel erholen sich Käufer schneller von ihren Investitionen. Durch den Kauf einer Immobilie zum Verkauf oder zur Miete lässt sich ein guter Gewinn erzielen – dank des relativ hohen Preises der Immobilie und der steigenden Mietkosten.

Experten der Anwaltskanzlei „Bachynskyy i Partnerzy“ können sich verpflichten, die Hauptelemente für den Erfolg solcher Investitionsprojekte bereitzustellen – die Auswahl der Einrichtungen und ihre umfassende rechtliche und finanzielle Prüfung. In Zusammenarbeit mit Immobilienanwälten werden juristische Dienstleistungen für den Immobilienkauf von der Buchung über die Vorauszahlung bis zum Abschluss des Hauptvertrags erbracht.

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Neubauten in Großstädten wie Kiew und Lemberg sind in den Augen potenzieller Investoren die aussichtsreichsten Objekte. Odessa, Dnjepr, Charkiw sowie Wohn- und Geschäftsräume in attraktiven touristischen Bezirken der Hauptstadt und anderer Städte der Ukraine. Unser Team hat Erfahrung beim Kauf von Objekten in der Bauphase, auf dem Primär- und Sekundärmarkt.

Die rechtliche Prüfung von Immobilien besteht aus:

  • Überprüfung des Eigentums  – Bestätigung des gültigen Eigentums des Verkäufers des Objekts (wenn das Eigentumsdokument eine Gerichtsentscheidung ist, besteht ein hohes Risiko für den Käufer), keine Belastungen: Verpfändungen, Arreste;
  • Verfolgung der Geschichte der Anlage  – wer und wann hat die Anlage gebaut / mit dem Bau begonnen, welche Dokumente waren die Grundlage des Baus, was war die Eigentumskette;
  • Grundstücksprüfung  – Eigentum und Nutzung von Grundstücken (Vorhandensein von Eigentum oder Grundstück), Vorliegen der erforderlichen Vereinbarungen zur Aufteilung, Beschlagnahme, Zweckänderung;
  • Prüfung von Genehmigungen und technischen Unterlagen  – Baugenehmigungen, städtebauliche Auflagen und Auflagen, Projektgutachten, Baugenehmigungen, technische Bedingungen für den Anschluss an Anlagen, Abnahmebescheinigungen usw.;
  • Verkäuferkontrolle  – keine Steuerschuld, kein Gerichts- oder Vollstreckungsverfahren, ob eine autorisierte Person das Recht hat, einen Kaufvertrag zu unterzeichnen usw.

Einkaufsunterstützung für Unternehmen

Die Investition in ein bestehendes Unternehmen ist sowohl eine vielversprechende als auch eine riskante Gelegenheit. Manchmal verwenden Verkäufer die Methode „Geschäftsaufbau vor dem Verkauf“. Beim Käufer wird mit guten finanziellen Leistungsindikatoren ein falsches Bild geschaffen. Zudem werden gesetzliche Vorschriften im Gesellschafts-, Kartell-, Vertrags- und Immaterialgüterrecht (sogenannte immaterielle Vermögensgegenstände) verletzt.

Unser Team bietet einen effektiven Risikominimierungsalgorithmus für Unternehmenskäufer und schafft Bedingungen für die Erzielung eines maximalen Nutzens, der die folgenden Schritte umfasst: unabhängige Unternehmenswertbewertung → vollständige Unterstützung einer Unternehmensfusion oder eines Beteiligungsinvestitionsvertrags → Strukturierung eines Investitionsvertrags → Einholung einer Konzentrationsgenehmigung von gegebenenfalls das Antimonopolkomitee der Ukraine.

Bei der Errichtung eines Beteiligungsvertrages für den Kauf von Gewerbesteuerrisiken, kalkuliert und ggf. reduziert – wird eine Holdingstruktur gestaltet, bei der die Frage gestellt wird, bei wem die Gesellschaft / Teil des erworbenen Vermögens angemeldet wird.

Bei der Bewertung der Tätigkeitskosten sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden: Kapitalisierung (Vorhandensein von Immobilien, eigene Produktionsanlagen), Dauer der Tätigkeit auf dem Markt, Dynamik der Geschäftsentwicklung (Umsatz, Rentabilitätsdynamik in den letzten Jahren, EBITDA, Stabilität der Arbeit, des Teams, der Auftragnehmer, der Entwicklungsperspektiven) usw.

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Erlangung einer Konzentrationsgenehmigung vom Antimonopolkomitee der Ukraine

Die Liste der mit Konzentrationszeichen versehenen Tätigkeiten ist in Art. 22 des Gesetzes der Ukraine Nr. 2210-III „Über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs“ vom 11.01.2001. Das Konzept der „wirtschaftlichen Konzentration“ wird als eine Kombination aus wirtschaftlichen Einheiten und Marktvermögen interpretiert, was zu einer Monopolisierung von Produktmärkten führt.

Da M&A-Vereinbarungen zu Konzentrationen führen, ist es nach Abschluss solcher Vereinbarungen erforderlich, sich dem Verfahren der abgestimmten Aktion beim Antimonopolausschuss der Ukraine zu unterwerfen und bei Überschreitung der in Art. 24 des Gesetzes №2210-III – Erlangung einer Konzentrationserlaubnis. Wenn das Gesetz eine Verpflichtung zur Zustimmung zu einem Zusammenschluss im Antimonopolausschuss der Ukraine vorsieht und diese Zustimmung nicht eingeholt wurde, werden gegen die wirtschaftliche Einheit Sanktionen in Form von Geldbußen verhängt. Die Höhe der Geldstrafe beträgt bis zu mehreren Dutzend Millionen UAH.

Die Liste der Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen von Kancelaria Radców Prawnych „Bachynskyy and Partners“ umfasst:

  • Erhalt der vorläufigen Entscheidung des Antimonopolausschusses der Ukraine über die Notwendigkeit oder Nichterfordernis der Erlangung einer Genehmigung für den Zusammenschluss / über die Notwendigkeit der Erteilung einer Genehmigung oder deren Ablehnung;
  • Einreichung des Antrags mit einem vollständigen Satz von Dokumenten und Erhalt einer Konzentrationsgenehmigung beim Antimonopolkomitee der Ukraine.

Rechtliche Gestaltung von M&A-Verträgen

Um die Interessen des Mandanten als Parteien des Fusions- und Übernahmevertrags zu schützen, führen die Anwälte der Anwaltskanzlei „Bachynskyy i Wspólnicy“ Folgendes durch:
– umfassende Analyse aller Vertragsphasen in Übereinstimmung mit dem Gesetz;
Einschätzung möglicher Bedrohungen;
– Entwicklung eines detaillierten Plans für die Umsetzung der notwendigen Schritte bei der Vertragsdurchführung;
– Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen und deren rechtlicher Bewertung.

Für jeden spezifischen Vertrag wird eine optimale Struktur entwickelt, in der die folgenden Elemente definiert sind:

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  • Verfahren zur Eigentumsübertragung;
  • Vertragsparteien;
  • Preis (das Verfahren zu seiner Bestimmung und Anpassung);
  • Auswahl der Besteuerungsform für die erstellte Struktur;
  • Zahlungsverfahren;
  • Lösen Sie Probleme im Zusammenhang mit der Einhaltung von Kartellgesetzen und anderen regulatorischen Beschränkungen;
  • Möglichkeit und Verfahren des Abschlusses von Zusatzverträgen;
  • Regeln zur Streitbeilegung.

Vorbereitung eines Gesellschaftsvertrages

So wie in einer Ehe ein Ehevertrag langwierige Vermögensstreitigkeiten wirksam verhindern kann, kann ein Gesellschaftsvertrag oder Joint-Venture-Vertrag bei gemeinsamen Investitionen ein Hindernis darstellen. Die Parteien eines solchen Vertrages können eine natürliche Person, eine juristische Person oder ein Einzelunternehmen sein.

Die Anwaltskanzlei „Bachynskyy i Partnerzy“ bietet ihre Dienste der Vorbereitung, Expertise und Unterstützung beim Abschluss eines Partnerschaftsvertrags an: a) Partner, die bereits in die Geschäftstätigkeit investiert haben; b) Personen, die beabsichtigen, eine Personengesellschaft im Unternehmen zu gründen.

Da der Abschluss von Partnerschaftsverträgen unter ukrainischen Unternehmern keine gängige Praxis ist, ist unsere Erfahrung beim Abschluss ähnlicher Dokumente erheblich. Freundschaft und gegenseitige Übereinstimmung zwischen Geschäftspartnern können sich ändern, aber klar definierte Vertragsbedingungen sind Konstanten, die unter bestimmten Bedingungen dazu beitragen können, persönliche Interessen zu schützen.

Der Partnerschaftsvertrag besteht aus den folgenden Bestimmungen:

  • Bedingungen für den Eintritt in das Unternehmen (insbesondere wie viel jeder Partner in das Unternehmen investiert);
  • Mögliche Gründe und Bedingungen für das Ausscheiden aus dem Unternehmen / Auflösung des Unternehmens;
  • Verantwortungsteilung zwischen Geschäftspartnern;
  • Möglichkeiten zur Verlängerung der Partnerschaft (da neue Partner dem Unternehmen beitreten können);
  • Regeln zur Bewertung der Arbeitsergebnisse und Leistungen des Partners;
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung;
  • Streitbeilegungsverfahren.

Investitionen durch Franchise anziehen

Als Richtung der Investitionstätigkeit erbringen Experten der Rechtsberatungskanzlei „Bachynskyy i Wspólnicy“ Dienstleistungen im Bereich des Erwerbs von Investitionen auf Franchisebasis. Zusätzlich zum Rechtspaket bieten wir über unsere Partner einen Finanzmodellanalysten und sein Marketingpaket an.

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Dank unserer Erfahrung in der Rechtsberatung im Franchising können wir unseren Mandanten eine erste Einschätzung zu den Perspektiven der Projektumsetzung geben und Antworten auf die entscheidende Frage erhalten, ob sich der Einstieg überhaupt lohnt. Wir sind bereit, echte Chancen und potenzielle Fallstricke im Einklang mit der ausgewählten Geschäftsnische und dem Zielbudget zu identifizieren.

Unsere Leistungen für Franchisegeber umfassen:

  • Unterstützung bei der Markenregistrierung;
  • Vorbereitung eines Handelskonzessionsvertrags;
  • Juristische Dienstleistungen für internationale Geschäftsprojekte – Master-Franchises (sog. „Goldene Franchise“);
  • Vertretung bei Verhandlungen zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer;
  • Due Diligence potenzieller Franchisenehmer.

Due Diligence beim Investieren

Das wichtigste moderne Instrument zur Risikominimierung bei der Geldanlage ist eine umfassende rechtliche Prüfung der Anlagemöglichkeit (Due Diligence). Eine solche Prüfung spielt eine wichtige Rolle im Paket von Dienstleistungen, die „Bachynskyy i Partnerzy“ potenziellen Investoren anbietet.

Die Legal Due Diligence umfasst die Analyse eines großen Kriterienkatalogs. An erster Stelle werden folgende Fragen geprüft: a) Beachtung des Gesellschaftsrechts, Steuerrechts, Arbeitsrechts, Kartellrechts, Immaterialgüterrechts – ob Investitionsgegenstand ein bestehendes Unternehmen ist; b) im Städtebau, Grundstücksrecht, Eigentumsschutz – wenn Immobilien Gegenstand der Investition sind.

Der Algorithmus für die Durchführung der Due Diligence durch Spezialisten der Anwaltskanzlei „Bachynskyy i Partnerzy“ besteht aus: Verfassen technischer Anforderungen → Senden von Informationsanfragen → Sammeln und Interpretieren von Daten → Einreichen eines Berichts über die Ergebnisse der Prüfung.

Die Due Diligence unterscheidet sich von der Rechtsberatung und der fachkundigen Rechtsanwendung, da sie eine vollständigere und breiter angelegte Analyse der Dokumente sowie des internen und externen rechtlichen Umfelds des Themas bietet.

Die Due Diligence bei Unternehmensinvestitionen umfasst die Prüfung betrügerischer Aspekte:

  • Die Geschichte der Gründung und Entwicklung des Unternehmens (einschließlich des Wechsels der Begünstigten);
  • Eigentümerstruktur und Unternehmensführungssystem;
  • Verfassungs-, Unternehmens- und Personaldokumente, Verträge mit Auftragnehmern;
  • Rechtmäßigkeit des Betriebs – Verfügbarkeit von Lizenzen, Zertifikaten, Genehmigungen, Einhaltung des Wettbewerbsrechts;
  • Schaffung von gesetzlichem Kapital;
  • Gültigkeit der Ernennung / Befugnisse des Leiters des Verwaltungsorgans;
  • Externe Geschäftsaktivitäten;
  • Forderungen;
  • Grundstücksrechte (insbesondere – Belastungsoffenlegung) und Immaterialgüterrechte;
  • Aktuelle und frühere Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Die Rendite ist das Ergebnis systematischer Arbeit mit Profis und etwas Glück. Das Team der Investitionsunterstützung und Rechtsanwälte in der Praxis für Fusionen und Übernahmen der Anwaltskanzlei „Bachynskyy i Wspólnicy“ ist bereit, Lösungen für alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Projekt anzubieten. Es trägt maßgeblich dazu bei, den Grundstein für Ihren Erfolg als Anleger zu legen.

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