ALLGEMEINE MOBILMACHUNG. WER IST NICHT WEHRPFLICHTIG

Am 24. Februar 2022 begann eine umfassende Invasion der Russischen Föderation auf dem Territorium der Ukraine. Am selben Tag erließ der Präsident das Dekret Nr. 69/2022 „Über die allgemeine Mobilisierung“, mit dem die allgemeine Mobilisierung angekündigt wurde. Durch den Erlass des Präsidenten der Ukraine Nr. 574 vom 12. August 2022 wurde die Dauer der allgemeinen Mobilisierung ab dem 23. August 2022 um 90 Tage verlängert.

Die allgemeine Mobilisierung ist die Aufstockung der Streitkräfte der Ukraine mit neuen Soldaten im ganzen Land.

In Übereinstimmung mit dem Gesetz der Ukraine „Über die Mobilisierung, Ausbildung und Mobilisierung“ wird die allgemeine Mobilisierung gleichzeitig auf dem gesamten Territorium der Ukraine durchgeführt und betrifft die nationale Wirtschaft, die staatlichen Behörden, andere staatliche Organe, die Organe der lokalen Selbstverwaltung und die Streitkräfte der Ukraine , andere militärische Formationen, der Zivile Rettungsdienst Schutz, Unternehmen, Institutionen und Organisationen.

Alle Bürger der Ukraine zwischen 18 und 60 Jahren, die in der Lage sind, ihren Militärdienst zu leisten, unterliegen der Mobilisierung, mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.

GRÜNDE FÜR DIE BEFREIUNG VON DER MOBILISIERUNG

Die Liste der Gründe für die Befreiung (Gewährung eines Aufschubs) von der Mobilisierung ist in Artikel 23 des Gesetzes der Ukraine „Über Mobilisierungsausbildung und Mobilisierung“ definiert.

Ja, Wehrpflichtige unterliegen während der Mobilmachung keiner Wehrpflicht:

  • reserviert für die Zeit der Mobilmachung und des Krieges durch Staatsbehörden, andere Staatsorgane, Organe der örtlichen Selbstverwaltung sowie durch Unternehmen, Institutionen und Organisationen;
  • im etablierten Verfahren als Menschen mit Behinderungen anerkannt oder nach Auffassung der VLK aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend für die Dauer von bis zu sechs Monaten wehrdienstuntauglich sind;
  • Frauen und Männer, die von 3 oder mehr Kindern unter 18 Jahren abhängig sind;
  • Frauen und Männer, die ein Kind (Kinder) unter 18 Jahren selbstständig erziehen;
  • Frauen und Männer, Vormünder, Betreuer, Adoptiveltern, Pflegeeltern, die ein behindertes Kind unter 18 Jahren erziehen;
  • Frauen und Männer, Vormünder, Sorgeberechtigte, Adoptiveltern, Pflegeeltern, die ein Kind mit schweren perinatalen Schädigungen des Nervensystems erziehen, schwere angeborene Fehlbildungen, seltene seltene Krankheiten, onkologische, onkohämatologische Erkrankungen, Zerebralparese, schwere psychische Störungen, Diabetes Typ I Diabetes ( insulinabhängig), akute oder chronische Nierenerkrankungen IV. Grades usw.;
  • Frauen und Männer, die von einem volljährigen Kind abhängig sind, das eine Person mit einer Behinderung der Gruppe I oder II ist;
  • Adoptiveltern, Vormünder, Betreuer, Adoptiveltern, Pflegeeltern, die von Waisen oder von der elterlichen Fürsorge entzogenen Kindern unter 18 Jahren abhängig sind;
  • ständige Pflege einer kranken Ehefrau (Ehemann), eines kranken Kindes sowie der eigenen Eltern oder Ehefrau (Ehemann), die gemäß dem Beschluss der MSEK oder LKK der Gesundheitseinrichtung ständige Pflege benötigen;
  • die eine Ehefrau (Ehemann) aus dem Kreis der Menschen mit Behinderungen und/oder einen Elternteil oder Elternteil einer Ehefrau (Ehemann) aus dem Kreis der Menschen mit Behinderungen der Gruppe I oder II haben;
  • Vormund einer gerichtlich als unfähig anerkannten Person mit einer Behinderung; Personen, die ständig eine Person mit einer Behinderung der Gruppe I betreuen; Personen, die eine Person mit einer Behinderung der Gruppe II oder eine Person, die nach Meinung des MSEK oder LCC einer Einrichtung des Gesundheitswesens ständig betreut werden muss, in Ermangelung anderer Personen, die diese Pflege leisten können, ständig pflegen ;
  • Frauen und Männer mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern und einem Ehemann (Ehefrau), der im Rahmen einer der Arten des Militärdienstes gemäß Artikel 2 Teil 6 des ukrainischen Gesetzes „Über den Militärdienst und den Militärdienst“ Militärdienst leistet. ;
  • Mitarbeiter von militärischen Führungsorganen (Führungsorganen), Militäreinheiten (Einheiten), Unternehmen, Institutionen und Organisationen des Verteidigungsministeriums der Ukraine, der Streitkräfte der Ukraine, des Staatsdienstes für spezielle Kommunikation und Informationsschutz der Ukraine, des Sicherheitsdienstes der Ukraine, der Auslandsgeheimdienst der Ukraine, die Nationalgarde der Ukraine, der Staatsgrenzdienst der Ukraine, die Nationalpolizei der Ukraine, die Steuerpolizei, das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine, das Staatliche Ermittlungsbüro, der Staat Exekutivdienst der Ukraine, Staatssicherheitsbüro der Ukraine;
  • andere Wehrpflichtige oder bestimmte Kategorien von Bürgern in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Von der Einberufung zum Wehrdienst während der Mobilmachung sind für einen besonderen Zeitraum ebenfalls nicht betroffen:

  • Studierende der beruflichen (beruflichen und technischen), berufsbildenden Hochschulen und Hochschulen, Praktikanten, Diplomanden und Doktoranden in Vollzeit- oder dualen Ausbildungsformen;
  • wissenschaftliche und wissenschaftlich-pädagogische Beschäftigte von Einrichtungen der höheren und berufsbildenden voruniversitären Bildung, wissenschaftliche Einrichtungen und Organisationen, die über einen akademischen Titel und/oder wissenschaftlichen Grad verfügen, und pädagogische Beschäftigte von beruflichen (beruflich-technischen) Bildungseinrichtungen, allgemein bildenden Bildungseinrichtungen, vorausgesetzt, dass sie in Hochschulen oder Fachhochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Organisationen, Einrichtungen der beruflichen (beruflichen und technischen) oder allgemeinbildenden Sekundarbildung entsprechend dem Hauptarbeitsort mit mindestens 0,75 Sätzen arbeiten;
  • Frauen und Männer, deren nahe Verwandte (Ehemann, Ehefrau, Sohn, Tochter, Vater, Mutter, Großvater, Großmutter oder leiblicher (blutsverwandter, nicht blutsverwandter) Bruder oder Schwester) während der ATO starben oder vermisst wurden;
  • Frauen und Männer, deren nahe Angehörige (Ehemann, Ehefrau, Sohn, Tochter, Vater, Mutter, Großvater, Großmutter oder leiblicher (blutsverwandter, nicht blutsverwandter) Bruder oder Schwester) während der Durchführung von Maßnahmen zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit und Verteidigung starben oder vermisst wurden , Widerstand und Abschreckung der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation in den Gebieten Donezk und Luhansk sowie während der Gewährleistung der nationalen Sicherheit und Verteidigung, Abwehr und Abschreckung der bewaffneten Aggression gegen die Ukraine während des Kriegsrechts.

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