Ukraine is becoming more attractive for foreign investment, labor migration and education. However, foreigners often face problems using documents issued by an appropriate authority of a foreign state on the territory of Ukraine. In particular, there is a need to certify the fact that the document has been duly drawn up and signed by an official who has required authority.
Die Ukraine wird für ausländische Investitionen, Arbeitsmigration und Bildung attraktiver. Ausländer haben jedoch häufig Probleme bei der Verwendung von Dokumenten, die von einer zuständigen Behörde eines ausländischen Staates auf dem Territorium der Ukraine ausgestellt wurden. Insbesondere muss bescheinigt werden, dass das Dokument ordnungsgemäß erstellt und von einem Beamten unterzeichnet wurde, der über die erforderlichen Befugnisse verfügt.
Die Ukraine wird für ausländische Investitionen, Arbeitsmigration und Bildung attraktiver. Ausländer haben jedoch häufig Probleme bei der Verwendung von Dokumenten, die von der zuständigen Stelle eines ausländischen Staates auf dem Territorium der Ukraine ausgestellt wurden. Insbesondere muss bescheinigt werden, dass das Dokument ordnungsgemäß erstellt und von einem dazu befugten Beamten unterzeichnet ist.
Die Ukraine wird für ausländische Investitionen, Wirtschaftsmigration und Bildung immer attraktiver. Ausländer haben jedoch oft Probleme mit der Verwendung von Dokumenten, die von der zuständigen Stelle eines ausländischen Staates auf dem Territorium der Ukraine ausgestellt wurden. Insbesondere muss bescheinigt werden, dass das Dokument ordnungsgemäß erstellt und von einem Beamten mit der erforderlichen Qualifikation unterzeichnet wurde.
Das Verfahren zur Bestätigung der Echtheit von amtlichen Originaldokumenten oder zur Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften autorisierter Beamter sowie der Echtheit von Stempel- und Siegelabdrücken auf dem Dokument wird als Legalisierung bezeichnet . Wie die Praxis zeigt, erfahren Ausländer in drei von fünf Fällen von der Notwendigkeit, Dokumente zu legalisieren, nachdem sie versucht haben, dieses Dokument auf dem Territorium der Ukraine zu verwenden. Um solche Situationen zu vermeiden, werden wir daher in diesem Artikel das Verfahren zur Legalisierung von Dokumenten im Detail analysieren.
Im weiteren Sinne umfasst „Legalisierung“ zwei Kategorien:
- Konsularische Legalisierung
- Apostillierung (Anbringen des Stempels „Apostille“), d.h. vereinfachte Beglaubigung.
Die obigen Verfahren dienen demselben Zweck, unterscheiden sich jedoch stark voneinander. Auf die Unterschiede zwischen diesen Verfahren gehen wir weiter unten ein.
Konsularische Beglaubigung:
- Das Verfahren ist recht kompliziert, da man sich bei mehreren Institutionen bewerben muss.
- Das Verfahren zur konsularischen Beglaubigung von Dokumenten hängt von der Art des Dokuments und dem Land ab, in dem das Dokument verwendet wird.
- Ein auf diese Weise legalisiertes Dokument ist nur auf dem Hoheitsgebiet des Landes gültig, für das es legalisiert wurde.
- Für die konsularische Beglaubigung eines Dokuments ist es notwendig, das Originaldokument oder seine notariell beglaubigte Kopie vorzulegen.
Apostille:
- Das Stempeln der „Apostille“ ist eine vereinfachte Methode zur Beglaubigung ausländischer Dokumente.
- Dieses Verfahren gilt jedoch nur für die Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens von 1961.
- Im Gegensatz zur konsularischen Beglaubigung dauert das Apostillationsverfahren wesentlich weniger Zeit, da Sie sich nur an eine Behörde wenden müssen.
- Offizielle Dokumente werden mit einem speziellen „Apostille“-Stempel beglaubigt, der von der zuständigen autorisierten Stelle des ausländischen Staates, der das Dokument ausgestellt hat, angebracht wird.
- Außerdem können Urkunden mit Apostille nicht nur in einem Land, sondern in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens verwendet werden.
- Der „Apostille“-Stempel wird auf dem Originaldokument, seiner notariell beglaubigten Kopie angebracht oder kann als Anhang ausgestellt werden.
Es gibt jedoch Fälle, in denen eine Beglaubigung von Dokumenten für die Verwendung im Ausland überhaupt nicht erforderlich ist. Wir sprechen von den Mitgliedstaaten der Minsker Konvention, die die Legalisationspflicht von Dokumenten im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgehoben haben. Um die offiziellen Dokumente dieser Länder auf dem Territorium der Ukraine zu verwenden, reicht es daher aus, sie ins Ukrainische zu übersetzen und eine solche Übersetzung zu beglaubigen.
Die Mitgliedstaaten der Minsker Konvention
- Aserbaidschan
- Armenien
- Weißrussland
- Bulgarien
- Mazedonien
- Ungarn
- Georgien (außer Abchasien und Südossetien)
- Kasachstan
- Kirgistan
- Lettland
- Litauen
- Mongolei
- Polen
- Republik Moldawien
- Russische Föderation
- Rumänien
- Serbien
- Tadschikistan
- Usbekistan
- Tschechische Republik
- Estland
Konsularische Beglaubigung und Apostillierung von Urkunden in der Ukraine zur Verwendung im Ausland
Konsularische Beglaubigung:
Dokumente, die keiner Beglaubigung unterliegen:
– Dokumente, die der Gesetzgebung der Ukraine widersprechen, den Interessen der Ukraine schaden oder die Ehre und Würde der Bürger verletzen können;
– Originale oder Kopien von Pässen, Militärtickets, Arbeitsbüchern, Abwesenheitsdokumenten, Waffentransportgenehmigungen, Fahrzeugzulassungsdokumenten (technischen Pässen), Führerscheinen, Personalausweisen, Rechtsakten;
– Dokumente, die über die Befugnisse von Beamten oder Organen hinaus ausgestellt wurden.
Beglaubigungspflichtige Dokumente:
– Originale: Personenstandsurkunden; Bescheinigungen der Personenstandsregisterbehörden; Bildungsdokumente – Diplome und Mandatsauszüge (internationales Modell), Facharztausbildungszeugnisse, Diplome von Anwärtern und Doktoren der Wissenschaften; Archivdokumente, die von den Archiven des Staatsarchivs der Ukraine und den Abteilungsarchiven ausgestellt wurden;
– andere offizielle Dokumente (z. B. Handelsdokumente wie Firmenregistrierungszertifikate oder Produktqualitätszertifikate usw.) nach ihren notariell beglaubigten Kopien und Registrierung beim Justizministerium der Ukraine.
Konsularisches Beglaubigungsverfahren je nach Art des Dokuments:
– Von den Personenstandsregisterbehörden ausgestellte Dokumente werden in den Bezirksjustizabteilungen der Region, in der sie ursprünglich ausgestellt wurden, in der Justizabteilung der Autonomen Republik Krim, in den städtischen Justizabteilungen der Städte Kiew und Sewastopol beglaubigt und dann – die Abteilung des konsularischen Dienstes des Außenministeriums der Ukraine.
– Für die Beglaubigung von Dokumenten zur internationalen Bildung ist ein schriftlicher Antrag der ausstellenden Universität erforderlich. Ein solches Bewerbungsschreiben muss von dem Ministerium, dem die jeweilige Bildungseinrichtung untersteht, ordnungsgemäß beglaubigt werden. Dann wird ein solches Dokument in der Abteilung des konsularischen Dienstes des Außenministeriums der Ukraine legalisiert.
– Archivbescheinigungen werden direkt an die Abteilung des konsularischen Dienstes des Außenministeriums der Ukraine gesendet, die die Unterschrift eines Beamten des Staatsarchivkomitees der Ukraine beglaubigt.
– Handelsdokumente werden zuerst in der Industrie- und Handelskammer der Ukraine beglaubigt und dann in der konsularischen Dienstabteilung des Außenministeriums der Ukraine legalisiert.
Die letzte Stufe der Legalisierung eines Dokuments ist seine Beglaubigung bei der diplomatischen Vertretung des Landes, in dem dieses Dokument verwendet wird.
Apostille:
Nicht apostillationspflichtige Dokumente:
– von ausländischen diplomatischen Institutionen der Ukraine ausgestellte Dokumente;
– Verwaltungsdokumente, die in direktem Zusammenhang mit Handels- oder Zollvorgängen stehen;
– Originale von Passdokumenten, Militärtickets, Arbeitsunterlagen, Personalausweisen usw.;
– normative Rechtsakte.
Dokumenty tun Apostille
Der Apostille-Stempel wird auf offiziellen Dokumenten angebracht, die in der Ukraine ausgestellt wurden und zur Verwendung im Ausland bestimmt sind, und zwar:
– Dokumente der Justizbehörden der Ukraine;
– Dokumente der Staatsanwaltschaft der Ukraine, Organe des Justizministeriums;
– Verwaltungsdokumente;
– Unterlagen zu Ausbildung und akademischen Titeln;
– von staatlichen und privaten Notaren ausgestellte Urkunden;
– offizielle Bescheinigungen über die Registrierung eines Dokuments oder einer Tatsache, die an einem bestimmten Datum bestanden haben.
Die Reihenfolge der Apostillierung je nach ausstellender Stelle:
– Diplome, Zertifikate von Bildungseinrichtungen, Bildungsprogramme und andere Dokumente, die von Bildungseinrichtungen oder anderen staatlichen Stellen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen im Zusammenhang mit Bildung und Wissenschaft ausgestellt wurden, werden im Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine mit einer Apostille versehen .
– Der Apostille-Stempel wird vom Ministerium auf die von der staatlichen Registrierungsstelle ausgestellte Bescheinigung über Personenstandsakte, Auszüge aus dem staatlichen Register der Personenstandsakte, Gerichtsentscheidungen und andere von Justizbehörden, Gerichten ausgestellte Dokumente und von Notaren ausgestellte Dokumente angebracht Ukraine . Justiz der Ukraine.
– Alle anderen Arten von Dokumenten werden vom Außenministerium der Ukraine apostilliert .
Konsularische Beglaubigung und Apostillierung von Dokumenten im Ausland zur Verwendung in der Ukraine
Konsularische Beglaubigung:
Im Allgemeinen ist das konsularische Beglaubigungsverfahren im Ausland ähnlich wie in der Ukraine. Es ist jedoch wichtig, dass es in jedem Land und manchmal sogar in jeder administrativ-territorialen Einheit (Provinz, Staat, Autonomie usw.) ein einzigartiges System staatlicher Stellen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Status gibt. All dies sowie die Art des Dokuments und die Behörde, die es ausgestellt hat, wirkt sich erheblich darauf aus, wohin Sie sich für eine konsularische Beglaubigung wenden sollten. Das heißt, wenn in einem Land das Dokument zuerst von der Stelle, die es ausgestellt hat, und dann vom Außenministerium beglaubigt wird, dann kann in einem anderen Land die konsularische Beglaubigung zuerst von Justizbehörden, Notaren, Präfekturen,
In jedem Fall ist die letzte Stufe der konsularischen Beglaubigung von Dokumenten im Ausland zur Verwendung in der Ukraine ihre Beglaubigung bei der ukrainischen diplomatischen Vertretung.
In folgenden Ländern ist eine konsularische Beglaubigung obligatorisch:Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Bahrain, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Bhutan, Vatikan, Gabun, Haiti, Guyana, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Jemen, Sambia, Western Sahara, Simbabwe, Indonesien, Irak, Jordanien, Kamerun, Kamerun, Kanada, Katar, Kenia, Kenia, Kiribati, Komoren, Kongo, Kosovo, Elfenbeinküste, Kuwait, Laos, Libanon, Libyen, Mauretanien, Madagaskar, Malaysia, Mali, Malediven , Marokko, Föderierte Staaten von Mikronesien, Mosambik, Burma, Nauru, Nepal, Nigeria, Nigeria, Nicaragua, Vereinigte Arabische Emirate, Pakistan, Palau, Palästina, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Saudi-Arabien, Senegal, Singapur, Salomonen, Somalia, Sudan, Sierra Leone, Thailand, Tansania, Togo, Tuvalu, Tunesien, Uganda, Uruguay, Philippinen, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Chile, Sri Lanka, Jamaika.
Apostille:
Die zu kontaktierenden zuständigen Behörden, Kosten und Bedingungen für die Apostillierung von Dokumenten unterscheiden sich in den verschiedenen Ländern des Haager Übereinkommens. Nachfolgend stellen wir alle notwendigen Informationen über das Apostilleverfahren in jedem der Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Verfügung.
ALBANIEN
Datum des Inkrafttretens: 9. Mai 2004.
Benannte zuständige Behörde: Konsularabteilung des Außenministeriums.
Adresse: Konsularabteilung des Außenministeriums, bul. Gjergj Fishta, Nr. 6 1000-TIRANA Albanien.
Preis: albanische Dokumente: 200 Lek (± 1,6 €), ausländische Dokumente: Gegenseitigkeit.
ANDORA
Datum des Inkrafttretens: 31. Dezember 1996.
Benannte zuständige Behörde:
- Außenminister;
- Koordinatorin für bilaterale und konsularische Angelegenheiten;
- Direktor für multilaterale Angelegenheiten und Zusammenarbeit;
- Leiter der Abteilung Allgemeine Rechtsfragen.
Adressen: C/ Prat de la Creu 62-64, AD500 Andorra la Vella, Księstwo Andory.
Preis: 8,58 €.
ANTIGUA UND BARBUDA
Datum des Inkrafttretens: 1. November 1981.
Benannte zuständige Behörde: Kanzler des Obersten Gerichtshofs von Antigua und Barbuda.
Anschrift: Kanzler des Obersten Gerichtshofs, High Street, Parliament Drive, St. John’s, Antigua.
ARGENTINIEN
Datum des Inkrafttretens: 18. Februar 1988.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium von Argentinien (Das Außenministerium von Argentinien unterzeichnete eine Vereinbarung mit dem Bundesrat der Notare, wonach verschiedene notarielle Behörden in Argentinien das Recht erhielten, die Echtheit von Unterschriften mit Beglaubigung der Apostille. Diese trat am 1. Dezember 2003 in Kraft.
Ministerium für auswärtige Angelegenheiten von Argentinien. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten bleibt das Organ für die Anwendung des Übereinkommens.)
Adresse: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Kult, Esmeralda 1212, C1007ABR, BUENOS AIRES, Argentinien.
Preis: Außenministerium von Argentinien – 39 argentinische Pesos. Die Colegios de Escribanos (Notare) erheben eine maximale Gebühr von 69 argentinischen Pesos. Dieser Service umfasst die Beglaubigung der Unterschrift eines Notars.
Quelle: http://www.mrecic.gov.ar/
AUSTRALIEN
Datum des Inkrafttretens: 16. März 1995.
Benannte zuständige Behörde:
- Sekretär des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Handel des Commonwealth of Australia;
- Botschaften;
- Höhere Kommissionen und Konsulate (mit Ausnahme von Konsulaten, die von einem Honorarkonsul geleitet werden).
Adresse: RG Casey Building, John McEwen Crescent, Barton, ACT 0221, Australien.
Preis: 80 Zloty.
Quelle: http://dfat.gov.au/about-us/our-locations/missions/Pages/our-embassies-and-consulates-overseas.aspx
ÖSTERREICH
Datum des Inkrafttretens: 13. Januar 1968.
Benannte zuständige Behörde:
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres für alle Urkunden ausgestellt von:
- Der Bundespräsident oder das Bundespräsidialamt;
- Vorsitzender des Nationalrates;
- der Vorsteher des Bundesrates oder die Geschäftsstelle des Parlaments;
- Bundesregierung;
- Bundesministerium;
- Verfassungsgericht oder Verwaltungsgericht;
- Der Oberste Gerichtshof, das Hohe Kartellgericht unter dem Obersten Gerichtshof, die Hohe Kommission für Restaurants unter dem Obersten Gerichtshof, die Hohe Kommission für Restitution unter dem Obersten Gerichtshof oder
- Rechnungskammer.
Adresse: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres Minoritenplatz 8A – 1014 Wien.
Preis: Amtsgerichtsgebühr (gerichtliche und notarielle Urkunden): 13,70 €, Gebühr Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres: 17,50 €.
Quelle: https://www.bmeia.gv.at/en/travel-stay/documents-and-authentications/authentication/apostille/
WERT
Datum des Inkrafttretens: 10. Juli 1973.
Benannte zuständige Behörde:
- Ständiger Sekretär des Außenministeriums
- Generaldirektor des Außenministeriums
- Stellvertretender Staatssekretär im Auswärtigen Amt
- Oberassistent des Außenministeriums
- Stellvertretender Staatssekretär des Außenministeriums
Erster stellvertretender Sekretär,
- Ministerium für Internationale Angelegenheiten
Adresse: Department of Foreign Affairs East Hill St, PO Box N 3746, Nassau, NP, Bahamas.
Preis: Pro Dokument wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 USD erhoben. Wenn das Hauptdokument ein Duplikat ist, kosten das zweite und alle weiteren Exemplare jeweils 20,00 USD. Wenn mehrere Kopien eine Kopie bilden, kostet das Hauptdokument jeweils 20,00 USD und die anderen Kopien jeweils 20,00 USD. Wenn für ein Dokument mehr als eine Unterschrift erforderlich ist, d. h. mehrere Zertifikate an dasselbe Dokument angehängt werden, kostet die erste Unterschrift 20,00 USD und weitere Unterschriften jeweils 10,00 USD.
Quelle: http://www.bahamas.gov.bs (Außenministerium / Regierung / Konsularische Dienste / Apostille / Legalisierung von Dokumenten)
BARBADOS
Datum des Inkrafttretens: 13. November 1966.
Benannte zuständige Behörde:
- Chefsyndikus;
- stellvertretender Hauptrechtsberater;
- Sekretär des Obersten Gerichtshofs;
- Corporate Secretary;
- Ständiger Sekretär im Außenministerium;
- Leiter des Protokolls.
Adresse: Department of Foreign Affairs # 1 Culloden Road St. Michael, Barbados, Wisconsin
Preis: $50
Quelle: https://www.caipo.gov.bb
BELGIEN
Datum des Inkrafttretens: 09.02.1976.
Benannte zuständige Behörde: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklung.
Adresse: rue des Petits Carmes 27, 1000 BRUKSELA, Belgien.
Preis: 20 Euro (ohne Konsulargebühren (10 Euro) bei nachgewiesener Armut).
Quelle: https://diplomatie.belgium.be/en/services/legalisation_of_documents/faq
BOSNIEN UND HERZEGOWINA
Datum des Inkrafttretens: 24. Januar 1965.
Benannte zuständige Behörde:
- Gerichte erster Instanz von Bosnien und Herzegowina
- Amtsgerichte der Föderation Bosnien und Herzegowina
- Hauptgerichte der Republika Srpska
- Bezirksgericht Brcko in Bosnien und Herzegowina.
Preis: Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der vom Antragsteller angeforderten Dokumente.
Quelle: https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=311
BRASILIEN
Stichtag: 14.08. 2016 Jahr.
Benannte zuständige Behörde: National Council of Justice (NRYU) (in Brasilien sind 15.000 Notare für das Apostillationsverfahren zuständig).
Adresse: National Council of Justice SEPN 514, Bloco B, Lot 7, Room 11 Brasilia / DF, Brasilien CEP 70095-900
CHINA
Das Verfahren zur Anbringung einer Apostille und Beglaubigung von Dokumenten in China mag zu kompliziert erscheinen, da das chinesische Recht eine Apostille als konsularische Beglaubigung vorsieht.
Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass die Verwaltungsregionen der Republik China (Hongkong und Macau) unabhängige Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961 sind, das Verfahren für die Apostille von Dokumenten in Kraft ist und die konsularische Beglaubigung im gesamten Gebiet gültig ist.
Der Apostillestempel wird in den besonderen Körperschaften dieser Verwaltungsregionen Chinas angebracht; das Verfahren umfasst entweder Kopien von Dokumenten oder Originale, abhängig von den Bedingungen, die von den Behörden oder Institutionen festgelegt wurden, denen die Dokumente vorgelegt werden müssen.
Die Frist für das Anbringen einer Apostille hängt vom Dokument ab und beträgt in der Regel höchstens 30 Tage, bei einigen Dokumenten höchstens 10 Tage.
HONGKONG
Datum des Inkrafttretens: 25. April 1965
Benannte zuständige Behörde: Kanzler des Obersten Gerichtshofs.
Adresse: Kanzler, Supreme Court, Raum LG115, LG1, Supreme Court Building, 38 Queensway, Hongkong
Preis: HKD 125.
Quelle: http://www.judiciary.hk/en/crt_services/apostille.htm
RESIDENZ
Datum des Inkrafttretens: 4. Februar 1969
Benannte zuständige Behörde:
- Geschäftsführer
- Sekretär für Verwaltung und Justiz
- Direktor des Justizministeriums
Adresse:
- Exekutivdirektor: Regierungssitz der Sonderverwaltungszone Macau, Avenida da Praia Grande, Macau, China.
- Sekretär für Verwaltung und Justiz: Rua de S. Lourenço, 28, Government Residence, 4th Floor, Macao, China.
- Direktor des Justizministeriums: Office of Legal Affairs, Rua do Campo, Office
No. 162, 19th Public Floor, Macau, China. - Preis: kostenlos.
CHILE
Datum des Inkrafttretens: 30. August 2016
Benannte zuständige Behörde:
- Stellvertretender Justizminister (Stellvertretender Justizminister), Landesminister der Justiz (Landesministersekretariat der Justiz)
- Regionalsekretäre des Bildungsministeriums (Regionalsekretäre des Bildungsministeriums)
- Regionalsekretäre des Gesundheitsministeriums, Direktoren von Gesundheitsdiensten, Superintendenten von Gesundheitsdiensten (Regionalsekretäre für Gesundheit, Direktoren von Gesundheitsdiensten, Superintendenten von Leistungserbringern)
- Nationaldirektor, Regionaldirektoren des Zivilmelde- und Identifizierungsdienstes (Nationaldirektor, Regionaldirektoren des Zivilmelde- und Identifizierungsdienstes)
- Generaldirektion für konsularische und Einwanderungsangelegenheiten des Außenministeriums (Generaldirektion für konsularische und Einwanderungsangelegenheiten des Außenministeriums)
Adresse: Diese Institutionen stellen Apostille-Dokumente dezentral auf dem gesamten Territorium Chiles aus, insbesondere in den jeweiligen Hauptstädten der 15 geografischen Regionen des Landes. Die einzige Ausnahme wird das Außenministerium sein, das keine Regionalbüros hat. Aus diesem Grund bringt das Ministerium die Apostille nur an seinem Sitz in Santiago an.
Abendessen: kostenlos.
Quelle: http://apostilla.gob.cl/en/caracteristicas-de-la-apostilla-chilena/
KOLUMBIEN
Datum des Inkrafttretens: 30. Januar 2001.
Benannte zuständige Behörde: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Abteilung Legalisierung.
Adresse: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Koordinierung der Legalisierung und Apostillisierung, Avenue 19 #98-03 Floors 5, 6, 7 and 8, 100 B Tower Building, BOGOTA, District of Columbia, Kolumbien.
Preis: 31.000 kolumbianische Pesos.
Quelle: http://www.cancilleria.gov.co/
COSTA RICA
Datum des Inkrafttretens: 6. April 2011.
Benannte zuständige Behörde: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Kultur von Costa Rica, Abteilung für Authentifizierung
Adresse: Abteilung für Authentifizierung, Generaldirektion, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Kulte von Costa Rica, Avenida 7-9, Calle 11-13, San José, Costa Rica.
Abendessen: 625,00 ¢ (= 1 Euro).
Quelle: https://www.rree.go.cr
KROATIEN
Datum des Inkrafttretens: 24. Januar 1965.
Benannte zuständige Behörde: Amtsgerichte oder das Justiz- und Verwaltungsministerium.
Adresse: Justizministerium der Republik Kroatien, str. Grada Vukovar 49.10 000 Zagreb, Kroatien.
Preis: Das Justizministerium erhebt eine Gebühr von 30 HRK für jede Apostille. Dieser Preis ist im kroatischen Verwaltungssteuergesetz festgelegt. Stadtgerichte erheben gemäß dem Gerichtsgebührengesetz eine Gerichtsgebühr von 50 bis 60 kroatische Kuna (der Preis hängt davon ab, ob
der Text auf Kroatisch ist – 50 Kuna – oder die Übersetzung – 60 kroatische Kuna).
Quelle: https://pravosudje.gov.hr/
ZYPERN
Datum des Inkrafttretens: 30. April 1973.
Benannte zuständige Behörde: Ministerium für Justiz und öffentliche Ordnung der Republik Zypern.
Adresse: 125, Athalassas Avenue, 1461 Nikosia (Nicosia), Zypern.
Preis: 5,00 €.
Quelle: http://www.mjpo.gov.cy
DÄNEMARK
Es sei darauf hingewiesen, dass dieses Übereinkommen nicht für Grönland und die Färöer-Inseln gilt.
Datum des Inkrafttretens: 29. Dezember 2006.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium.
Anschrift: Außenministerium, Legalisation Office, Asiatisk Plads 2, DK, 1448 Kopenhagen, Dänemark.
Preis: 195 dänische Kronen.
Quelle: http://um.dk/da
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
Datum des Inkrafttretens: 30. August 2009.
Benannte zuständige Behörde:
- Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Diplomatischer Dienst der Dominikanischen Republik
- Stellvertreter des Ministeriums für konsularische Angelegenheiten und Migration
Adresse: Außenministerium und Pr. Służby Zagranicznej. Unabhängigkeit Nr. 752 Estancia San Geronimo, Nationaldistrikt Santo Domingo, Dominikanische Republik.
Preis: 620 dominikanische Pesos (16 $)
Quelle: http://www.mirex.gov.do/
ECUADOR
Datum des Inkrafttretens: 2. April 2005
Benannte zuständige Behörde: Generaldirektor für Beglaubigung des Außenministeriums.
Adresse : Carrion E1-76 i 10. August, Quito, Ecuador.
Preis: $20.
Quelle : http://www.cancilleria.gob.ec/
Retter
Datum des Inkrafttretens: 31. Mai 1996.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium
Adresse: ulica El Pedregal, Kancelarii bulwar, Old Cuscatlan, El Salvador
Abendessen: kostenlos.
Quelle : https://rree.gob.sv
Fidschi
Datum des Inkrafttretens: 10. Oktober 1970.
Benannte zuständige Behörde: Ständiger Sekretär des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit.
Adresse: Ebenen 1 und 2, Südflügel, Bose Levu Vakaturaga Complex, 87 Queen Elizabeth Drive, Postfach 2220, Regierungsgebäude, Suva, Republik Fidschi.
Preis: Für einen Apostillestempel wird derzeit keine Gebühr erhoben.
Quelle: http://www.foreignaffairs.gov.fj
FRANKREICH
Datum des Inkrafttretens: 24. Januar 1965.
Benannte zuständige Behörde: „Generalstaatsanwaltschaft in Berufungsgerichten“.
Adresse: Adressliste .
(https://assets.hcch.net/docs/e7b31b40-450f-42d6-bb53-95e02f8e9976.pdf)
Preis: kostenlos.
FINNLAND
Datum des Inkrafttretens: 26. August 1985.
Zuständige Stelle bestimmt: Organe des RACS.
Preis: 13,00 €.
Quelle: http://www.maistraatti.fi/en/
DEUTSCHLAND
Datum des Inkrafttretens: 13. Februar 1966.
Benannte zuständige Behörde:
- Für Bundesurkunden: Bundesverwaltungsamt (Ausnahme: Bei Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamts wird die Apostille vom Präsidenten des Deutschen Patentamts angebracht).
- Für deutsche Staatsurkunden: Urkunden von Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden):
- Innenministerien (Senatsabteilungen), Regionalkommissare, Regionalverwaltung;
- in Berlin: Staatliche Wohnungsaufsichtsbehörde;
- in Niedersachsen: Polizeidienststellen in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück;
- in Nordrhein-Westfalen: Amt für Aufsicht und Dienste in Kaiserslautern;
- in Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig;
- für das Land Sachsen-Anhalt: Landratsamt Magdeburg;
- in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar.
- Urkunden von Justizverwaltungsorganen, Gerichten (Zivil- und Strafgerichte) und Notaren : Justizministerien (Senatsverwaltungen), Gerichte der Staatsoberhäupter (Verwaltungsgerichte).
- Gerichtsdokumente, zusätzlich zu Dokumenten allgemeiner Zuständigkeit : Innenministerien (Senatsabteilungen), Regionalkommissare, Regionalverwaltungen, Justizministerien (Senatsabteilungen), Staatsoberhäupter (Verwaltungs-)Gerichte.
Preis: Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Zertifikats. Die Kosten, die dem Antragsteller entstehen, reichen von mindestens 10 € bis maximal 130 €. Die durchschnittliche Gebühr liegt zwischen 10 und 20 Euro.
Quelle: https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=322
GRIECHENLAND
Datum des Inkrafttretens: 18. Mai 1985
Benannte zuständige Behörde:
- Landesselbstverwaltung für alle von ihren Diensten / Ämtern ausgestellten Urkunden.
- Dezentrale Verwaltung aller Dokumente ausgestellt von:
- staatliche öffentliche Dienste der Regionen, die nicht in die Zuständigkeit der Woiwodschaftsselbstverwaltung fallen;
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts;
- OMS 1. Grades;
- Anmelden
- Für Gerichtsurkunden – das Gericht erster Instanz am Ort der Stelle, die sie ausgestellt hat.
Adresse:
Dezentrale Verwaltungen ( https://assets.hcch.net/docs/cc3ac3f9-737f-4749-95b6-408275d59a76.pdf )
Gerichte erster Instanz ( https://assets.hcch.net/docs/8056af52-3fab-4515-a3fb-2e948f3e0a33.pdf ).
Preis: keine Provisionen.
Quelle: https://diavgeia.gov.gr/
HONDURAS
Datum des Inkrafttretens: 30. September 2004
Benannte zuständige Behörde: Minister für auswärtige Angelegenheiten, Staatssekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten.
Adresse: Government Civic Center, President’s House, Blvd. Kuwait, neben dem Obersten Gerichtshof, TEGUSIGALPA, Honduras
Preis: 150,00 Lps (ca. 5-6 Euro).
Quelle: http://www.sre.gob.hn/
INDISCH
Datum des Inkrafttretens: 14. Juli 2005
Benannte zuständige Behörde: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Regierung von Indien.
Adresse: CPV Division, Patiala House Annexe, Tilak Marg, New Delhi 110001, Indien.
Preis: INR 50,00.
Quelle: http://www.mea.gov.in
IRLAND
Datum des Inkrafttretens: 9. März 1999.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium.
Adresse:
- Konsularabteilung, Auswärtiges Amt, Hainault House, 69 – 71 St. Stephens Green, DUBLIN 2, Irland
- Konsularischer Dienst, Außenministerium, 1a South Mall, CORK, Irland
Preis: Der von der Abteilung berechnete Preis für das Anbringen eines Apostillestempels beträgt 20 €. Für Adoptionsakten, die bis zu 300 Dokumente umfassen können, erhebt das Dezernat eine Gebühr von 50 € pro Adoptionspaket.
Quelle: https://www.dfa.ie/
ISRAEL
Datum des Inkrafttretens: 14. August 1978.
Benannte zuständige Behörde:
- Außenministerium des Staates Israel
- Sekretäre der Amtsgerichte und Beamte des öffentlichen Dienstes, die vom Justizminister auf der Grundlage des Notargesetzes ernannt werden.
Adresse:
- Außenministerium, 9 Yitzhak Rabin Blvd., Kiryat Ben-Gurion, JERUSALEM 91035, Israel.
- Gerichtsschreiber und Beamte, die vom Justizminister nach dem Notargesetz von 1976 ernannt werden, Gerichtsverwaltung, Ul. 22 Kanfei Nesharim, Jerusalem 95464, Israel.
Preis: 35 Schekel.
Quelle: http://mfa.gov.il
ITALIEN
Datum des Inkrafttretens: 11. Februar 1978.
Benannte zuständige Behörde:
- in Bezug auf Gerichtsurkunden, Personenstandsurkunden und notarielle Urkunden – der Staatsanwalt bei den Gerichten am Ausstellungsort der Urkunden;
- Für alle anderen in der Konvention vorgesehenen Verwaltungsdokumente der Territorialpräfekt, der Präsident der Region Valle d’Aosta und der Regierungsvertreter der Provinzen Trient und Bozen.
Adresse: In jedem Fall ist die Adresse unter dem Link zu finden: https://www.giustizia.it/giustizia/it/mg_4.wp?facetNode_1=3_2&selectedNode=3_2_13
JAPAN
Datum des Inkrafttretens: 27. Juli 1970.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium, Tokio.
Adresse: Kasumigaseki 2-2-1, Chiyoda-ku, TOKIO 100-8919, Japan.
Preis: keine Provisionen.
Quelle: http://www.mofa.go.jp
LIBERIA
Datum des Inkrafttretens: 8. Februar 1996.
Benannte zuständige Behörde:
- Außenminister, Stellvertreter und Stellvertreter des Ministers;
- Justizminister, Stellvertreter und Stellvertreter des Ministers;
- Gerichtsschreiber und stellvertretender Gerichtsschreiber des Obersten Gerichts und des Bezirksgerichts;
- Registerführer und Stellvertreter des Registerführers der Gesellschaft;
- Der Kommissar und die stellvertretenden Kommissare für maritime Angelegenheiten oder ihre Sonderbeauftragten.
Anschrift: Außenministerium, Capitol Hill, Monrovia, Republik Liberia.
Quelle: http://www.mofa.gov.lr
LIECHTENSTEIN
Datum des Inkrafttretens: 17. September 1972
Zuständige Behörde: Regierungsamt der Fürstlichen Regierung.
Adresse: Regierungsamt der Fürstlichen Regierung, Regierungsgebäude, 9490 Vaduz, Liechtenstein.
Preis: 30 Schweizer Franken für eine Apostille (ca. 20,00 EUR)
Quelle: https://www.llv.li
LUXEMBURG
Datum des Inkrafttretens: 3. Juni 1979.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium.
Anschrift: Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten (Pass- und Visaabteilung und Beglaubigungsabteilung), 43 Roosevelt Boulevard, L-2450 LUXEMBURG
Preis: 20,00 €.
Quelle: http://www.mae.lu/
MALAWI
Datum des Inkrafttretens: 2. Dezember 1967.
Benannte zuständige Behörde:
- Generalstaatsanwalt oder General Counsel;
- ständiger Sekretär des Regierungsministeriums;
- Sekretär des Obersten Gerichtshofs;
- Generalsekretär;
- Staatsagent;
- Notar;
- ansässiger Richter.
Adresse:
- Attorney-General oder Attorney-General, Attorney-General und Secretary for Justice, Ministry of Justice Headquarters, Capital Hill, Private Bag 333, Lilongwe 3, Malawi.
- Generalkanzler , Fatima Arcade, Haile Sellaisie Road, PO Box 100, Blantyre, Malawi.
Quelle: http://www.sdnp.org.mw
MALTA
Datum des Inkrafttretens: 03.03.1968.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium.
Adresse: Palazzo Parisio, Merchants Street, VALLETTA CMR 02, Malta
Kosten: 20 Euro (kommerziell), 12 Euro (nicht-kommerziell).
Quelle: https://foreignaffairs.gov.mt
MARSHALLINSELN
Datum des Inkrafttretens: 14. August 1992.
Benannte zuständige Behörde:
- Außenminister der Marshallinseln,
- Generalstaatsanwalt und amtierend Generalstaatsanwalt,
- Sekretär und stellvertretender Sekretär des Obersten Gerichtshofs,
- Registerführer und stellvertretende Registerführer der Gesellschaft,
- Maritime Administrator und seine Spezialagenten
- Der Kommissar und die stellvertretenden Kommissare für Marineangelegenheiten oder ihre Spezialagenten.
Quelle: https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=373
MEXIKO
Datum des Inkrafttretens: 14. August 1995.
Benannte zuständige Behörde: Diese fallen in zwei Kategorien:
- Apostille auf Bundesurkunden (Direktion Politische Koordination mit Befugnissen der
Unterdirektion Registrierung und Unionskontrolle) - Apostille auf staatlichen Dokumenten ( 32 zuständige Stellen sind befugt, eine Apostille auf staatlichen Dokumenten anzubringen; weitere Einzelheiten – https://assets.hcch.net/upload/auth12contact_mx.pdf )
Preis: 710 Mexikanische Pesos Apostille für Bundesdokumente.
Quelle: http://dicoppu.segob.gob.mx/
MONAKO
Datum des Inkrafttretens: 31. Dezember 2002.
Benannte zuständige Behörde: Department of Legal Services.
Adresse: Department of Legal Services, Palace of Justice, 5, Colonel Bellando de Castro Street, 98 000 MONACO, BP 513, MC 98015 Monaco Cedex.
Preis: 5 €
Quelle: http://service-public-particuliers.gouv.mc/Justice/Documents-et-demarches-judiciaires/Apostille-Direction
-Dienste-Gerichte / Apostille auf einem Dokument
NAMIBIA
Datum des Inkrafttretens: 30. Januar 2001.
Benannte zuständige Behörde:
- Gerichtsschreiber des Obersten Gerichtshofs und Obersten Gerichtshofs von Namibia
- Justizministerium (ständiger Sekretär)
Adresse:
- Kanzler des Supreme Court of Namibia, Supreme Court Building, Luderitz Street, Private Bag, 13179, WINDHOOK, Namibia.
- Justizministerium, Justizgebäude, Independence Avenue, 3rd Floor, Private Bag 13302, WINDHOOK, Namibia.
Preis: keine Provisionen.
NIEDERLANDE
Datum des Inkrafttretens: 8. Oktober 1965.
Benannte zuständige Behörde: Bezirksgerichte.
Adresse: Um die nächstgelegene Bank zu finden, können Sie diesen Link verwenden ( https://www.rechtspraak.nl/Organisatie-en-contact/Organisatie/Rechtbanken/ )
Preis: 20 Euro für eine Apostille.
Quelle: https://www.rechtspraak.nl
NEUSEELAND
(Gilt nicht für Tokelau)
Datum des Inkrafttretens: 22. November 2001.
Benannte zuständige Behörde: UBS, Authentifizierungsabteilung.
Adresse:
- Kurier- und Zivildienst , Authentifizierungseinheit, 120 Victoria Street, Te Aro, Wellington 6011, Neuseeland.
- Standard Mail, Authentication Unit, PO Box 805, Wellington 6140, Neuseeland.
Preis: 32 NZ$ pro Apostille und 15 $ für jede weitere Apostille, die für gleichzeitig eingereichte Dokumente ausgestellt wird. Eine Apostille kann beliebig viele Urkunden enthalten, die von einer Behörde ausgestellt wurden.
NORWEGEN
Datum des Inkrafttretens: 29. Juli 1983.
Benannte zuständige Behörde:
- Bezirksgouverneure.
- Königlich Norwegisches Außenministerium.
Adresse: Außenministerium, 7. juni-plassen / Victoria Terrasse, Postfach 8114 Dep., 0032 Oslo, Norwegen.
Preis: keine Provisionen.
Quelle: https://www.regjeringen.no
BESITZEN
Datum des Inkrafttretens: 30.01.2012.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium (Konsularabteilung).
Adresse: Postfach 252, 113 Muscat, Sultanat Oman.
PANAMA
Datum des Inkrafttretens: 4. August 1991.
Benannte zuständige Behörde:
- Im Falle von Dokumenten, die von zuständigen Justizbehörden oder Beamten genehmigt wurden, der Sekretär des Obersten Gerichtshofs oder seine Stellvertreter.
- Für notarielle Urkunden oder notariell beglaubigte private Urkunden Beamte der Verwaltungsabteilung des Justizministeriums.
- Im Falle anderer Dokumente, die von einer Zentralverwaltungsbehörde, einer autonomen oder halbautonomen Behörde, einer kommunalen oder polizeilichen Behörde oder dem Ministerium für öffentliche Angelegenheiten ausgestellt wurden – Beamte der Konsular- und Beglaubigungsabteilung des Außenministeriums.
- Für alle anderen öffentlichen Urkunden ist jedes der drei vorstehenden Verfahren zulässig.
Preis £:
- Gerichtsschreiber des Obersten Gerichtshofs – Keine Gebühr.
- Abteilung für Verwaltungsdienste des Justizministeriums – 2 Balboas (entspricht 2 USD).
- Konsular- und Beglaubigungsabteilung des Außenministeriums – 2 Balboas (entspricht 2 $).
Quelle: https://www.mire.gob.pa
PARAGUAY
Datum des Inkrafttretens: 30. August 2014.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium, Generaldirektion für konsularische Angelegenheiten.
Adresse: Außenministerium, Abteilung für Authentifizierung, 14. Mai e / Star and Palm, Asuncion – Paraguay.
Abendessen: 40312 Guarani ± 33 USD.
Quelle: http://www2.mre.gov.py/
PERU
Datum des Inkrafttretens: 30. September 2010.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium.
Adresse: Außenministerium von Peru © 2017, Jirón Lamp 545, Lima 1, Peru
Preis: 6,70 €.
Quelle: http://www.rree.gob.pe
PORTUGAL
Datum des Inkrafttretens: 4. Februar 1969.
Benannte zuständige Behörde:
- Generalstaatsanwalt der Republik;
- Generalstaatsanwälte im Namen von Porto, Coimbra und Évora und stellvertretende Generalstaatsanwälte mit Vertretern der Republik der Autonomen Regionen Madeira und der Azoren.
Adresse: Generalstaatsanwalt der Republik, Adresse: Rua da, Escola Politécnica, 140, 1269-103 Lissabon, Portugal.
Preis: 10,20 €.
Quelle: http://www.ministeriopublico.pt/
SAMOA
Datum des Inkrafttretens: 13. September 1999.
Benannte zuständige Behörde: Chief Executive Director des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Handel.
Adresse: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Handel, Postfach L1859, Apia, Samoa.
SAN MARINO
Datum des Inkrafttretens: 13. Februar 1995.
Benannte zuständige Behörde: Außenminister.
Adresse: Einwohnermeldeamt und Konservatorium, Via 28 Luglio, 196, 47893, Republik San Marino.
Preis: 5,00 €.
Quelle: http://www.esteri.sm
SEELE
Datum des Inkrafttretens: 31. März 1979.
Benannte zuständige Behörde:
- der Außenminister oder eine von ihm ernannte und offiziell ermächtigte Person;
- Der Generalstaatsanwalt oder eine von ihm ernannte und offiziell bevollmächtigte Person;
- Sekretär des Ministerkabinetts;
- Sekretär des Obersten Gerichtshofs.
Anschrift: Außenministerium, Postfach 656, „Maison Quéau de Quinssy, Mont Fleuri, Mahé,
Republik Seychellen
SLOWAKEI
Datum des Inkrafttretens: 17. Februar 2002.
Benannte zuständige Behörde:
- Alle Bezirksgerichte („Krajský súd“) für: (a) amtliche Urkunden, die von Bezirksgerichten, Notaren oder Gerichten in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgestellt oder beglaubigt wurden; b) Übersetzungen von amtlichen Übersetzern (nach Funktion) oder Gutachten von amtlichen Sachverständigen;
- Das Justizministerium der Slowakischen Republik („Ministerstvo svetrenosti Slovenskej republiky“) für alle Dokumente von anderen Justizbehörden als den oben genannten (d. h. Dokumente von anderen Gerichten als Bezirksgerichten).
- Das Ministerium für Innere Angelegenheiten der Slowakischen Republik („Ministerstvo vnútra Slovenskej republiky“) für öffentliche Urkunden, die von Organen ausgestellt wurden, die seiner Gerichtsbarkeit unterstehen, mit Ausnahme der in der nachstehenden Klausel genannten Urkunden;
- Das Bildungsministerium der Slowakischen Republik („Ministerstvo školstosta Slovenskej republiky“) für öffentliche Urkunden, die von Behörden unter seiner Zuständigkeit ausgestellt wurden;
- Gesundheitsministerium der Slowakischen Republik (Ministerstvo zdravodníctva Slovenskej republiky) für amtliche Dokumente, die von Stellen ausgestellt wurden, die seiner Zuständigkeit unterstehen;
Das Verteidigungsministerium der Slowakischen Republik („Ministerstvo obrany Slovenskej republiky“) für
- Unterlagen nachgeordneter Stellen;
- Bezirksamt (obvodný úrad) für: a) Auszüge aus Geburts-, Sterbe- und Heiratsregistern (matrika), mit Ausnahme von Gerichtsentscheidungen über den Personenstand; b) Dokumente, die von Organen der autonomen lokalen Selbstverwaltung ausgestellt wurden;
- Das Außenministerium der Slowakischen Republik („Ministerstvo zahranných večí Slovenskej republiky“) für alle anderen in der Slowakischen Republik ausgestellten amtlichen Dokumente, die oben nicht aufgeführt sind.
Preis £:
- Justizministerium: 10 Euro;
- Gesundheitsministerium: 10 Euro;
- Innenministerium: 10 Euro;
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Sport: 10 Euro;
- Verteidigungsministerium: 10 Euro;
Auswärtiges Amt: 20 Euro.
SLOWENIEN
Datum des Inkrafttretens: 24. Januar 1965.
Benannte zuständige Behörde:
- Justizministerium der Republik Slowenien (Prüfung von Unterschriften und Siegeln von Notaren, Bezirksrichtern und Gerichtsdolmetschern auf amtlichen Dokumenten);
- Bezirksgerichte in Slowenien (zur Beglaubigung von Unterschriften und Siegeln von Notaren, Notarkandidaten, Richtern (außer Bezirksrichtern), staatlichen Institutionen, Organisationen und natürlichen Personen, die staatliche Gewalt ausüben, und juristischen Personen auf amtlichen Dokumenten – gilt für alle Bezirksgerichte in Slowenien ).
Preis £:
- Das Justizministerium erhebt eine Verwaltungsgebühr für das Anbringen einer Apostille auf amtlichen Dokumenten gemäß dem Gesetz über Verwaltungsgebühren. Die Verwaltungsgebühr pro Apostille beträgt EUR 3,00.
- Bezirksgerichte in Slowenien sind als Justizbehörden an das Gerichtsgebührengesetz gebunden, das eine Gebühr von 2,46 EUR pro Apostille vorsieht, wenn die beglaubigte Urkunde in slowenischer Sprache erstellt wird, und 5,00 EUR, wenn die beglaubigte Urkunde in einer Fremdsprache erstellt wird.
Quelle: http://www.arhiv.mp.gov.si
SPANIEN
Datum des Inkrafttretens: 25. September 1978.
Benannte zuständige Behörde: 1. Zulassungsdokumente:
- Sekretäre der Verwaltung der High Courts
- Abteilungsleiter des Justizministeriums
- Gebietsleiter der Gebietsverwaltung
Dekane der Notarhochschulen.
- Gerichtsakten:
- Sekretäre der Verwaltung der High Courts
- Abteilungsleiter des Justizministeriums
- Gebietsleiter der Gebietsverwaltungen.
- Notarielle Urkunden: die Dekane der Notarkollegien oder ihre Stellvertreter, wie gesetzlich vorgeschrieben, oder bei den Notaren, die diese delegieren können, unabhängig davon, wo in Spanien diese Urkunden ausgestellt wurden.
- Von höheren Gerichten ausgestellte Urkunden: Für Urkunden, die von einem bestimmten Gericht oder von deren gesetzlichen Vertretern sowie von diesen gegebenenfalls ermächtigten Beamten ausgestellt wurden, ist ausschließlich der Verwaltungssekretär (Secretario de Gobierno) des betreffenden Gerichts zuständig .
- Offizielle Dokumente: nach Wahl des Bürgers, sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form, von einer der auf S. 1 oben.
Preis £:
Höhere Gerichte und das Justizministerium verlangen keine Apostille.
Die Berufsgenossenschaft der Notare verlangt zwischen 3,50 und 7,50 Euro.
SÜDAFRIKA
Datum des Inkrafttretens: 30. April 1995.
Benannte zuständige Behörde:
- Jeder Richter oder zusätzliche Richter;
- Jeder Kanzler oder Hilfskanzler des Obersten Gerichtshofs von Südafrika;
- Jede vom Generaldirektor ernannte Person: Justiz;
- Generaldirektor: Internationale Beziehungen und Zusammenarbeit.
Abendessen: kostenlos.
Quelle: http://www.dirco.gov.za/
SCHWEDEN
Datum des Inkrafttretens: 1. Mai 1999.
Benannte zuständige Behörde: alle Notare.
Preis: 250 tschechische Kronen (ca. 27 Euro).
SCHWEIZ
Datum des Inkrafttretens: 11. März 1973.
Benannte zuständige Behörde:
Adresse: Der folgende Link enthält eine Liste der oben genannten Behörden und ihre Adressen https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=349
Preis: Die Preise bewegen sich in der Regel zwischen 15 und 30 Schweizer Franken (ca. 10-20 Euro).
TRUTHAHN
Datum des Inkrafttretens: 29. September 1985.
Benannte zuständige Behörde:
Verwaltungsdokumente: a) in Woiwodschaften: Woiwode, Bezirksvorsteher, Generalsekretär;
- b) in Städten: Leiter des Landkreises.
Gerichtsdokumente: Präsidien von Justizkommissionen, wo es höhere Strafgerichte gibt
Preis: keine Provisionen.
Quelle: http://www.adalet.gov.tr/
Vereinigtes Königreich
(Gilt nicht für Länder, die das Vereinigte Königreich verlassen und die Konvention nicht unterzeichnet haben)
Datum des Inkrafttretens: 24. Januar 1965.
Benannte zuständige Behörde:
- Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Angelegenheiten;
- Legalisationsbüro.
Adresse: The Legalisation Office, Foreign and Commonwealth Office, PO Box 6255, Milton Keynes MK10 1XX, Wielka Brytania.
Preis £:
- Unternehmen und Mitglieder der Öffentlichkeit zahlen 30 £ für eine Apostille.
Premium-Service im Zentrum von London
- : £75 pro Dokument.
Quelle: https://www.gov.uk/get-document-legalised
VEREINIGTE STAATEN
Datum des Inkrafttretens: 15. Oktober 1981.
Benannte zuständige Behörde:
- In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es drei Behördenebenen, die zur Ausstellung von Apostillen befugt sind.
- Das US-Außenministerium, Bureau of Consular Affairs, Passport Services, Division of Marriage Records bringt eine Apostille auf konsularische Berichte über Geburten, Todesfälle und Eheschließungen von US-Bürgern im Ausland sowie auf Geburts- und Sterbeurkunden, die ursprünglich vom Panamakanal ausgestellt wurden Zonenregierung 1904. – 1979 Jahr.
- Beamte und Hilfskanzler an US-Bundesgerichten sind befugt, von diesen Gerichten ausgestellte Dokumente mit einer Apostille zu versehen. Darüber hinaus kann das US-Justizministerium ein Bundesgerichtssiegel authentifizieren, und die Beglaubigungsbehörde des US-Außenministeriums wird das Siegel mit einer Apostille versehen.
- Offizielle Dokumente, die von US-Bundesstaaten, dem District of Columbia und anderen US-Gerichtsbarkeiten ausgestellt wurden, können von autorisierten Behörden in jeder Gerichtsbarkeit apostilliert werden, normalerweise durch das Büro des Außenministers.
Jeder Staat hat jedoch seine eigenen Besonderheiten und Verfahren für die Apostillierung.
Preis £:
- Das Bureau of Authentication des US-Außenministeriums erhebt eine Gebühr von 8,00 USD pro Dokument.
- Das US-Außenministerium, die Passdienste und das Standesamt erheben keine Gebühr für das Anbringen einer Apostille auf einem Dokument mit einem Stempel der US-Botschaft oder des Konsulats.
- Die in den einzelnen US-Bundesstaaten erhobene Gebühr liegt zwischen 3 und 20 US-Dollar.
Quelle: zusätzliche Informationen: https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=353
URUGUAY
Datum des Inkrafttretens: 14. Oktober 2012.
Benannte zuständige Behörde: Generaldirektion für konsularische Angelegenheiten.
Adresse: Str. Colonia 1206, Montevideo, Uruguay.
Preis: Uruguayische Pesos 392 $.
Quelle: http://www.mrree.gub.uy
VANUATU
Datum des Inkrafttretens: 30. Juli 1980.
Benannte zuständige Behörde:
- Außenministerium;
- Vanuatu Financial Services Commission für öffentliche Dokumente in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Adresse: Financial Services Center, Bougainville Street, PMB No. 9023, Port Vila, Vanuatu.
Preis: Einseitiges Dokument 50 $; zweiseitiges Dokument 100 $; und für eine Kopie des Zertifikats im Wert von USD 25 (Apostille des identischen Dokuments / derselben ausstellenden Behörde).
Quelle: http://www.vfsc.vu/
Häufige Fehler bei im Ausland legalisierten Dokumenten und wie man sie vermeidet:
- Das Blatt mit dem Stempel „Apostille“ ist dem Dokument nicht beigefügt.
Üblicherweise befindet sich der „Apostille“-Stempel an einer freien Stelle im Dokument oder auf dessen Rückseite. Es kann jedoch vorkommen, dass die Apostille auf einem vom Dokument getrennten Blatt angebracht wird. In diesem Fall muss sichergestellt werden, dass der die Apostille anbringende Beamte das Apostilleblatt und das Dokument selbst versiegelt hat, um Trennungsfällen vorzubeugen. Die Anzahl der geschlossenen Seiten wird durch die Unterschrift des Beamten bestätigt, der die Apostille angebracht hat. - Übersetzungsfehler.
Um dieses Problem zu lösen, raten wir Ihnen, Dokumente nicht ins Ausland zu übersetzen, sondern direkt in die Ukraine zu übersetzen. Es wird nicht viel Zeit in Anspruch nehmen, aber es wird die Verwendung von Dokumenten in der Ukraine viel einfacher machen und das Risiko der Fehlererkennung in der Phase der Informationsverarbeitung verringern. - Verwendung in der Ukraine eines Dokuments, das durch konsularische Beglaubigung für ein anderes Land legalisiert wurde.
Bitte beachten Sie, dass selbst wenn das Dokument durch konsularische Beglaubigung legalisiert und im Bestimmungsland verwendet wird, es in der Ukraine nicht verwendet werden kann, da das Land, in dem das Dokument verwendet wird, im Verfahren zur konsularischen Legalisierung des Dokuments eindeutig angegeben ist .
Häufig gestellte Fragen von Ausländern
- Ist es möglich, ein Dokument eines ausländischen Staates auf dem Territorium der Ukraine zu legalisieren?
Ja, es kann bei der diplomatischen Vertretung eines ausländischen Staates auf dem Territorium der Ukraine mit weiterer Legalisierung beim Außenministerium der Ukraine erfolgen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass nicht alle Länder diplomatische Vertretungen in der Ukraine haben. Auch können nicht alle diplomatischen Vertretungen eine solche Funktion auf dem Territorium der Ukraine erfüllen. Weitere Informationen zu den einzelnen Ländern erhalten Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des betreffenden Landes. - Kann ich mehrere Dokumente gleichzeitig mit einer Apostille beglaubigen?
Nein, das kannst du nicht . Der Apostille-Stempel wird nur auf einem Dokument angebracht. Tatsache ist, dass zwei oder mehr Dokumente nicht mit einem Apostille-Stempel versehen werden können, selbst wenn sie von derselben autorisierten Stelle oder demselben Beamten ausgestellt wurden. Unsere Erfahrung zeigt, dass selbst wenn eine ausländische staatliche Stelle oder ihre offizielle Apostille mehrere Dokumente mit einem Stempel versieht, diese Dokumente in keinem Fall auf dem Territorium der Ukraine gültig sind. - Welche Dokumente werden legalisiert?
Offizielle Dokumente, nämlich: Zertifikate; von staatlichen Behörden und ihren Beamten, Organen der örtlichen Selbstverwaltung und ihren Beamten ausgestellte Dokumente; Gerichtsdokumente; Bildungsdokumente und andere Dokumente unterliegen nach ihrer notariellen Beglaubigung der Legalisation.
Handels- oder Zolldokumente; Originale/Kopien von Pässen, Arbeitsbüchern, Führerscheinen; Normative Rechtsakte sowie Dokumente, die der Gesetzgebung der Ukraine widersprechen oder die über die Befugnisse von Beamten oder Organen hinaus ausgestellt wurden, unterliegen keiner Legalisierung . - Was ist besser zu legalisieren: Originale oder beglaubigte Kopien von Dokumenten?
Die Beglaubigung kann sowohl für Originale als auch teilweise für notariell beglaubigte Kopien amtlicher Urkunden durchgeführt werden. Die ukrainische Gesetzgebung verlangt jedoch häufig die Vorlage von Originaldokumenten. Wir empfehlen daher, nur das Originaldokument zu legalisieren. - Wohin kann ich mich für die Legalisierung von Dokumenten zur Verwendung in der Ukraine wenden? Kann das ukrainische Konsulat dies tun?
Nein, ukrainische diplomatische Institutionen legalisieren keine Dokumente, die von ausländischen Stellen zur Verwendung in der Ukraine ausgestellt wurden. Außerdem wird der Stempel „Apostille“, wie bereits erwähnt, von den zuständigen Behörden des ausländischen Landes angebracht, in dem ein solches Dokument ausgestellt wurde. Wenn wir über die konsularische Legalisierung sprechen, dann führen ukrainische diplomatische Institutionen im Ausland nur die letzte Phase einer solchen Legalisierung durch, haben aber nicht das Recht, das Dokument unabhängig zu legalisieren.