HYPOTHEK FÜR KREDITE IN FREMDWÄHRUNG: SANIERUNGSMERKMALE UND ENDE DES MORATORIUMS

Одним з найбільш поширених видів забезпечення виконання зобов’язання є іпотека. Цей спосіб широко розповсюджений у кредитних правовідносинах.

Eine der häufigsten Garantien für die Erfüllung einer Verpflichtung ist die Hypothek. Diese Methode ist im Kreditrechtsverkehr weit verbreitet.

Laut Gesetz Nr. 898-IV vom 06.05.2003 ist eine Hypothek eine Art der Sicherung der Erfüllung einer Verpflichtung mit Immobilien, nach der der Gläubiger das Recht hat, falls der Schuldner die gesicherte Verpflichtung nicht erfüllt durch die Hypothek, seine Forderungen durch Zwangsvollstreckung aus der Hypothek befriedigen zu lassen.

Auf Kosten des Hypothekengegenstandes kann der Gläubiger seine Forderung aus der Hauptschuld vollständig oder in der im Hypothekenvertrag festgelegten Höhe befriedigen. Dazu gehören auch Zinsen und Strafen.

Mehrere unbewegliche Sachen können belastet werden, insbesondere unfertige Bauten. Der Hypothekenvertrag unterliegt der obligatorischen notariellen Beurkundung, und die Belastung von Immobilien, die Gegenstand des Vertrages ist, unterliegt der obligatorischen staatlichen Registrierung.

In der Regel beantragt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in Bezug auf die Hypothek auf drei Arten: aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung; auf der Grundlage einer beglaubigten Eintragung eines Notars oder aufgrund einer Vereinbarung über die Befriedigung der Forderungen des Hypothekengläubigers. Letztere Methode gilt als außergerichtliche Streitbeilegung.

So kann die Vereinbarung über die Befriedigung der Forderungen des Hypothekengläubigers entweder getrennt vom Hypothekenhauptvertrag abgeschlossen oder in Form einer Hypothekenklausel im Hypothekenvertrag selbst enthalten sein. Der Vertrag sieht in der Regel die Bedingungen und das Verfahren für die Übertragung des Eigentums an Immobilien an den Gläubiger sowie das Recht des letzteren vor, diese Immobilie in eigenem Namen an einen Dritten zu verkaufen. Dieser Vertrag ist die Bestätigung der Übertragung des Eigentums an Immobilien an den Gläubiger und die Grundlage für die Eintragung von Informationen in das staatliche Register der Immobilienrechte.

Es ist erwähnenswert, dass die Ukraine ab heute ein Moratorium für die Zwangsvollstreckung von Immobilien für in Fremdwährung gewährte Kredite hat.

Консультація юриста

Insbesondere legt das Gesetz Nr. 1304-VII vom 03.06.2014 „Über das Moratorium für die Zwangsvollstreckung des Eigentums ukrainischer Staatsbürger, das als Sicherheit für Darlehen in Fremdwährung bereitgestellt wird“ fest, dass unbewegliches Wohneigentum Gegenstand einer Hypothek im Rahmen eines gewährten Verbraucherdarlehens ist an einen Bürger der Ukraine in ausländischer Währung.

Eine Zwangsvollstreckung für solche Immobilien kann nicht beantragt werden, sofern:

  • diese Immobilie ist der ständige Wohnsitz des Kreditnehmers oder ein unfertiges Bauobjekt, sofern der Kreditnehmer kein anderes unbewegliches Wohneigentum besitzt;
  • die Gesamtfläche eines solchen unbeweglichen Wohneigentums darf 140 Quadratmeter nicht überschreiten. Meter für eine Wohnung und 250 qm. Zähler für ein Wohngebäude;

Darüber hinaus ist die Bank nicht berechtigt, Forderungen oder Forderungen aus einem Verbraucherdarlehen
in Fremdwährung zugunsten einer anderen Person abzutreten.

GERICHTSPRAXIS

Die neueste Rechtspraxis zeigt den Schutz der Interessen des Kreditnehmers bei der Beilegung dieser Kategorie von Streitigkeiten.

Entscheidend ist die Position des Obersten Gerichtshofs, dargelegt in der Resolution Nr. 465/1310/17 vom 31. Oktober 2018. Gegenstand der Prüfung war ein Streit zwischen Kreditnehmer und Gläubiger über die Eintragung des Eigentums an einer belasteten Wohnung als Sicherheit für ein Fremdwährungsdarlehen. Der Kläger beantragte daher, den Beschluss über die Eintragung des Eigentums für rechtswidrig zu erklären und die notarielle Vollstreckungsurkunde, auf deren Grundlage das Eigentum des Gläubigers an der Wohnung eingetragen wurde, zu löschen.

Die Ansprüche wurden durch die Tatsache begründet, dass das Eigentum die Kriterien erfüllt, die im Gesetz „Über das Moratorium für die Zwangsvollstreckung des als Sicherheit für Darlehen in Fremdwährung bereitgestellten Eigentums ukrainischer Staatsbürger“ definiert sind, und daher nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen kann. Zur Widerlegung des Vorbringens des Klägers reichte der Beklagte schriftliche Erklärungen ein, in denen er darlegte, dass sich die Wirkung des genannten Gesetzes auf die Zwangsversteigerung von Grundstücken erstrecke und die Zwangsvollstreckung über den Gegenstand der Hypothek außergerichtlich zur Erfüllung der Bedingungen vorgenommen wurde die von den Parteien bei Abschluss des Hypothekenvertrags freiwillig vereinbarte Hypothekenklausel und damit auf streitige Rechtsverhältnisse, findet das Moratorium keine Anwendung. Der Oberste Gerichtshof stimmte jedoch den Argumenten des Beklagten nicht zu und stellte, der Kassationsbeschwerde des Klägers stattgebend, fest:

„ Außergerichtliche Zwangsvollstreckung in den Hypothekengegenstand in Form der Eintragung des Eigentumsrechts des Hypothekengläubigers an einer Immobilie, die Gegenstand einer Hypothek ist, aufgrund einer Vereinbarung über die Befriedigung der Forderungen des Hypothekengläubigers oder einer entsprechenden Klausel im Hypothekenvertrag, die einer solchen Vereinbarung gleichkommt, bewirkt, dass der Hypothekengegenstand ohne Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks zugunsten des Hypothekengläubigers veräußert wird. 

„…daher der entscheidende Faktor bei der Beilegung eines Streits über die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung in Bezug auf eine Hypothek in einem außergerichtlichen Verfahren während der Geltungsdauer des Gesetzes der Ukraine „Über das Moratorium für die Zwangsvollstreckung von als Sicherheit für Fremdwährungsdarlehen gestelltes Eigentum von Bürgern der Ukraine“ ist der Eintritt einer Rechtsfolge, die in diesem besonderen Fall die tatsächliche Übertragung des Eigentums an dem Hypothekengegenstand auf den Hypothekengläubiger ohne Zustimmung des Gläubigers vorsieht der Eigentümer des Grundstücks. 

DAS ENDE DES MORATORIUMS IST NAHE

Nach Angaben der Nationalbank der Ukraine betrug der Prozentsatz der überfälligen Kredite, die vor 2008 in Fremdwährung ausgegeben wurden, am 1. Mai 2018 94,3 %. Die Situation wurde durch das oben erwähnte Gesetz über das Moratorium, das 2014 verabschiedet wurde, kompliziert. Auch die Umwandlung von Krediten in Griwna hatte keinen wesentlichen Einfluss auf die Situation.

All dies wurde zum Grund dafür, dass in den Übergangsbestimmungen des Konkursgesetzbuchs, die am 19 6 Monate ab dem Tag seiner offiziellen Veröffentlichung) verliert das Gesetz seine Gültigkeit. Über das Moratorium für die Einziehung von Eigentum von Bürgern der Ukraine, das als Sicherheit für Kredite in Fremdwährung dient“. Stattdessen sieht der Kodex eine spezielle Umschuldungsfrist von 5 Jahren für in Fremdwährung vergebene Kredite vor.

Ми вам
зателефонуємо