21 жовтня вступає в дію Кодекс України з процедур банкрутства, прийнятий парламентом ще рік назад – 18 жовтня 2018 року. З набуттям чинності новим кодексом втрачає силу Закон «Про відновлення платоспроможності боржника або визнання його банкрутом», який врегульовував правовідносини у сфері банкрутства ще з 1992 року та давно потребував заміни.
Am 21. Oktober tritt das vom Parlament vor einem Jahr – am 18. Oktober 2018 – verabschiedete Konkursgesetzbuch der Ukraine in Kraft. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird das Gesetz „Über die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners oder die Feststellung des Konkurses“, das seit 1992 die Rechtsbeziehungen auf dem Gebiet des Konkurses regelt und seit langem ersetzungsbedürftig ist, ungültig.
Es ist kein Geheimnis, dass das Konkursverfahren in der Ukraine langwierig und ineffektiv war. Deshalb belegt die Ukraine im „Doing Business 2019“-Rating der Weltbank in der Kategorie „Solvenzabwicklung“ einen kritischen 145. Platz von 190 möglichen. Dieser enttäuschende Indikator zeigt, dass die Institution des Konkurses in der Ukraine einer sofortigen Reform und Verbesserung bedarf. Das ist die Aufgabe des Konkursgesetzbuches der Ukraine, aber wir werden später sehen, ob es dazu in der Lage sein wird. Und jetzt bieten wir an, die wichtigsten Neuerungen des Codes zu betrachten.
ÄNDERUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE EINLEITUNG UND DAUER DES KONKURSVERFAHRENS
Sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger können das Konkursverfahren einer juristischen Person einleiten. Dazu müssen Sie beim Handelsgericht am Sitz der juristischen Person einen entsprechenden Antrag mit Anlagen stellen. Gleichzeitig vereinfacht das neue Gesetzbuch die Voraussetzungen für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag eines Gläubigers erheblich. Nach den neuen Regeln sollte der Mindestbetrag, den eine juristische Person einem Gläubiger schuldet, nicht 300 Mindestlöhne (heute – 1.251.900 UAH) betragen.
Darüber hinaus spielt es überhaupt keine Rolle, ebenso wie das Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses über die Betreibung, auf dessen Grundlage ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird. Damit der Gläubiger das Konkursverfahren eröffnen kann, reicht es von nun an nur noch offene, anerkannte und unbestrittene Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger zu haben.
Darüber hinaus wurde die Dauer des Konkursverfahrens verkürzt, vor allem weil im Kassationsverfahren nur bestimmte Arten von Gerichtsentscheidungen angefochten werden können, insbesondere Entscheidungen über die Feststellung des Konkurses des Schuldners und die Eröffnung des Liquidationsverfahrens sowie Entscheidungen an:
- Eröffnung des Konkursverfahrens;
- über die Beendigung des Konkursverfahrens;
- die Ergebnisse der Prüfung der Geldforderungen der Gläubiger.
Gleichzeitig haben die Gläubiger des Schuldners das Recht, das Eigentum, das Gegenstand des Pfandvertrags ist, außerhalb des Konkursverfahrens zurückzufordern, wenn die Frage der Sanierung oder des Übergangs zur Liquidation nicht innerhalb von 170 Tagen gelöst wurde. Auf diese Weise verpassen Schuldner die Möglichkeit, die Lösung dieser Probleme absichtlich hinauszuzögern.
SCHLICHTUNGSMANAGER
Der Kodex erhöht den Mindestbetrag der Grundvergütung des Schlichtungsverwalters und sieht auch die Verpflichtung des Schuldners oder Gläubigers bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor, als Belohnung eine Vorauszahlung in Höhe von 3 Mindestlöhnen (12.519,00 UAH) zu leisten an den Schlichtungsverwalter für drei Monate Arbeit.
Der Schiedsverwalter wird durch ein automatisiertes Auswahlsystem aus denjenigen ausgewählt, die im Unified Register of Arbitration Administrators of Ukraine enthalten sind. Drei zufällig ausgewählte Kandidaten werden eingeladen, an dem Fall teilzunehmen. Hat keiner von ihnen beim Gericht einen Antrag auf Teilnahme an dem Verfahren gestellt, erfolgt die Ernennung des Schlichtungsverwalters nach Ermessen des Gerichts. Wurden Anträge von mehreren Schlichtungssachbearbeitern gestellt, ernennt das Gericht zuerst denjenigen, der durch das automatisierte Auswahlsystem ausgewählt wurde.
INSOLVENZ VON PRIVATPERSONEN
Eine der größten Neuerungen sowohl des Kodex als auch der ukrainischen Gesetzgebung insgesamt ist die Einführung des Konkursverfahrens für natürliche Personen. Ein solches Verfahren wird ausschließlich von einem natürlichen Person-Schuldner durch Anrufung des Handelsgerichts an seinem Wohnort eingeleitet, wenn mindestens einer der folgenden Gründe vorliegt:
- die überfälligen Verbindlichkeiten des Schuldners übersteigen 30 Beträge des Mindestlohns (heute – UAH 125.190,00);
- der Schuldner die Rückzahlung von Darlehen oder sonstigen planmäßigen Zahlungen in Höhe von mehr als 50 Prozent der monatlichen Zahlungen für jede Verpflichtung innerhalb von zwei Monaten eingestellt hat;
- im Exekutivverfahren wurde beschlossen, dass die natürliche Person kein pfändbares Vermögen hat;
- andere Umstände vorliegen, die die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bestätigen.
Zu den Unterlagen, die dem Gericht zusammen mit dem Antrag vorgelegt werden müssen, gehören ein Nachlassplan sowie eine Vermögens- und Einkommenserklärung der letzten drei Jahre. Die Liste der übrigen Dokumente ist in Art. 118 des Kodex und hat 14 Punkte.
Der Beschluss über die Anerkennung einer natürlichen Person als Konkurs ergeht, wenn nach Ablauf von 120 Tagen seit Eröffnung des Konkursverfahrens die Gläubiger des Schuldners dem Nachlassplan nicht zugestimmt haben.
Die Liquidationsmasse des Schuldners umfasst alle Vermögenswerte, einschließlich derjenigen, die sich im Gemeinschaftseigentum befinden oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben wurden, mit Ausnahme von Wohnungen (Wohnung – bis 60 m²; Haus – bis 120 m²) und Guthaben auf den Konten der Sozialversicherungskasse und der Pensionskasse.
Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens einer natürlichen Person wird diese schuldenfrei, auch wenn ihr Vermögen nicht ausreichte, um die Forderungen der Gläubiger zu begleichen. Diese Regel gilt nicht für:
- Ersatz von Schäden durch Verstümmelung, sonstige Gesundheitsschäden oder Tod;
- Unterhaltszahlung;
- andere Anforderungen, die untrennbar mit der Persönlichkeit des Schuldners verbunden sind.
Die aufgeführten Voraussetzungen können auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens einer natürlichen Person geltend gemacht werden.
Es ist wichtig, dass eine natürliche Person innerhalb von 3 Jahren nach der Insolvenzerklärung nicht als geschäftsmäßig angesehen wird und innerhalb von 5 Jahren verpflichtet ist, die Tatsache ihrer Insolvenz beim Abschluss von Darlehensverträgen, Verpfändungen, Garantien usw. zu melden.
UMSCHULDUNG VON PRIVATPERSONEN
Der Nachlassplan wird von Schuldner und Gläubigern durch Abstimmung in der Gläubigerversammlung genehmigt und durch Gerichtsbeschluss genehmigt.
Methoden der Umstrukturierung:
- Verkauf eines Teils des Eigentums des Schuldners bei elektronischen Auktionen;
- Änderung der Methode, Größe und Bedingungen der Rückzahlung von Schulden;
- Stundung, Ratenzahlung oder Abschreibung von Schulden oder deren Teil;
- Erfüllung der Verpflichtungen des Schuldners durch Dritte.
Schulden im Zusammenhang mit der Zahlung von Unterhaltszahlungen, der Zahlung von Sozialversicherungen und anderen obligatorischen Zahlungen, Entschädigungen für Schäden durch Invalidität, Gesundheitsschäden oder Tod unterliegen nicht der Umstrukturierung.
Zusätzlich zu den oben genannten Neuerungen enthält der Code auch:
- hebt das vereinfachte Konkursverfahren für juristische Personen auf, die durch Beschluss der Eigentümer liquidiert werden;
- Einführung des Verkaufs von Eigentum und anderen Vermögenswerten von Konkursen bei elektronischen Auktionen über eine vom Ministerkabinett genehmigte spezielle Plattform;
- Bietet die Möglichkeit, innerhalb von 3 Jahren vor Beginn des Insolvenzverfahrens alle von der juristischen Person des Schuldners mit verbundenen Personen abgeschlossenen Transaktionen für ungültig zu erklären;
- Hebt das Moratorium für die Rückforderung von Immobilien von Einzelpersonen wegen nicht erfüllter Verpflichtungen aus Hypothekendarlehen in Fremdwährung auf;
- Begründet die gesamtschuldnerische Haftung des Leiters einer juristischen Person für unbefriedigte Forderungen von Gläubigern für den Fall, dass er die Insolvenz des Unternehmens nicht rechtzeitig angemeldet hat.
Es ist erwähnenswert, dass ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kodex alle Insolvenzfälle, einschließlich der früher eingeleiteten, gemäß den neuen Regeln geprüft werden.