Ukraine is becoming more attractive for foreign investment, labor migration and education. However, foreigners often face problems using documents issued by an appropriate authority of a foreign state on the territory of Ukraine. In particular, there is a need to certify the fact that the document has been duly drawn up and signed by an official who has required authority.
Die Ukraine wird für ausländische Investitionen, Arbeitsmigration und Bildung attraktiver. Ausländer haben jedoch häufig Probleme bei der Verwendung von Dokumenten, die von einer zuständigen Behörde eines ausländischen Staates auf dem Territorium der Ukraine ausgestellt wurden. Insbesondere muss bescheinigt werden, dass das Dokument ordnungsgemäß erstellt und von einem Beamten unterzeichnet wurde, der über die erforderlichen Befugnisse verfügt.
Die Ukraine wird für ausländische Investitionen, Arbeitsmigration und Bildung attraktiver. Ausländer haben jedoch häufig Probleme bei der Verwendung von Dokumenten, die von der zuständigen Stelle eines ausländischen Staates auf dem Territorium der Ukraine ausgestellt wurden. Insbesondere muss bescheinigt werden, dass das Dokument ordnungsgemäß erstellt und von einem dazu befugten Beamten unterzeichnet ist.
Die Legalisation ist das Verfahren zur Bestätigung der Echtheit der Originale amtlicher Dokumente oder der Echtheit der Unterschriften bevollmächtigter Beamter sowie der Echtheit der auf dem Dokument angebrachten Stempel- und Siegelabdrücke. Wie die Praxis zeigt, erfahren Ausländer in drei von fünf Fällen von der Notwendigkeit, Dokumente zu legalisieren, nachdem sie versucht haben, dieses Dokument auf dem Territorium der Ukraine zu verwenden. Um solche Situationen zu vermeiden, werden wir daher in diesem Artikel das Verfahren zur Legalisierung von Dokumenten im Detail analysieren.
Im Allgemeinen umfasst „Legalisierung“ zwei Kategorien:
- Konsularische Legalisierung
- Apostillierung (Anbringen des Stempels „Apostille“), also vereinfachte Beglaubigung.
Die oben genannten Verfahren werden mit dem gleichen Zweck durchgeführt, unterscheiden sich jedoch erheblich voneinander. Auf die Unterschiede zwischen diesen Verfahren gehen wir weiter unten ein.
Konsularische Beglaubigung:
- Dieser Prozess ist recht kompliziert, da man sich bei mehreren Institutionen bewerben muss.
- Das Verfahren zur konsularischen Beglaubigung von Dokumenten hängt von der Art des Dokuments und dem Land ab, in dem dieses Dokument verwendet wird.
- Ein auf diese Weise legalisiertes Dokument ist nur auf dem Hoheitsgebiet des Landes gültig, für das die Legalisierung durchgeführt wurde.
- Sie müssen das Originaldokument oder seine notariell beglaubigte Kopie zur konsularischen Beglaubigung des Dokuments vorlegen.
Apostille:
- Das Stempeln der „Apostille“ ist eine vereinfachte Methode zur Beglaubigung ausländischer Dokumente.
- Dieses Verfahren gilt jedoch nur für die Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens von 1961.
- Im Gegensatz zur konsularischen Beglaubigung dauert das Apostillationsverfahren wesentlich weniger Zeit, da Sie sich nur an eine Behörde wenden müssen.
- Offizielle Dokumente werden mit einem speziellen „Apostille“-Stempel beglaubigt, der von der zuständigen autorisierten Stelle des ausländischen Staates, der das Dokument ausgestellt hat, angebracht wird.
- Außerdem können apostillierte Urkunden nicht nur in einem Land, sondern in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens verwendet werden.
- Der Stempel „Apostille“ wird auf dem Originaldokument, seiner notariell beglaubigten Kopie angebracht oder kann als Anhang dazu ausgestellt werden.
Es gibt jedoch Fälle, in denen eine Beglaubigung von Dokumenten für die Verwendung im Ausland überhaupt nicht erforderlich ist. Wir sprechen von den Mitgliedstaaten der Minsker Konvention, die die Legalisationspflicht von Dokumenten im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgehoben haben. Um die offiziellen Dokumente dieser Staaten auf dem Territorium der Ukraine zu verwenden, reicht es daher aus, sie in die ukrainische Sprache zu übersetzen und eine solche Übersetzung von einem Notar beglaubigen zu lassen.
Die Mitgliedstaaten der Minsker Konvention
- Aserbaidschan
- Armenien
- Weißrussland
- Bulgarien
- Mazedonien
- Ungarn
- Georgien (außer Autonome Republik Abchasien und Südossetien)
- Kasachstan
- Kirgistan
- Lettland
- Litauen
- Mongolei
- Polen
- Republik Moldawien
- Russische Föderation
- Rumänien
- Serbien
- Tadschikistan
- Usbekistan
- Tschechische Republik
- Estland
Konsularische Beglaubigung und Apostillierung von Urkunden in der Ukraine zur Verwendung im Ausland
Konsularische Beglaubigung:
Dokumente, die keiner Beglaubigung unterliegen:
– Dokumente, die der Gesetzgebung der Ukraine widersprechen, den Interessen der Ukraine schaden oder die Ehre und Würde der Bürger verletzen können;
– Originale oder etwaige Kopien von Pässen, Militärtickets, Arbeitsbüchern, Korrespondenzdokumenten, Genehmigungen zum Tragen von Waffen, Fahrzeugscheinen (technischen Pässen), Führerscheinen, Personalausweisen, Rechtsakten;
– Dokumente, die über die Befugnisse von Beamten oder Stellen hinaus ausgestellt wurden.
Beglaubigungspflichtige Dokumente:
– Originale: Personenstandsurkunden; Bescheinigungen der Personenstandsregisterbehörden; Dokumente über die Ausbildung – Diplome und Auszüge aus Rechnungsunterlagen (internationales Modell), Bescheinigungen über die spezielle medizinische Ausbildung, Diplome von Anwärtern und Doktoren; Archivdokumente, die von den Archiven des Staatsarchivs der Ukraine und den Abteilungsarchiven ausgestellt wurden;
– andere offizielle Dokumente (z. B. Handelsdokumente wie Unternehmensregistrierungszertifikate oder Produktqualitätszertifikate usw.) nach notarieller Beglaubigung ihrer Kopien und Registrierung beim Justizministerium der Ukraine.
Konsularisches Beglaubigungsverfahren je nach Art des Dokuments:
– Urkunden, die von Personenstandsbehörden ausgestellt werden , werden in den Bezirksjustizabteilungen der Region beglaubigt, in der sie ursprünglich ausgestellt wurden, in der Justizabteilung der Autonomen Republik Krim, der städtischen Justizabteilung der Städte Kiew. und Sewastopol, und dann von der Konsulardienstabteilung des Außenministeriums der Ukraine.
– Zur Beglaubigung internationaler Bildungsdokumente ist ein Antragsschreiben der ausstellenden Universität erforderlich. Ein solches Anforderungsschreiben muss von dem Ministerium, dem die betreffende Bildungseinrichtung untersteht, ordnungsgemäß beglaubigt werden. Danach wird ein solches Dokument in der Abteilung des konsularischen Dienstes des Außenministeriums der Ukraine legalisiert.
– Archivbescheinigungen werden direkt an die Abteilung des konsularischen Dienstes des Außenministeriums der Ukraine gesendet, die die Unterschrift eines Beamten des Staatsarchivkomitees der Ukraine beglaubigt.
– Handelsdokumente werden zuerst von der Industrie- und Handelskammer der Ukraine beglaubigt und dann von der Abteilung des konsularischen Dienstes des Außenministeriums der Ukraine legalisiert.
Die letzte Stufe der Legalisierung eines Dokuments ist seine Beglaubigung bei der diplomatischen Vertretung des Landes, in dem dieses Dokument verwendet wird.
Apostille:
Nicht apostillationspflichtige Dokumente:
– von ausländischen diplomatischen Institutionen der Ukraine ausgestellte Dokumente;
– Verwaltungsdokumente, die in direktem Zusammenhang mit Handels- oder Zollvorgängen stehen;
– Originale von Passdokumenten, Militärtickets, Arbeitsbüchern, Personalausweisen usw.;
– normative Rechtsakte.
Dokumente, die der Apostille unterliegen
Der Apostille-Stempel wird auf offiziellen Dokumenten angebracht, die in der Ukraine ausgestellt wurden und zur Verwendung im Ausland bestimmt sind, und zwar:
– Dokumente der Justizbehörden der Ukraine;
– Dokumente der Staatsanwaltschaft der Ukraine, Organe des Justizministeriums;
– Verwaltungsdokumente;
– Unterlagen zu Ausbildung und akademischen Titeln;
– von staatlichen und privaten Notaren ausgestellte Urkunden;
– offizielle Bescheinigungen über die Registrierung eines Dokuments oder einer Tatsache, die an einem bestimmten Datum bestanden haben.
Die Reihenfolge der Apostillierung je nach ausstellender Stelle:
– Diplome, Zertifikate von Bildungseinrichtungen, Bildungsprogramme und andere Dokumente, die von Bildungseinrichtungen oder anderen staatlichen Stellen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen im Zusammenhang mit Bildung und Wissenschaft ausgestellt wurden, werden im Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine apostilliert .
– Stempel „Apostille“ auf der Bescheinigung der staatlichen Registrierungsstelle für Personenstandsakte, Auszüge aus dem staatlichen Register der Personenstandsakte, Gerichtsentscheidungen und andere von Justizbehörden, Gerichten ausgestellte Dokumente sowie von Notaren der Ukraine ausgestellte Dokumente, Orte des Ministeriums. Justiz der Ukraine.
– Alle anderen Arten von Dokumenten werden vom Außenministerium der Ukraine apostilliert .
Konsularische Beglaubigung und Apostillierung von Dokumenten im Ausland zur Verwendung in der Ukraine
Konsularische Beglaubigung:
Generell folgt das konsularische Beglaubigungsverfahren im Ausland einem ähnlichen Prinzip wie in der Ukraine. Es ist jedoch wichtig, dass es in jedem spezifischen Land und manchmal sogar in jeder administrativ-territorialen Einheit (Provinz, Staat, Autonomie usw.) ein einzigartiges System von Regierungsbehörden gibt, die sich in ihren Befugnissen und ihrem Status unterscheiden. All dies sowie die Art des Dokuments und die Behörde, die es ausgestellt hat, haben einen erheblichen Einfluss darauf, wo die konsularische Beglaubigung beantragt werden muss. Das heißt, wenn in einem Land das Dokument zuerst von der Stelle beglaubigt wird, die es ausgestellt hat, und dann vom Außenministerium, dann kann die konsularische Beglaubigung in einem anderen Land zuerst von Justizbehörden, Notaren, Präfekturen,
In jedem Fall ist die letzte Stufe der konsularischen Beglaubigung von Dokumenten im Ausland zur Verwendung in der Ukraine ihre Beglaubigung bei der diplomatischen Vertretung der Ukraine.
Für folgende Länder ist eine konsularische Beglaubigung zwingend erforderlich:Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Bahrain, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Bhutan, Vatikanstadt, Gabun, Haiti, Guyana, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Jemen, Sambia, Westsahara, Simbabwe, Indonesien, Irak, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Katar, Kenia, Kenia, Kiribati, Komoren, Kongo, Kosovo, Elfenbeinküste, Kuwait, Laos, Libanon, Libyen, Mauretanien, Madagaskar, Malaysia, Mali, Malediven, Marokko, Föderierte Staaten von Mikronesien, Mosambik, Myanmar, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nicaragua, Vereinigte Arabische Emirate, Pakistan, Palau, Palästina, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Saudi-Arabien, Senegal, Singapur, Salomonen , Somalia, Sudan, Sierra Leone, Thailand, Tansania, Togo, Tuvalu, Tunesien, Uganda, Uruguay, Philippinen, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Chile, Sri Lanka,Jamaika.
Apostille:
Die befugten Stellen, bei denen ein Antrag gestellt werden muss, die Kosten und Bedingungen für die Apostillierung von Dokumenten unterscheiden sich in jedem der Staaten des Haager Übereinkommens. Nachfolgend stellen wir alle notwendigen Informationen über das Apostilleverfahren in jedem der Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Verfügung.
ALBANIEN
Datum des Inkrafttretens: 09.05.2004.
Benannte zuständige Behörde: Konsularabteilung des Außenministeriums.
Adresse: Konsularabteilung des Außenministeriums, bul. Gjergj Fishta, Nr. 6 1000-TIRANA Albanien.
Preis: albanische Dokumente: 200 Lek (± 1,6 €), ausländische Dokumente: Gegenseitigkeit.
ANDORRA
Datum des Inkrafttretens: 31.12.1996.
Benannte zuständige Behörde:
- Außenminister;
- Koordinator für bilaterale und konsularische Angelegenheiten;
- Direktor für multilaterale Angelegenheiten und Zusammenarbeit;
- Leiter der Abteilung Allgemeines und Recht.
Adresse: C/ Prat de la Creu 62-64, AD500 Andorra la Vella, Fürstentum Andorra.
Preis: 8,58 Euro.
ANTIGUA UND BARBUDA
Datum des Inkrafttretens: 01.11.1981.
Benannte zuständige Behörde: Kanzler des High Court of Antigua and Barbuda.
Anschrift: Kanzler des Obersten Gerichtshofs, High Street, Parliament Drive, St. John’s, Antigua.
ARGENTINIEN
Datum des Inkrafttretens: 18.02.1988.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium von Argentinien (Das Außenministerium von Argentinien hat mit dem Bundesrat der Notare eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach verschiedenen Notariatsbehörden in Argentinien das Recht eingeräumt wurde, die Echtheit von Unterschriften durch Beglaubigung zu beglaubigen durch Apostille. Diese Bezeichnung trat am 1. Dezember 2003 in Kraft. Das
argentinische Außenministerium bleibt das Organ für die Anwendung des Übereinkommens.)
Adresse: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Kult, Esmeralda 1212, C1007ABR, BUENOS AIRES, Argentinien.
Preis: vom argentinischen Außenministerium – 39 argentinische Pesos. Notare (Notarstellen) erheben eine Gebühr von maximal 69 argentinischen Pesos. Dieser Service umfasst die Beglaubigung der Unterschrift eines öffentlichen Notars.
Quelle: http://www.mrecic.gov.ar/
AUSTRALIEN
Datum des Inkrafttretens: 16.03.1995.
Benannte zuständige Behörde:
- Sekretär des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Handel des Commonwealth of Australia;
- Botschaften;
- Höhere Kommissionen und Konsulate (mit Ausnahme von Konsulaten, die von einem Honorarkonsul geleitet werden).
Adresse: RG Casey Building, John McEwen Crescent, Barton, ACT 0221, Australien.
Preis: 80 AUD.
Quelle: http://dfat.gov.au/about-us/our-locations/missions/Pages/our-embassies-and-consulates-overseas.aspx
ÖSTERREICH
Datum des Inkrafttretens: 13.01.1968.
Benannte zuständige Behörde:
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres zu allen Dokumenten ausgestellt von:
- der Bundespräsident oder das Bundespräsidialamt;
- Vorsitzender des Nationalrates;
- der Vorsteher des Bundesrates oder der parlamentarischen Geschäftsstelle;
- die Bundesregierung;
- Bundesministerium;
- Verfassungsgericht oder Verwaltungsgericht;
- Der Supreme Court, das High Cartel Court beim Supreme Court, die High Commission for Restoration beim Supreme Court, die High Commission for Restitution beim Supreme Court bzw
- Rechnungskammer.
Adresse: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres Minoritenplatz 8A – 1014 Wien.
Kosten: Gebühren bei Landgerichten (gerichtliche und notarielle Urkunden): 13,70 Euro, Gebühren beim Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres: 17,50 Euro.
Quelle: https://www.bmeia.gv.at/en/travel-stay/documents-and-authentications/authentication/apostille/
BAHAMAS
Datum des Inkrafttretens: 10.07.1973.
Benannte zuständige Behörde:
- Ständiger Sekretär des Außenministeriums
- Generaldirektor des Außenministeriums
- Stellvertretender Sekretär des Außenministeriums
- Oberassistent des Außenministeriums
- Stellvertretender Staatssekretär des Außenministeriums
Erster stellvertretender Sekretär,
- Ministerium für Internationale Angelegenheiten
Adresse: Außenministerium East Hill St, Postfach N 3746, Nassau, NP, Bahamas.
Preis: Pro Dokument wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 USD erhoben. Wenn das Hauptdokument in zweifacher Ausfertigung erstellt wird, kosten die zweite und alle weiteren Kopien jeweils 20,00 USD. Wenn mehrere Kopien enthalten sind, kostet das Hauptdokument 20,00 $ und die anderen jeweils 20,00 $. Wenn mehr als eine Unterschrift auf demselben Dokument erforderlich ist, d. h. mehrere Zertifikate an dasselbe Dokument angehängt sind, betragen die Kosten für die Beglaubigung der ersten Unterschrift 20,00 USD und jeder weiteren Unterschrift 10,00 USD.
Quelle: http://www.bahamas.gov.bs (Ministry of Foreign Affairs/Government/Consular Services/Apostille/Legalisierung von Dokumenten)
BARBADOS
Datum des Inkrafttretens: 13.11.1966.
Benannte zuständige Behörde:
- Generalanwalt;
- Stellvertretender Generalstaatsanwalt;
- Sekretär des Obersten Gerichtshofs;
- Registrar für Unternehmensangelegenheiten;
- Ständiger Sekretär des Außenministeriums;
- Leiter des Protokolls.
Adresse: Außenministerium Nr. 1 Culloden Road St. Michael, Barbados, Wisconsin
Preis: $50
Quelle: https://www.caipo.gov.bb
BELGIEN
Datum des Inkrafttretens: 09.02.1976.
Benannte zuständige Behörde: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklung.
Adresse: rue des Petits Carmes 27, 1000 BRÜSSEL, Belgien.
Preis: 20 Euro (ohne Konsulargebühren (10 Euro bei nachgewiesener Armut).
Quelle: https://diplomatie.belgium.be/en/services/legalisation_of_documents/faq
BOSNIEN UND HERZEGOWINA
Datum des Inkrafttretens: 24.01.1965.
Benannte zuständige Behörde:
- Gerichte erster Instanz von Bosnien und Herzegowina
- Amtsgerichte der Föderation Bosnien und Herzegowina
- Hauptgerichte der Republika Srpska
- Grundgericht des Bezirks Brcko in Bosnien und Herzegowina.
Preis: Die Gebühr hängt von der Anzahl der Dokumente ab, für die der Antragsteller eine Apostille beantragt.
Quelle: https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=311
BRASILIEN
Stichtag: 14.08. 2016 Jahr.
Benannte zuständige Behörde: Nationaler Justizrat (NRYU) (15.000 Notare sind zuständige Behörden für das Apostilleverfahren in Brasilien.)
Adresse: National Council of Justice SEPN 514, Bloco B, Lot 7, Room 11 Brasilia/DF, Brasilien CEP 70095-900
CHINA
Das Verfahren zur Anbringung einer Apostille und Beglaubigung von Dokumenten in China mag zu kompliziert erscheinen, da das chinesische Recht sowohl eine Apostille als auch eine konsularische Beglaubigung vorsieht.
Dies erklärt sich dadurch, dass die Verwaltungsregionen der Republik China (Hongkong und Macau) eigenständige Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961 sind, hier das Apostillierungsverfahren von Urkunden gilt und in Deutschland die konsularische Beglaubigung gilt alle anderen Territorien.
Der „Apostille“-Stempel wird in den besonderen Körperschaften der oben genannten Verwaltungsregionen Chinas angebracht; Das Verfahren umfasst die Platzierung entweder auf Kopien von Dokumenten oder auf Originalen, je nach den Bedingungen, die von den Stellen oder Institutionen festgelegt wurden, denen die Dokumente vorgelegt werden müssen.
Die Frist für das Anbringen einer Apostille hängt vom Dokument ab und beträgt in der Regel höchstens 30 Tage, bei einigen Dokumenten höchstens 10 Tage.
HONGKONG
Datum des Inkrafttretens: 25.04.1965
Benannte zuständige Behörde: Kanzler des High Court.
Adresse: Registrar, High Court, Room LG115, LG1, High Court Building, 38 Queensway, Hong Kong
Preis: $125 HKD.
Quelle: http://www.judiciary.hk/en/crt_services/apostille.htm
MACAO
Datum des Inkrafttretens: 04.02.1969
Benannte zuständige Behörde:
- Geschäftsführer
- Sekretär für Verwaltung und Justiz
- Direktor des Justizministeriums
Adresse:
- Exekutivdirektor: Regierungssitz der Sonderverwaltungszone Macau, Avenida da Praia Grande, Macau, China.
- Sekretär für Verwaltung und Justiz: Rua de S. Lourenço, 28, Regierungssitz, 4. Stock, Macao, China.
- Direktor des Justizministeriums: Bureau of Legal Affairs, Rua do Campo, nº 162
Administration, Public 19th floor, Macao, China. - Preis: kostenlos.
CHILE
Wirksamkeitsdatum: 30.08.2016
Benannte zuständige Behörde:
- Stellvertretender Justizminister (stellvertretender Justizminister), regionale Justizminister (regionales Justizsekretariat)
- Regionalsekretäre des Bildungsministeriums (Regionalsekretäre des Bildungsministeriums)
- Regionalsekretäre des Gesundheitsministeriums, Direktoren von Gesundheitsdiensten, Intendanten von Gesundheitsdienstleistern (Sekretäre von Regionalsekretären für Gesundheit, Direktoren von Gesundheitsdiensten, Intendanten von Gesundheitsdienstleistern)
- Nationaldirektor, Regionaldirektoren des Zivil- und Identifikationsregistrierungsdienstes (Nationaldirektor, Regionaldirektoren des Zivil- und Identifikationsregistrierungsdienstes)
- Generaldirektion für konsularische und Einwanderungsangelegenheiten des Außenministeriums (Generaldirektion für konsularische und Einwanderungsangelegenheiten des Außenministeriums)
Adresse: Diese Institutionen bringen die Apostille dezentral auf dem gesamten chilenischen Staatsgebiet an, insbesondere in den jeweiligen Hauptstädten der 15 geografischen Regionen des Landes. Die einzige Ausnahme wird das Außenministerium sein, das keine Regionalbüros hat. Aus diesem Grund apostilliert dieses Ministerium Dokumente nur an seinem Hauptsitz in Santiago.
Preis: kostenlos.
Quelle: http://apostilla.gob.cl/en/caracteristicas-de-la-apostilla-chilena/
KOLUMBIEN
Datum des Inkrafttretens: 30.01.2001.
Ermittelte zuständige Behörde: Außenministerium, Legalisierungsbereich.
Adresse: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Koordinierung von Beglaubigung und Apostille, 19th Avenue no. 98-03 Stockwerke 5, 6, 7 und 8, 100 B Tower Building, BOGOTA, DC, Kolumbien.
Preis: 31.000 kolumbianische Pesos.
Quelle: http://www.cancilleria.gov.co/
COSTA RICA
Datum des Inkrafttretens: 04.06.2011.
Benannte zuständige Behörde: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Kulte von Costa Rica, Abteilung für Authentifizierung
Adresse: Abteilung für Authentifizierung, Generaldirektion, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Kulte von Costa Rica, Avenida 7-9, Calle 11-13, San José, Costa Rica.
Preis: 625,00 ¢ (= 1 Euro).
Quelle: https://www.rree.go.cr
KROATIEN
Datum des Inkrafttretens: 24.01.1965.
Benannte zuständige Behörde: Amtsgerichte oder das Justiz- und Verwaltungsministerium.
Adresse: Justizministerium der Republik Kroatien, str. Grada Vukovar 49,10,000 Zagreb, Kroatien.
Preis: Das Justizministerium verlangt 30 HRK für eine Apostille. Dieser Preis wird durch das kroatische Verwaltungssteuergesetz festgelegt. Stadtgerichte erheben gemäß dem Gerichtsgebührengesetz eine Gerichtsgebühr von 50 bis 60 kroatische Kuna (der Preis hängt davon ab, ob
der Text auf Kroatisch ist – 50 Kuna – oder die Übersetzung – 60 kroatische Kuna).
Quelle: https://pravosudje.gov.hr/
ZYPERN
Datum des Inkrafttretens: 30.04.1973.
Benannte zuständige Behörde: Ministerium für Justiz und öffentliche Ordnung der Republik Zypern.
Adresse: 125, Athalassas Avenue, 1461 Lefkosia (Nikosia), Zypern.
Preis: 5,00 Euro.
Quelle: http://www.mjpo.gov.cy
DÄNEMARK
Es sei darauf hingewiesen, dass dieses Übereinkommen nicht für Grönland und die Färöer-Inseln gilt.
Datum des Inkrafttretens: 29.12.2006.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium.
Anschrift: Außenministerium, Legalisation Office, Asiatisk Plads 2, DK, 1448 Kopenhagen, Dänemark.
Preis: 195 dänische Kronen.
Quelle: http://um.dk/da
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
Wirksamkeitsdatum: 30.08.2009.
Benannte zuständige Behörde:
- Außenministerium und Außenministerium der Dominikanischen Republik
- Stellvertreter des Ministeriums für konsularische und Migrationsangelegenheiten
Anschrift: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und diplomatischen Dienst, 752 Independencia Avenue, Estancia San Geronimo, Nationalbezirk Santo Domingo, Dominikanische Republik.
Preis: 620 Dominikanische Pesos (16 USD)
Quelle: http://www.mirex.gov.do/
ECUADOR
Datum des Inkrafttretens: 02.04.2005
Benannte zuständige Behörde: Generaldirektor für Legalisierung, Außenministerium.
Adresse : Carrión E1-76 und 10 de Agosto, Quito, Ecuador.
Preis: $20.
Quelle : http://www.cancilleria.gob.ec/
RETTER
Datum des Inkrafttretens: 31.05.1996.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium
Adresse: El Pedregal Street, Chancellery Boulevard, Antiguo Cuscatlán, El Salvador
Preis: kostenlos.
Quelle : https://rree.gob.sv
Fidschi
Datum des Inkrafttretens: 10.10.1970.
Benannte zuständige Behörde: Ständiger Sekretär des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit.
Adresse: Ebenen 1 und 2, Südflügel, Bose Levu Vakaturaga Complex, 87 Queen Elizabeth Drive, Postfach 2220, Regierungsgebäude, Suva, Republik Fidschi.
Preis: Derzeit wird für einen Apostillestempel keine Gebühr erhoben.
Quelle: http://www.foreignaffairs.gov.fj
FRANKREICH
Datum des Inkrafttretens: 24.01.1965.
Benannte zuständige Behörde: „General Prosecutors in Courts of Appeal“.
Adresse: Adressliste .
(https://assets.hcch.net/docs/e7b31b40-450f-42d6-bb53-95e02f8e9976.pdf)
Preis: kostenlos.
FINNLAND
Datum des Inkrafttretens: 26.08.1985.
Zuständige Stelle bestimmt: Organe des RACS.
Preis: 13,00 Euro.
Quelle: http://www.maistraatti.fi/en/
DEUTSCHLAND
Datum des Inkrafttretens: 13.02.1966.
Benannte zuständige Behörde:
- Für Bundesurkunden: Bundesverwaltungsamt (Ausnahme: Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamts wird die Apostille vom Präsidenten des Deutschen Patentamts erteilt.)
- Für deutsche Staatsurkunden: Urkunden von Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden):
- Innenministerien (Senatsverwaltungen), Landeskommissare, Landesverwaltung;
- in Berlin: Landesamt für Aufenthalt und Ordnung;
- in Niedersachsen: Polizeidirektionen in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück;
- in Rheinland-Westfalen: Aufsichts- und Servicedirektion in Kaiserslautern;
- in Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig;
- in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg;
- in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar.
- Urkunden von Justizverwaltungsorganen, Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte) und Notaren : Justizministerien (Senatsverwaltungen), Gerichte der Staatsoberhäupter (Verwaltungsgerichte).
- Gerichtsakten, ausgenommen allgemein zuständige Gerichte : Innenministerien (Senatsabteilungen), Regionalkommissare, Regionalverwaltungen, Justizministerien (Senatsabteilungen), Staatsoberhäupter (Verwaltungsgerichte).
Kosten: Die Gebühren werden basierend auf dem Wert des Zertifikats festgelegt. Die Kosten, die dem Antragsteller entstehen, reichen von mindestens 10 Euro bis maximal 130 Euro. Im Durchschnitt liegt die Provision zwischen 10 und 20 Euro.
Quelle: https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=322
GRIECHENLAND
Datum des Inkrafttretens: 18.05.1985
Benannte zuständige Behörde:
- Regionale Selbstverwaltung für alle von ihren Diensten/Ämtern ausgestellten Dokumente.
- Dezentrale Verwaltung aller Dokumente ausgestellt von:
- Staatliche öffentliche Dienste von Regionen, die nicht in die Zuständigkeit der lokalen Selbstverwaltung fallen;
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts;
- Organisationen der kommunalen Selbstverwaltung ersten Grades;
- Körper der RACS.
- Für Gerichtsdokumente – das Gericht erster Instanz der Region, in der sich die Stelle befindet, die sie ausgestellt hat.
Adresse:
Dezentrale Verwaltungen ( https://assets.hcch.net/docs/cc3ac3f9-737f-4749-95b6-408275d59a76.pdf )
Gerichte erster Instanz ( https://assets.hcch.net/docs/8056af52-3fab-4515-a3fb-2e948f3e0a33.pdf ).
Preis: kostenlos.
Quelle: https://diavgeia.gov.gr/
HONDURAS
Datum des Inkrafttretens: 30.09.2004
Benannte zuständige Behörde: Außenminister, Staatssekretär im Außenministerium.
Adresse: Government Civic Center, President’s House, Blvd. Kuwait Angrenzend an den Obersten Gerichtshof, TEGUSIGALPA, Honduras
Preis: Lps.150,00 (ca. 5-6 Euro).
Quelle: http://www.sre.gob.hn/
INDIEN
Datum des Inkrafttretens: 14.07.2005
Benannte zuständige Behörde: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Regierung von Indien.
Adresse: CPV Division, Patiala House Annexe, Tilak Marg, New Delhi 110001, Indien.
Preis: INR 50,00.
Quelle: http://www.mea.gov.in
IRLAND
Datum des Inkrafttretens: 03.09.1999.
Benannte zuständige Behörde: Auswärtiges Amt.
Adresse:
- Konsularabteilung, Auswärtiges Amt, Hainault House, 69 – 71 St. Stephen’s Green, DUBLIN 2, Irland
- Konsularischer Dienst, Außenministerium, 1a South Mall, CORK, Irland
Preis: Der von der Abteilung berechnete Preis für die Ausstellung eines Apostille-Stempels beträgt 20 €. Für Adoptionsakten, die bis zu 300 Dokumente enthalten können, verrechnet die Abteilung 50 € pro Adoptionspaket.
Quelle: https://www.dfa.ie/
ISRAEL
Datum des Inkrafttretens: 14.08.1978.
Benannte zuständige Behörde:
- Außenministerium des Staates Israel
- Gerichtsschreiber und Beamte, die vom Justizminister gemäß dem Notargesetz ernannt werden.
Adresse:
- Außenministerium, 9 Yitzhak Rabin Blvd., Kiryat Ben-Gurion, JERUSALEM 91035, Israel.
- Gerichtsschreiber und Beamte, die vom Justizminister nach dem Notargesetz von 1976 ernannt werden, Gerichtsverwaltung, Ul. 22 Kanfei Nesharim, Jerusalem 95464, Israel.
Preis: 35 Schekel.
Quelle: http://mfa.gov.il
ITALIEN
Datum des Inkrafttretens: 11.02.1978.
Benannte zuständige Behörde:
- in Bezug auf Gerichtsurkunden, Personenstandsurkunden und notarielle Urkunden – der Staatsanwalt bei den Gerichten der Gerichtsbarkeit, in der die Urkunden ausgestellt wurden;
- Für alle anderen in der Konvention vorgesehenen Verwaltungsdokumente der Präfekt mit territorialer Zuständigkeit, für das Aostatal der Präsident der Region und für die Provinzen Trient und Bozen der Regierungskommissär.
Adresse: Die Adresse ist jeweils unter dem Link zu finden: https://www.giustizia.it/giustizia/it/mg_4.wp?facetNode_1=3_2&selectedNode=3_2_13
JAPAN
Datum des Inkrafttretens: 27.07.1970.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium in Tokio.
Adresse: Kasumigaseki 2-2-1, Chiyoda-ku, TOKYO 100-8919, Japan.
Preis: kostenlos.
Quelle: http://www.mofa.go.jp
LIBERIA
Datum des Inkrafttretens: 08.02.1996.
Benannte zuständige Behörde:
- Außenminister, Stellvertreter und Assistenten des Ministers;
- Justizminister, Stellvertreter und Assistenten des Ministers;
- Gerichtsschreiber und Stellvertreter des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte;
- Registerführer und stellvertretende Registerführer von Unternehmen;
- Der Kommissar und die stellvertretenden Kommissare für Marineangelegenheiten oder seine Spezialagenten.
Anschrift: Außenministerium, Capitol Hill, Monrovia, Republik Liberia.
Quelle: http://www.mofa.gov.lr
LIECHTENSTEIN
Datum des Inkrafttretens: 17.09.1972
Benannte zuständige Behörde: Regierungsamt der Fürstlichen Regierung.
Adresse: Regierungsamt der Fürstlichen Regierung, Regierungsgebäude, 9490 Vaduz, Liechtenstein.
Preis: 30 Schweizer Franken für eine Apostille (ca. 20,00 EUR)
Quelle: https://www.llv.li
LUXEMBURG
Datum des Inkrafttretens: 03.06.1979.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium.
Adresse: Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten (Pass-, Visa- und Beglaubigungsamt), 43 Roosevelt Boulevard, L-2450 LUXEMBURG
Preis: 20,00 Euro.
Quelle: http://www.mae.lu/
MALAWI
Datum des Inkrafttretens: 02.12.1967.
Benannte zuständige Behörde:
- Generalstaatsanwalt oder Solicitor General;
- Ständiger Sekretär des Ministeriums der Regierung;
- Sekretär des Obersten Gerichtshofs;
- Generalsekretär;
- Regierungsvertreter;
- öffentlicher Notar;
- ständiger Richter.
Adresse:
- Attorney-General oder Solicitor-General, Solicitor-General und Secretary for Justice, Ministry of Justice Headquarters, Capital Hill, Private Bag 333, Lilongwe 3, Malawi.
- Generalkanzler , Fatima Arcade, Haile Sellaisie Road, PO Box 100, Blantyre, Malawi.
Quelle: http://www.sdnp.org.mw
MALTA
Datum des Inkrafttretens: 03.03.1968.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium.
Adresse: Palazzo Parisio, Merchants Street, VALLETTA CMR 02, Malta
Kosten: 20 Euro (kommerziell), 12 Euro (nicht-kommerziell).
Quelle: https://foreignaffairs.gov.mt
MARSHALLINSELN
Datum des Inkrafttretens: 14.08.1992.
Benannte zuständige Behörde:
- Außenminister der Marshallinseln,
- Generalstaatsanwalt und amtierend
- Sekretär und stellvertretender Sekretär des High Court,
- Registerführer und stellvertretende Registerführer von Kapitalgesellschaften,
- Der Seeverwalter und seine Spezialagenten und
- Der Kommissar und die stellvertretenden Kommissare für Marineangelegenheiten oder seine Spezialagenten.
Quelle: https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=373
MEXIKO
Datum des Inkrafttretens: 14.08.1995.
Benannte zuständige Behörde: Diese fallen in zwei Kategorien:
- Apostille auf Bundesdokumenten (Direktion für politische Koordinierung mit
der Unterdirektion für Registrierung und Kontrolle der Unionsbefugnisse) - Apostille auf staatlichen Dokumenten ( 32 zuständige Behörden sind ernannt, um eine Apostille auf staatlichen Dokumenten anzubringen; für weitere Informationen – https://assets.hcch.net/upload/auth12contact_mx.pdf )
Preis: 710 mexikanische Pesos für die Apostille für Bundesdokumente.
Quelle: http://dicoppu.segob.gob.mx/
MONAKO
Datum des Inkrafttretens: 31.12.2002.
Benannte zuständige Behörde: Department of Legal Services.
Adresse: Department of Legal Services, Palace of Justice, 5, Colonel Bellando de Castro Street, 98.000 MONACO, BP 513, MC 98015 Monaco Cedex.
Preis: 5 €.
Quelle: http://service-public-particuliers.gouv.mc/Justice/Documents-et-demarches-judiciaires/Apostille-Direction
-of-Judicial-Services/Apostille-a-document
NAMIBIA
Datum des Inkrafttretens: 30.01.2001.
Benannte zuständige Behörde:
- Gerichtsschreiber des Obersten Gerichtshofs und Obersten Gerichtshofs von Namibia
- Justizministerium (ständiger Sekretär)
Adresse:
- Kanzler des Supreme and Supreme Court of Namibia, High Court Building, Luderitz Street, Private Bag, 13179, WINDHOOK, Namibia.
- Justizministerium, Justizgebäude, Independence Avenue, 3rd Floor, Private Bag 13302, WINDHOOK, Namibia.
Preis: kostenlos.
NIEDERLANDE
Datum des Inkrafttretens: 08.10.1965.
Bestimmte zuständige Behörde: Bezirksgerichte.
Adresse: Um die nächstgelegene Bank zu finden, können Sie diesen Link verwenden ( https://www.rechtspraak.nl/Organisatie-en-contact/Organisatie/Rechtbanken/ )
Preis: 20 Euro für eine Apostille.
Quelle: https://www.rechtspraak.nl
NEUSEELAND
(Gilt nicht für Tokelau)
Datum des Inkrafttretens: 22.11.2001.
Benannte zuständige Behörde: Abteilung für innere Angelegenheiten, Authentifizierungsabteilung.
Adresse:
- Courier and Government Service , Authentication Unit, 120 Victoria Street, Te Aro, Wellington 6011, Neuseeland.
- Standardpost, Authentication Unit, PO Box 805, Wellington 6140, Neuseeland.
Preis: 32 NZ$ pro apostilliertem Zertifikat und 15 US$ für jede weitere ausgestellte Apostille für gleichzeitig eingereichte Dokumente. In eine Apostille können beliebig viele Urkunden einer Behörde aufgenommen werden.
NORWEGEN
Datum des Inkrafttretens: 29.07.1983.
Benannte zuständige Behörde:
- Distrikt-Governors.
- Königlich Norwegisches Außenministerium.
Adresse: Außenministerium, 7. juni-plassen / Victoria Terrasse, Postfach 8114 Dep., 0032 Oslo, Norwegen.
Preis: kostenlos.
Quelle: https://www.regjeringen.no
BESITZEN
Wirksamkeitsdatum: 30.01.2012.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium (Konsularabteilung).
Adresse: Postfach 252, 113 Muscat, Sultanat Oman.
PANAMA
Datum des Inkrafttretens: 04.08.1991.
Benannte zuständige Behörde:
- In Bezug auf Dokumente, die von autorisierten Stellen oder Gerichtsbeamten genehmigt wurden, der Sekretär des Obersten Gerichtshofs oder Personen, die ihn ersetzen.
- Beamte der Abteilung Verwaltungsdienste des Justizministeriums in Bezug auf notariell beglaubigte Urkunden oder notariell beglaubigte private Urkunden.
- In Bezug auf andere Dokumente, die von einer zentralen Regierungsbehörde, einer autonomen oder halbautonomen Behörde, einer Gemeinde- oder Polizeibehörde oder einem Regierungsministerium ausgestellt wurden – Beamte der Konsular- und Legalisierungsabteilung des Außenministeriums.
- Wie bei allen anderen öffentlichen Urkunden ist jedes der drei vorstehenden Verfahren zulässig.
Preis:
- Sekretär des Obersten Gerichtshofs – kostenlos.
- Abteilung für Verwaltungsdienste des Justizministeriums – 2 Balboas (entspricht 2 US-Dollar).
- Konsular- und Beglaubigungsabteilung des Außenministeriums – 2 Balboas (entspricht 2 US-Dollar).
Quelle: https://www.mire.gob.pa
PARAGUAY
Wirksamkeitsdatum: 30.08.2014.
Ermittelte zuständige Behörde: Außenministerium, Generaldirektion für konsularische Angelegenheiten.
Adresse: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Abteilung für Authentifizierung, 14. Mai e/ Star and Palm, Asuncion – Paraguay.
Preis: 40.312 Guarani ± 33 USD.
Quelle: http://www2.mre.gov.py/
PERU
Wirksamkeitsdatum: 30.09.2010.
Benannte zuständige Behörde: Außenministerium.
Adresse: Außenministerium von Peru © 2017, Jirón Lampa 545, Lima 1, Peru
Preis: 6,70 Euro.
Quelle: http://www.rree.gob.pe
PORTUGAL
Datum des Inkrafttretens: 04.02.1969.
Benannte zuständige Behörde:
- Generalstaatsanwalt der Republik;
- Generalstaatsanwälte im Namen von Porto, Coimbra und Évora und stellvertretende Generalstaatsanwälte mit Vertretern der Autonomen Regionen Madeira und Azoren.
Adresse: Generalstaatsanwalt der Republik, Adresse: Rua da, Escola Politécnica, 140, 1269-103 Lissabon, Portugal.
Preis: 10,20 Euro.
Quelle: http://www.ministeriopublico.pt/
SAMOA
Datum des Inkrafttretens: 13.09.1999.
Benannte zuständige Behörde: Chief Executive Director des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Handel.
Adresse: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Handel, Postfach L1859, Apia, Samoa.
SAN MARINO
Datum des Inkrafttretens: 13.02.1995.
Benannte zuständige Behörde: Außenminister.
Adresse: Registrierungsamt und Konservatorium, Via 28 Luglio, 196, 47893, Republik San Marino.
Preis: 5,00 Euro.
Quelle: http://www.esteri.sm
SEYCHELLEN
Datum des Inkrafttretens: 31.03.1979.
Benannte zuständige Behörde:
- Der Außenminister oder eine von ihm ernannte und offiziell bevollmächtigte Person;
- Der Generalstaatsanwalt oder eine von ihm ernannte und offiziell bevollmächtigte Person;
- Sekretär des Ministerkabinetts;
- Sekretär des Obersten Gerichtshofs.
Anschrift: Außenministerium, Postfach 656, „Maison Quéau de Quinssy, Mont Fleuri, Mahé,
Republik Seychellen
SLOWAKEI
Datum des Inkrafttretens: 17.02.2002.
Benannte zuständige Behörde:
- Alle Bezirksgerichte („Krajský súd“) für: a) öffentliche Urkunden, die von Bezirksgerichten, Notaren oder Gerichten in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgestellt oder beglaubigt wurden; b) Übersetzungen von amtlichen (gerichtlich bestellten) Übersetzern oder Gutachten von amtlichen Sachverständigen;
- Das Justizministerium der Slowakischen Republik („Ministerstvo svetrenosti Slovenskej republiky“) für alle Dokumente, die von Justizbehörden stammen, mit Ausnahme der oben genannten Dokumente (d. h. Dokumente, die von anderen Gerichten als Bezirksgerichten stammen).
- Das Ministerium für Innere Angelegenheiten der Slowakischen Republik („Ministerstvo vnútra Slovenskej republiky“) für öffentliche Urkunden, die von Behörden in seinem Zuständigkeitsbereich ausgestellt wurden, mit Ausnahme der im nachstehenden Absatz genannten Urkunden;
- Das Bildungsministerium der Slowakischen Republik („Ministerstvo školstva Slovenskej republiky“) für öffentliche Urkunden, die von Behörden in seinem Zuständigkeitsbereich stammen;
- Gesundheitsministerium der Slowakischen Republik (Ministerstvo zdravodníctva Slovenskej republiky) für öffentliche Urkunden, die von Behörden unter seiner Zuständigkeit ausgestellt wurden;
Verteidigungsministerium der Slowakischen Republik („Ministerstvo obrany Slovenskej republiky“) für die Öffentlichkeit
- Dokumente, die von ihm unterstellten Stellen ausgestellt wurden;
- Bezirksamt (obvodný úrad) für: a) Auszüge aus Geburten-, Sterbe- und Eheregistern (matrika), mit Ausnahme von Personenstandsentscheidungen; b) Dokumente, die von Organen der autonomen lokalen Selbstverwaltung ausgestellt wurden;
- Das Außenministerium der Slowakischen Republik („Ministerstvo zahranných večí Slovenskej republiky“) für alle anderen öffentlichen Urkunden, die in der Slowakischen Republik ausgestellt wurden und oben nicht aufgeführt sind.
Preis:
- Justizministerium: 10 Euro;
- Gesundheitsministerium: 10 Euro;
- Innenministerium: 10 Euro;
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Sport: 10 Euro;
- Verteidigungsministerium: 10 Euro;
Auswärtiges Amt: 20 Euro.
SLOWENIEN
Datum des Inkrafttretens: 24.01.1965.
Benannte zuständige Behörde:
- Justizministerium der Republik Slowenien (zur Beglaubigung von Unterschriften und Siegeln von Notaren, Bezirksrichtern und Gerichtsdolmetschern auf öffentlichen Urkunden);
- Bezirksgerichte in Slowenien (zur Beglaubigung von Unterschriften und Siegeln von Notaren, Notarkandidaten, Richtern (außer Bezirksrichtern), staatlichen Institutionen, Organisationen und Personen, die öffentliche Vollmachten ausüben, und juristischen Personen auf öffentlichen Urkunden – gilt für alle Bezirksgerichte in Slowenien Slowenien).
Preis:
- Das Justizministerium erhebt gemäß dem Gesetz über Verwaltungsgebühren eine Verwaltungsgebühr für das Anbringen einer Apostille auf öffentlichen Urkunden. Die Bearbeitungsgebühr für das Anbringen jeder Apostille beträgt 3,00 €.
- Bezirksgerichte in Slowenien sind als Justizbehörden an das Gerichtsgebührengesetz gebunden, das eine Gebühr von 2,46 EUR pro Apostille vorsieht, wenn die Urkunde in slowenischer Sprache erstellt wird, und 5,00 EUR, wenn die Urkunde in einer Fremdsprache erstellt wird. .
Quelle: http://www.arhiv.mp.gov.si
SPANIEN
Datum des Inkrafttretens: 25.09.1978.
Benannte zuständige Behörde: 1. Verwaltungsdokumente:
- Exekutivsekretäre höherer Gerichte
- Leiter der Abteilung des Justizministeriums
- Gebietsleiter des Gebietsmanagements
Dekane der Notarhochschulen.
- Gerichtsakten:
- Exekutivsekretäre höherer Gerichte
- Leiter der Abteilung des Justizministeriums
- Gebietsleiter der Abteilungen der Gebietsverwaltung.
- Notarielle Urkunden: Dekane von Notarkollegien oder Personen, die gemäß den Regeln an ihrer Stelle handeln, oder in den öffentlichen Notaren, an die erstere delegieren können, unabhängig davon, wo in Spanien solche Urkunden ausgestellt wurden.
- Von den Obersten Gerichten ausgestellte Urkunden: Nur der Verwaltungssekretär (Secretario de Gobierno) des zuständigen Gerichts ist für Urkunden zuständig, die von den zuständigen Gerichten oder ihren gesetzlichen Vertretern sowie den von letzteren gegebenenfalls delegierten Beamten ausgestellt werden.
- Staatliche Dokumente: nach Wahl des Bürgers, sowohl auf Papier als auch elektronisch, von einer der in Abschnitt 1 oben genannten Stellen.
Preis:
Die High Courts of Justice und das Ministry of Justice erheben keine Gebühr für das Anbringen einer Apostille.
Die Berufsgenossenschaft der Notare verlangt zwischen 3,50 und 7,50 Euro.
SÜDAFRIKA
Datum des Inkrafttretens: 30.04.1995.
Benannte zuständige Behörde:
- Jeder Magistrat oder zusätzliche Magistrat;
- Jeder Kanzler oder Hilfskanzler des Obersten Gerichtshofs von Südafrika;
- Jede vom Generaldirektor ernannte Person: ein Richter;
- Generaldirektor: Internationale Beziehungen und Zusammenarbeit.
Preis: kostenlos.
Quelle: http://www.dirco.gov.za/
SCHWEDEN
Datum des Inkrafttretens: 01.05.1999.
Benannte zuständige Behörde: alle öffentlichen Notare.
Preis: SEK 250 (ca. EUR 27).
SCHWEIZ
Datum des Inkrafttretens: 11.03.1973.
Benannte zuständige Behörde:
Adresse: Der folgende Link bietet eine Liste der oben genannten Behörden und ihre Adressen https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=349
Preis: In der Regel bewegen sich die Preise zwischen 15 und 30 Schweizer Franken (ca. 10 bis 20 Euro).
TRUTHAHN
Datum des Inkrafttretens: 29.09.1985.
Benannte zuständige Behörde:
Verwaltungsdokumente: a) in den Provinzen: der Gouverneur, der Bezirksvorsteher, der Hauptsekretär;
- b) in Städten: der Bezirkshauptmann.
Gerichtsdokumente: Vorstände von Justizkommissionen bei höheren Strafgerichten
Preis: kostenlos.
Quelle: http://www.adalet.gov.tr/
Vereinigtes Königreich
(Gilt nicht für Länder, die aus der Zusammensetzung Großbritanniens hervorgegangen sind und die Konvention nicht unterzeichnet haben)
Datum des Inkrafttretens: 24.01.1965.
Benannte zuständige Behörde:
- Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Angelegenheiten;
- Legalisationsbüro.
Adresse: The Legalisation Office, Foreign and Commonwealth Office, PO Box 6255, Milton Keynes MK10 1XX, Vereinigtes Königreich.
Preis:
- Unternehmen und Mitglieder der Öffentlichkeit verlangen £ 30 für eine Apostille.
Premium-Service im Zentrum von London
- : £75 pro Dokument.
Quelle: https://www.gov.uk/get-document-legalised
VEREINIGTE STAATEN
Datum des Inkrafttretens: 15.10.1981.
Benannte zuständige Behörde:
- In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es drei Behördenebenen, die zur Ausstellung von Apostillen befugt sind.
- Das US-Außenministerium, Bureau of Consular Affairs, Passport Services, Civil Records Division bringt eine Apostille auf konsularischen Berichten über Geburten, Todesfälle und Eheschließungen von US-Bürgern im Ausland sowie auf Geburts- und Sterbeurkunden an, die ursprünglich zwischen 1904 von der Regierung der Panamakanalzone ausgestellt wurden und 1979. .
- Gerichtsschreiber und stellvertretende Gerichtsschreiber der Bundesgerichte der Vereinigten Staaten sind berechtigt, Apostillen auf von diesen Gerichten ausgestellten Dokumenten anzubringen. Alternativ kann das US-Justizministerium das Siegel des Bundesgerichtshofs beglaubigen, und das Beglaubigungsamt des US-Außenministeriums wird dann das Siegel mit einer Apostille versehen.
- Regierungsdokumente, die von US-Bundesstaaten, dem District of Columbia und anderen US-Gerichtsbarkeiten ausgestellt wurden, können von einer autorisierten Behörde in jeder Gerichtsbarkeit, normalerweise dem Büro des Außenministers, mit einer Apostille legalisiert werden.
Jeder Staat hat jedoch seine eigenen Besonderheiten und Verfahren für die Apostillierung.
Preis:
- Das Office of Authentication des US-Außenministeriums erhebt 8,00 USD pro Dokument.
- Das US-Außenministerium, die Passdienste und das Standesamt erheben keine Gebühr für das Anbringen einer Apostille auf einem Dokument, das ein Siegel einer US-Botschaft oder eines US-Konsulats trägt.
- Die Gebühren variieren zwischen 3 und 20 US-Dollar für jeden Bundesstaat in den Vereinigten Staaten.
Quelle: zusätzliche Informationen: https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=353
URUGUAY
Datum des Inkrafttretens: 14.10.2012.
Benannte zuständige Behörde: Hauptdirektion für konsularische Angelegenheiten.
Adresse: Str. Colonia 1206, Montevideo, Uruguay.
Preis: Uruguayische Pesos 392 $.
Quelle: http://www.mrree.gub.uy
VANUATU
Datum des Inkrafttretens: 30.07.1980.
Benannte zuständige Behörde:
- Außenministerium;
- Vanuatu Financial Services Commission für öffentliche Dokumente in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Adresse: Financial Services Centre, Bougainville Street, PMB #9023, Port Vila, Republik Vanuatu.
Preis: 50 USD einseitiges Dokument; zweiseitiges Dokument 100 USD; und 25 USD für eine Kopie des Zertifikats (Apostille des identischen Dokuments/derselben ausstellenden Behörde).
Quelle: http://www.vfsc.vu/
Typische Fehler bei im Ausland beglaubigten Dokumenten und wie man sie vermeidet:
- Das Blatt mit dem Stempel „Apostille“ ist dem Dokument nicht beigefügt.
Der Stempel „Apostille“ wird in der Regel an der textfreien Stelle des Dokuments oder auf dessen Rückseite angebracht. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Apostille auf einem separaten Blatt des Dokuments angebracht wird. In diesem Fall muss sichergestellt werden, dass der Beamte, der die Apostille anbringt, das Blatt mit der Apostille und das Dokument selbst heftet, um Fälle ihrer Trennung zu verhindern. Die Anzahl der gebundenen Blätter wird durch die Unterschrift des Beamten bestätigt, der die Apostille angebracht hat. - Fehler in Übersetzungen.
Um dieses Problem zu lösen, raten wir Ihnen, Dokumente nicht ins Ausland zu übersetzen, sondern direkt in die Ukraine zu übersetzen. Es wird nicht viel Zeit in Anspruch nehmen, aber es wird die Verwendung von Dokumenten in der Ukraine erheblich erleichtern und das Risiko der Fehlererkennung in der Phase der Informationsverarbeitung verringern. - Verwendung in der Ukraine eines Dokuments, das im Verfahren der konsularischen Legalisierung für ein anderes Land legalisiert wurde.
Es sei daran erinnert, dass das Dokument, selbst wenn es konsularisch legalisiert und im Bestimmungsland verwendet wurde, in der Ukraine nicht verwendet werden kann, da das Land, in dem das Dokument ausgestellt wird, in der konsularischen Legalisierung des Dokuments eindeutig angegeben ist. verwendet werden
Häufig gestellte Fragen von Ausländern
- Ist es möglich, ein Dokument eines ausländischen Staates auf dem Territorium der Ukraine zu legalisieren?
Ja, es ist möglich in der diplomatischen Vertretung eines ausländischen Staates auf dem Territorium der Ukraine mit weiterer Legalisierung im Außenministerium der Ukraine. Es sollte jedoch beachtet werden, dass nicht alle Länder diplomatische Vertretungen in der Ukraine haben. Auch können nicht alle diplomatischen Vertretungen eine solche Funktion auf dem Territorium der Ukraine erfüllen. Für weitere Informationen zu den einzelnen Ländern wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen ausländischen Landes. - Kann ich mehrere Dokumente mit einem Apostille-Stempel beglaubigen?
Nein, das kannst du nicht . Der Stempel „Apostille“ wird nur auf einem Dokument angebracht. Tatsache ist, dass zwei oder mehr Dokumente nicht mit einem Apostille-Stempel versehen werden können, selbst wenn sie von derselben autorisierten Stelle oder demselben Beamten ausgestellt wurden. Wie unsere Erfahrung zeigt, sind diese Dokumente in der Ukraine in keinem Fall gültig, selbst wenn eine ausländische staatliche Stelle oder ihr Beamter mehrere Dokumente mit einem Stempel apostilliert hat. - Welche Dokumente unterliegen der Legalisation?
Offizielle Dokumente, nämlich: Zertifikate; von staatlichen Behörden und ihren Beamten, Organen der örtlichen Selbstverwaltung und ihren Beamten ausgestellte Dokumente; Gerichtsdokumente; Bildungsdokumente und andere Dokumente unterliegen nach ihrer notariellen Beglaubigung der Legalisation.
Handels- oder Zolldokumente; Originale/Kopien von Pässen, Arbeitsbüchern, Führerscheinen; Rechtshandlungen sowie Dokumente, die der Gesetzgebung der Ukraine widersprechen oder die über die Befugnisse von Beamten oder Organen hinaus ausgestellt wurden, unterliegen keiner Legalisierung . - Was ist besser zu legalisieren: Originale oder beglaubigte Kopien von Dokumenten?
Die Beglaubigung kann sowohl für Originale als auch teilweise für notariell beglaubigte Kopien amtlicher Urkunden durchgeführt werden. Die ukrainische Gesetzgebung verlangt jedoch häufig die Vorlage von Originaldokumenten. Wir empfehlen daher, nur das Originaldokument zu legalisieren. - Wo kann ich einen Antrag auf Legalisierung von Dokumenten zur Verwendung in der Ukraine stellen? Kann das Konsulat der Ukraine dies tun?
Nein, die diplomatischen Vertretungen der Ukraine legalisieren keine von ausländischen Stellen ausgestellten Dokumente für deren Verwendung in der Ukraine. Wenn es sich außerdem um den Stempel „Apostille“ handelt, wird dieser, wie bereits erwähnt, von den zuständigen Behörden des ausländischen Landes angebracht, in dem ein solches Dokument ausgestellt wurde. Wenn wir über die konsularische Legalisierung sprechen, führen die ukrainischen Botschaften im Ausland nur die letzte Phase einer solchen Legalisierung durch, sind aber nicht befugt, das Dokument selbst zu legalisieren.