BEREITSTELLUNG VON MEDIZINISCHEN DIENSTLEISTUNGEN FÜR AUSLÄNDER IN DER UKRAINE

Іноземці, які законно перебувають на території України, мають право на отримання медичної допомоги. Залежно від статусу іноземця, медичні послуги будуть надаватися на безоплатній чи платній основі. У будь-якому разі іноземці можуть вільно звертатися до державних та комунальних лікарень, а також до приватних медичних центрів. На практиці іноземці надають перевагу приватним клінікам, адже зазвичай мають укладений договір медичного страхування. До державних та комунальних лікарень вони звертаються у виняткових випадках.

Ausländer, die sich rechtmäßig auf dem Territorium der Ukraine aufhalten, haben das Recht auf medizinische Versorgung. Je nach Status des Ausländers werden medizinische Leistungen unentgeltlich oder gegen Gebühr erbracht. In jedem Fall können sich Ausländer frei an staatlichen und kommunalen Krankenhäusern sowie an privaten medizinischen Zentren wenden. In der Praxis bevorzugen Ausländer Privatkliniken, da diese in der Regel einen Krankenversicherungsvertrag haben. In Ausnahmefällen wenden sie sich an staatliche und kommunale Krankenhäuser.

Abhängig vom Verfahren zum Erhalt medizinischer Leistungen in der Ukraine können ausländische Staatsbürger bedingt in zwei Gruppen eingeteilt werden:

  1. Ausländer, die sich vorübergehend auf dem Territorium der Ukraine aufhalten oder aufhalten , d. h. diejenigen, die eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine erhalten haben oder sich während der Gültigkeit eines Visums oder einer visumfreien Regelung aufhalten;
  2. Ausländer, die sich dauerhaft auf dem Territorium der Ukraine aufhalten, d. h. diejenigen, die eine Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt in der Ukraine erhalten haben.

AUSLÄNDER, DIE VORÜBERGEHEND AUF DEM TERRITORIUM DER UKRAINE LEBEN ODER SICH DORT AUFHALTEN

Ausländern, die sich vorübergehend im Hoheitsgebiet der Ukraine aufhalten oder aufhalten, wird medizinische Versorgung, einschließlich Notfallversorgung, gegen Entgelt gewährt, sofern nicht anders durch internationale Verträge oder Gesetze der Ukraine festgelegt. Die Kosten für die medizinische Versorgung eines Ausländers werden direkt von der medizinischen Einrichtung, die diese Versorgung erbracht hat, gemäß dem vom Gesundheitsministerium der Ukraine festgelegten Verfahren festgelegt.

Darüber hinaus müssen Ausländer, die vorübergehend in der Ukraine leben oder sich dort aufhalten, eine Krankenversicherung haben, um medizinische Versorgung zu erhalten. Im Bedarfsfall einer ärztlichen Beratung oder ärztlichen Hilfeleistung wenden sich Ausländer an die von ihnen benannten Versicherungsgesellschaften und medizinischen Einrichtungen, mit denen entsprechende Verträge abgeschlossen wurden. In solchen Einrichtungen können sie die notwendige medizinische Versorgung erhalten.

Die Zahlung der Kosten für medizinische Leistungen und Medikamente erfolgt durch die Versicherungsgesellschaft, sofern der Ausländer einen Zahlungsnachweis vorlegt. Übersteigen die Kosten der einem Ausländer erbrachten medizinischen Leistungen die im Versicherungsvertrag festgelegte Versicherungssumme, so ist der Ausländer verpflichtet, den Differenzbetrag an die Einrichtung des Gesundheitswesens zu zahlen.

Die von Ausländern benötigte medizinische Notfallversorgung wird im Rahmen des medizinischen Garantieprogramms aus dem Staatshaushalt bezahlt. Ausländer sind jedoch verpflichtet, dem Staat Auslagen zu erstatten. Im Falle der Weigerung des Ausländers, die ihm erbrachten medizinischen Leistungen zu bezahlen, wird die Frage der Kostenerstattung unter Beteiligung der zuständigen ausländischen Vertretungen in der Ukraine gelöst.

AUSLÄNDER MIT STÄNDIGEM WOHNSITZ AUF DEM TERRITORIUM DER UKRAINE

Ausländer, die sich dauerhaft auf dem Territorium der Ukraine aufhalten, genießen die gleichen Rechte im Bereich der Gesundheitsversorgung wie Bürger der Ukraine, sodass Ausländer medizinische Dienstleistungen auf Kosten von Haushaltsmitteln in Anspruch nehmen können.

Der Staat übernimmt die Kosten für das Basispaket aus Grundversorgung und diagnostischen Tests. Um den Zugang zu kostenloser medizinischer Grundversorgung zu nutzen, muss ein Ausländer einen Hausarzt wählen und mit ihm eine Arztwahlerklärung unterzeichnen. Gleichzeitig muss der Ausländer eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und eine Bescheinigung über die Registrierung des Wohnorts in der Ukraine vorlegen.

Darüber hinaus können Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine auch einen Krankenversicherungsvertrag abschließen oder sich direkt an kommerzielle medizinische Zentren wenden. In diesem Fall muss der Ausländer jedoch die Kosten für alle erbrachten medizinischen Leistungen und die Kosten für Medikamente selbst übernehmen, oder die Deckung wird von der Versicherungsgesellschaft gemäß dem unterzeichneten Versicherungsvertrag übernommen.

BEREITSTELLUNG MEDIZINISCHER HILFE FÜR AUSLÄNDER IN FÄLLEN IM ZUSAMMENHANG MIT COVID-19

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Fällen der Coronavirus-Krankheit COVID-19 in der Ukraine hat das Gesundheitsministerium der Ukraine die Bereitstellung medizinischer Hilfe für Ausländer in Fällen im Zusammenhang mit COVID-19 klargestellt.

  • Für den Fall, dass ein Ausländer Symptome im Zusammenhang mit der Infektionskrankheit COVID-19 entwickelt, kann er sich selbstständig an Versicherungsunternehmen und von diesen benannte Gesundheitseinrichtungen wenden. Bei Verdacht auf die Infektionskrankheit COVID-19 wird der Ausländer zur Testung auf COVID-19 an eines der Infektionskrankenhäuser überwiesen.
  • Im Falle der Notwendigkeit einer notärztlichen Versorgung im Zusammenhang mit dem Verdacht auf die Infektionskrankheit COVID-19 wird der Ausländer von einem speziellen notärztlichen Betreuungsteam zur Abklärung auf COVID-19 in eines der Referenzkrankenhäuser für Infektionskrankheiten transportiert.
  • Während der Testphase auf das Vorliegen der Infektionskrankheit COVID-19 bei einem Ausländer muss dieser sich in einem Krankenhaus befinden und darf zur Isolierung und Beobachtung eingewiesen werden.
  • Wenn bei einem Ausländer die Infektionskrankheit COVID-19 diagnostiziert wird, kann er zur medizinischen Versorgung ins Krankenhaus eingeliefert werden. Im Falle der Ablehnung einer Krankenhauseinweisung und Behandlung ist der Ausländer verpflichtet, sich in Quarantäne (Selbstisolation) zu begeben und seinen Gesundheitszustand regelmäßig direkt bei der Kontaktperson der medizinischen Einrichtung oder durch Vermittlung von Mitarbeitern der Botschaft oder Botschaft zu melden Konsulat des ausländischen Landes, dessen Staatsbürger der Patient ist, bis zur vollständigen Genesung.
  • Gleichzeitig erfolgt zwingend eine epidemiologische Untersuchung eines Falles der COVID-19-Erkrankung zur Ermittlung des Kontaktpersonenkreises. Die Erhebung von Kontaktpersonen erfolgt durch Vermittlung von Mitarbeitern der Botschaft oder des Konsulats eines ausländischen Staates, wenn es sich bei den Kontaktpersonen um Ausländer handelt.

Nützliche Kontakte:

  • Medizinische Nothilfe – 103
  • Rettungsdienst 112 (koordiniert die Aktionen von Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen usw.) – 112
  • Hotline des Gesundheitsministeriums der Ukraine – 0 800 505 201
  • Informations- und Auskunftsdienst des Nationalen Gesundheitsdienstes der Ukraine – 1677

 

  • Hotline des Außenministeriums der Ukraine – 044 238 18 88, 044 238 16 57
  • Die Hotline der Regierung ist 1545

 

  • Hotline für Fragen zu COVID-19 – 0 800 505 840, 0 800 505 201
  • Hotline zu Fragen von COVID-19 (Region Lemberg) – 1580
  • Informationen und Antworten auf grundlegende Fragen zu COVID-19 – www.covid19.com.ua

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