AUSREISE MINDERJÄHRIGER KINDER INS AUSLAND IM JAHR 2022

Nach dem 24. Februar 2022 bekam die Möglichkeit, ins Ausland zu reisen, eine neue Bedeutung. Dies betrifft in erster Linie den Grenzübertritt von Männern im Alter von 18 bis 60 Jahren im Zusammenhang mit der allgemeinen Mobilisierung und der Verpflichtung, die territoriale Integrität der Ukraine zu schützen. 

KÖNNEN MINDERJÄHRIGE KINDER IM JAHR 2022 INS AUSLAND GEHEN? 

Das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere Artikel 313, sieht das Recht eines Kindes vor, das das 16. Lebensjahr vollendet hat, das Land frei und unabhängig zu verlassen. Das heißt, nach Erreichen des entsprechenden Alters müssen Sie den anderen Elternteil nicht um Erlaubnis bitten, mit dem Kind ins Ausland zu gehen.

Das Hauptproblem entsteht, wenn das Kind das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und das Recht hat, die Ukraine nur mit Zustimmung der Eltern (Adoptiveltern), Erziehungsberechtigten und in Begleitung von ihnen oder in Begleitung von von ihnen autorisierten Personen zu verlassen, außer in den vorgesehenen Fällen per Gesetz. 

Kinder unter 16 Jahren während der Zeit des Kriegsrechts in Begleitung eines Elternteils, der Großmutter, des Großvaters, des volljährigen Bruders, der Schwester, der Stiefmutter, des Stiefvaters oder anderer Personen, die von einem der Elternteile in einer von der Vormundschaftsbehörde beglaubigten schriftlichen Erklärung bevollmächtigt wurden kann die Ukraine verlassen und das Sorgerecht wird ohne die notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils und in Gegenwart eines Reisepasses eines ukrainischen Staatsbürgers oder einer Geburtsurkunde eines Kindes (in Ermangelung eines ukrainischen Reisepasses) oder von Dokumenten durchgeführt mit Informationen über die Person, auf deren Grundlage der Staatsgrenzdienst das Überschreiten der Staatsgrenze erlaubt. Allerdings ist nicht alles so einfach wie es scheint und jeder Fall muss im Detail analysiert werden.  

ABREISE INS AUSLAND IM JAHR 2022 VON WAISEN, KINDERN OHNE ELTERLICHE FÜRSORGE

Damit ein Waisenkind die Grenze überqueren kann, muss sein rechtlicher Status festgestellt und von ihm weggezogen werden. 

Zum einen sind dies Kinder, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Bildungseinrichtungen oder anderen Kindereinrichtungen leben (sich aufhalten). Sie können die Grenze überschreiten, wenn sie die notariell beglaubigte Zustimmung des Leiters dieser Einrichtung vorlegen und von einer von ihm bevollmächtigten Person begleitet werden. 

Zweitens Kinder, die bei einer Pflegefamilie aufwachsen und zusammenleben sollen. Sie überschreiten die Grenze bei Vorlage des Originalvertrags über die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie oder seiner notariell beglaubigten Kopie und in Begleitung von Pflegeeltern oder einem von ihnen. 

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Drittens Kinder, die in einem familienähnlichen Waisenhaus aufwachsen und zusammenleben sollen. Für sie reicht es aus, den Originalvertrag über die Organisation von Aktivitäten eines familienähnlichen Kinderheims oder seine notariell beglaubigte Kopie vorzulegen und sich von einem Elternerzieher oder einem von ihnen begleiten zu lassen. 

Viertens werden Kinder, die unter Vormundschaft stehen, durch die Entscheidung der Vormundschaft und der Vormundschaftsbehörden betreut. Grenzübertritt bei Vorlage des Originalbeschlusses/der Anordnung über die Einrichtung der Vormundschaft (Vormundschaft) oder ihrer notariell beglaubigten Kopie und in Begleitung eines Vormunds oder Betreuers;

Fünftens, Kinder, die unter Vormundschaft stehen, Pflege durch Gerichtsbeschluss. Es reicht aus, die gerichtliche Entscheidung über die Einrichtung der Vormundschaft (Sorge) oder ihre notariell beglaubigte Kopie und begleitet von einem Vormund oder Betreuer vorzulegen;

Sechstens Kinder, die gemäß Vormundschaftsvertrag von der Vormundschaftsbehörde zur Erziehung in die Familie einer anderen Person (Pflegevormund) bis zur Volljährigkeit des Kindes überstellt worden sind. Diese Kinder dürfen die Grenze nach Vorlage des Originals des festgelegten Vertrages überschreiten, der durch die Unterschrift einer bevollmächtigten Person der zuständigen örtlichen Staatsverwaltung oder des Stadtrates (mit Ausnahme der Städte von bezirklicher Bedeutung) beglaubigt und mit einem Siegel versehen ist, oder seine notariell beglaubigte Kopie und begleitet von einem Pflegeelternteil.

Siebtens erfolgt der Grenzübertritt von Kindern, bei denen ein Elternteil Adoptivelternteil/Erziehungsberechtigter ist, mit notariell beglaubigter Zustimmung des zweiten Elternteils unter Angabe des Abreiselandes und der entsprechenden Aufenthaltsdauer in diesem Land, falls der zweite von sie an der Grenzübergangsstelle nicht anwesend ist.

AUSLANDSAUFENTHALT IM JAHR 2022 IN BEGLEITUNG EINES ELTERNTEILS ODER EINER ANDEREN BERECHTIGTEN PERSON

Die Ausreise aus der Ukraine von Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Begleitung eines Elternteils oder einer anderen Person, die von einem Elternteil mit notariell beglaubigter Zustimmung bevollmächtigt wurde, ist in folgenden Fällen möglich:

1) mit notariell beglaubigter Zustimmung des zweiten Elternteils unter Angabe des Bestimmungslandes und der entsprechenden Aufenthaltsdauer in diesem Land, wenn der zweite Elternteil an der Kontrollstelle abwesend ist, wenn:

  • der zweite Elternteil ein Ausländer oder eine Person ohne Staatsbürgerschaft ist, was durch einen Eintrag über den Vater in der Geburtsurkunde des Kindes bestätigt wird, und der an der Kontrollstelle abwesend ist;
  • im Reisepass eines ukrainischen Staatsbürgers für Reisen ins Ausland, mit dem ein Staatsbürger, der das 16 die Eintragung in die ständige konsularische Registrierung bei einer ausländischen diplomatischen Institution der Ukraine oder der Aufenthalt eines solchen Bürgers im ständigen konsularischen Register wird durch eine entsprechende Bescheinigung bestätigt;

vorliegende Dokumente oder deren notariell beglaubigte Kopien:

  • Sterbeurkunden des zweiten Elternteils;
  • gerichtliche Entscheidung über den Entzug des Elternrechts des zweiten Elternteils;
  • die Entscheidung des Gerichts, den zweiten Elternteil als vermisst anzuerkennen;
  • die Entscheidung des Gerichts, den zweiten Elternteil als geschäftsunfähig anzuerkennen;
  • Gerichtsentscheidung über die Erteilung der Erlaubnis, die Ukraine einem Bürger zu verlassen, der das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ohne Zustimmung und Begleitung des zweiten Elternteils;

2) ohne notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils:

Eine solche Ausreise ist im Falle einer vorübergehenden Ausreise aus der Ukraine für einen Zeitraum von bis zu einem Monat gegen Vorlage einer Entscheidung eines Gerichts oder einer Vormundschaftsbehörde oder ihrer notariell beglaubigten Kopien oder der Behörde, die sie ausgestellt hat, möglich, in der das Kind untergebracht ist der Wohnsitz mit einem Elternteil bestimmt (bestätigt) wird, der beabsichtigt, mit dem Kind auszuziehen, oder der dies mit notariell beglaubigter Zustimmung anderer Personen genehmigt hat;

Im Falle der vorübergehenden Ausreise aus der Ukraine für einen Zeitraum von bis zu einem Monat oder mehr eines Kindes mit einer Behinderung, eines Kindes, das an den in Artikel 157 Teil 5 des Familiengesetzbuchs der Ukraine vorgesehenen Krankheiten leidet, gegen Vorlage einer solchen Dokumente oder deren Kopien, beglaubigt von einem Notar oder einer Behörde, die sie ausgestellt hat:

  • eine von einer staatlichen Exekutivbehörde, einem privaten Testamentsvollstrecker, ausgestellte Bescheinigung über das Bestehen von Rückständen aus der Zahlung von Unterhalt (falls der Gesamtbetrag der Rückstände den Betrag der entsprechenden Zahlungen für drei Monate übersteigt);
  • ein von der medizinischen Beratungskommission einer medizinischen und präventiven Einrichtung ausgestelltes Dokument in der vom Gesundheitsministerium festgelegten Weise und Form (falls der Unterhaltsrückstand mehr als drei Monate beträgt, jedoch nicht mehr als vier Monate).

ERTEILUNG DER AUSREISEERLAUBNIS FÜR KINDER DURCH „DIYA“ IM JAHR 2022

Genehmigungen für Auslandsreisen von Kindern können über die mobile Anwendung Diya ausgestellt werden. Dies teilt das Innenministerium der Ukraine auf Facebook mit. „Der entsprechende Gesetzentwurf Nr. 6146 wurde von der Werchowna Rada der Ukraine angenommen. Das bedeutet, dass ein Elternteil einem Kind unter 16 Jahren online die Erlaubnis erteilen kann, ins Ausland zu reisen.

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