APOSTILLE UND KONSULARISCHE BEGLAUBIGUNG VON URKUNDEN ZUR VERWENDUNG IN DER UKRAINE UND LEGALISATION UKRAINISCHER URKUNDEN

Україна стає все більш привабливою для іноземних інвестицій, трудової міграції та навчання. Разом з тим, у іноземців часто виникають проблеми з використанням документів, які були видані відповідним органом іноземної держави, на території України. Зокрема, виникає потреба засвідчити факт того, що документ оформлений належним чином та підписаний посадовою особою, яка мала на це повноваження.

Die Ukraine wird für ausländische Investitionen, Arbeitsmigration und Ausbildung immer attraktiver. Gleichzeitig haben Ausländer oft Probleme mit der Verwendung von Dokumenten, die von der zuständigen Stelle eines ausländischen Staates auf dem Territorium der Ukraine ausgestellt wurden. Insbesondere muss bescheinigt werden, dass das Dokument ordnungsgemäß ausgefertigt und von einem dazu befugten Beamten unterzeichnet wurde.

Das Verfahren zur Bestätigung der Echtheit von amtlichen Originaldokumenten oder zur Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften autorisierter Beamter sowie der Echtheit von Abdrücken von Stempeln und Siegeln, die zum Siegeln des Dokuments verwendet werden, wird als Legalisierung bezeichnet . Wie die Praxis zeigt, erfahren Ausländer in drei von fünf Fällen bereits von der Notwendigkeit der Legalisierung, nachdem sie versucht haben, dieses Dokument auf dem Territorium der Ukraine zu verwenden. Um solche Situationen zu vermeiden, werden wir daher in diesem Artikel das Verfahren zur Legalisierung von Dokumenten im Detail analysieren. Sollten Fragen auftauchen, helfen unsere Anwälte gerne bei deren Lösung.

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DIE LEGALISIERUNG UKRAINISCHER DOKUMENTE UMFASST DIE FOLGENDEN KATEGORIEN

  1. Konsularische Legalisierung
  2. Apostillierung (Anbringen des Stempels „Apostille“), also vereinfachte Beglaubigung.

Diese Verfahren werden mit dem gleichen Ziel durchgeführt, unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen diesen Verfahren dargestellt und analysiert.

 Konsularische Legalisierung

  • Dieser Prozess ist recht kompliziert, da bei mehreren Behörden ein Antrag gestellt werden muss.
  • Das Verfahren zur konsularischen Beglaubigung von Dokumenten hängt von der Art des Dokuments und dem Land ab, in dem dieses Dokument verwendet wird.
  • Eine auf diese Weise legalisierte Urkunde ist nur auf dem Hoheitsgebiet des Landes gültig, für das die konsularische Beglaubigung durchgeführt wurde .
  • Für die konsularische Beglaubigung von Dokumenten ist die Vorlage des Originaldokuments oder seiner notariell beglaubigten Kopie erforderlich.

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Apostille

  • Das Stempeln der „Apostille“ ist eine vereinfachte Methode zur Beglaubigung ausländischer Dokumente.
  • Dieses Verfahren wird nur in Ländern angewendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens von 1961 sind.
  • Im Gegensatz zur konsularischen Beglaubigung benötigt das Apostillationsverfahren deutlich weniger Zeit, da Sie sich nur an eine Stelle wenden müssen .
  • Amtliche Urkunden werden mit einem speziellen „Apostille“-Stempel beglaubigt, der von der zuständigen bevollmächtigten Stelle des ausländischen Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, angebracht wird.
  • Außerdem können apostillierte Urkunden nicht nur in einem Land, sondern in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens verwendet werden .
  • „Apostille“ wird auf dem Original des Dokuments, seiner notariell beglaubigten Kopie angebracht oder kann als Anhang dazu ausgestellt werden.

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WELCHE LÄNDER BENÖTIGEN KEINE APOSTILLE?

Es gibt Fälle, in denen die Beglaubigung von Dokumenten für die Verwendung im Ausland überhaupt nicht erforderlich ist . Wir sprechen von den Mitgliedsländern der Minsker Konvention, die das Erfordernis der Legalisierung von Dokumenten in den Beziehungen zwischen den Teilnehmern des Abkommens abgeschafft haben. Um die offiziellen Dokumente dieser Staaten auf dem Territorium der Ukraine zu verwenden, reicht es daher aus, sie ins Ukrainische zu übersetzen und eine solche Übersetzung notariell beglaubigen zu lassen.

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DIE MITGLIEDSTAATEN DER MINSKER KONVENTION

  1. Aserbaidschan
  2. Armenien
  3. Weißrussland
  4. Bulgarien
  5. Mazedonien
  6. Ungarn
  7. Georgien (außer Autonome Republik Abchasien und Südossetien)
  8. Kasachstan
  9. Kirgistan
  10. Lettland
  11. Litauen
  12. Mongolei
  13. Polen
  14. Republik Moldawien
  15. Russland
  16. Rumänien
  17. Serbien
  18. Tadschikistan
  19. Usbekistan
  20. Tschechische Republik
  21. Estland

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KONSULARISCHE BEGLAUBIGUNG UND APOSTILLIERUNG VON URKUNDEN IN DER UKRAINE FÜR DEREN VERWENDUNG IM AUSLAND

Konsularische Legalisierung

Dokumente, die keiner Beglaubigung unterliegen:

  •  Dokumente, die der Gesetzgebung der Ukraine widersprechen, den Interessen der Ukraine schaden oder die Ehre und Würde der Bürger verletzen können;
  • Originale oder etwaige Kopien von Pässen, Militärtickets, Arbeitsbüchern, Korrespondenzdokumenten, Erlaubnissen zum Tragen von Waffen, Fahrzeugscheinen (technischen Pässen), Führerscheinen, Personalausweisen, Rechtsakten;
  • Dokumente, die von Organen und Beamten ausgestellt wurden, die ihre Befugnisse überschreiten.

Zu legalisierende Dokumente:

  • Originale: Urkunden über Personenstandsurkunden; Bescheinigung der Personenstandsregisterbehörde; Unterlagen über die Ausbildung – Diplome und Auszüge aus Kreditauskünften (internationales Modell), Facharztausbildungszeugnisse, Anwärter- und Doktordiplome; Archivbescheinigungen, die von Archivabteilungen des Staatsarchivkomitees der Ukraine und Abteilungsarchiven ausgestellt wurden;
  • Andere offizielle Dokumente (z. B. Dokumente kommerzieller Natur wie Unternehmensregistrierungszertifikate oder Produktqualitätszertifikate usw.) nach notarieller Beglaubigung ihrer Kopien und Registrierung durch das Justizministerium der Ukraine.

Konsularisches Beglaubigungsverfahren je nach Art des Dokuments:

  • Von Personenstandsregisterbehörden ausgestellte Dokumente müssen zuerst von den regionalen Justizabteilungen der Region, in der sie ausgestellt wurden, der Justizabteilung der Republik Krim, den städtischen Justizabteilungen der Städte Kiew und Sewastopol und dann beglaubigt werden von der Abteilung des konsularischen Dienstes des Außenministeriums der Ukraine.
  • Für die Beglaubigung von Dokumenten zum internationalen Bildungswesen ist die Vorlage eines Widerspruchsschreibens der ausstellenden Hochschule erforderlich. Ein solches Berufungsschreiben muss von dem Ministerium, dem die betreffende Bildungseinrichtung untersteht, ordnungsgemäß beglaubigt werden. Außerdem wird ein solches Dokument in der Abteilung des konsularischen Dienstes des Außenministeriums der Ukraine legalisiert.
  • Archivbescheinigungen werden unverzüglich an die Konsulardienstabteilung des Außenministeriums der Ukraine gesendet, die die Unterschrift eines Beamten des Staatsarchivkomitees der Ukraine beglaubigt.
  • Handelsdokumente müssen zuerst von der Industrie- und Handelskammer der Ukraine beglaubigt und dann in der Abteilung des konsularischen Dienstes des Außenministeriums der Ukraine legalisiert werden.

Die letzte Stufe der Legalisierung eines jeden Dokuments ist seine Beglaubigung bei der diplomatischen Vertretung des Landes, in dem ein solches Dokument verwendet wird.

Apostille

Nicht apostillationspflichtige Dokumente:

  • von ausländischen diplomatischen Institutionen der Ukraine ausgestellte Dokumente;
  • Verwaltungsdokumente in direktem Zusammenhang mit Handels- oder Zollvorgängen;
  • Originale von Passdokumenten, Militärtickets, Arbeitsunterlagen, Personalausweisen usw.;
  • normative Rechtsakte.

Zu apostillierende Dokumente:

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Der Apostille-Stempel wird auf amtlichen Dokumenten angebracht, die auf dem Territorium der Ukraine ausgestellt wurden und zur Verwendung im Ausland bestimmt sind, und zwar:

  • auf Dokumenten der Justizbehörden der Ukraine;
  • über die Dokumente der Staatsanwaltschaft der Ukraine, der Justizbehörden;
  • auf Verwaltungsdokumenten;
  • zu Dokumenten über Ausbildung und akademische Titel;
  • über Urkunden öffentlicher und privater Notare;
  • auf offiziellen Bescheinigungen über die Registrierung eines Dokuments oder einer Tatsache, die zu einem bestimmten Zeitpunkt bestanden haben.

Die Reihenfolge der Apostillierung hängt von der ausstellenden Behörde ab:

  • Bildungsdiplome, Zertifikate, Zertifikate von Bildungseinrichtungen, Lehrpläne und andere Dokumente, die von Bildungseinrichtungen oder anderen staatlichen Stellen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen im Bereich Bildung und Wissenschaft ausgestellt wurden, werden vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine mit einer Apostille versehen .
  • „Apostille“-Stempel für von staatlichen Registrierungsstellen ausgestellte Urkunden von Personenstandsakten, Auszüge aus dem Staatsregister von Personenstandsakten von Bürgern, von Notaren beglaubigte Dokumente, Gerichtsentscheidungen und andere von Justizbehörden, Gerichten ausgestellte Dokumente sowie gezogene Dokumente von Notaren der Ukraine wird vom Justizministerium der Ukraine ernannt.
  • Das Außenministerium der Ukraine apostilliert alle anderen Arten von Dokumenten.

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KONSULARISCHE BEGLAUBIGUNG UND APOSTILLIERUNG VON DOKUMENTEN IM AUSLAND FÜR DEREN VERWENDUNG IN DER UKRAINE

Konsularische Legalisierung

Im Allgemeinen wird das konsularische Beglaubigungsverfahren im Ausland nach einem ähnlichen Prinzip wie in der Ukraine durchgeführt. Wichtig ist jedoch, dass es in jedem einzelnen Land und manchmal sogar in jeder administrativ-territorialen Einheit (Provinz, Staat, Autonomie usw.) ein eigenes einzigartiges System von Regierungsbehörden gibt, die sich untereinander in Befugnissen und Status unterscheiden . All dies sowie die Art des Dokuments und die Behörde, die es ausgestellt hat, haben großen Einfluss darauf, wohin Sie sich für eine konsularische Beglaubigung begeben müssen. Das heißt, wenn in einem Land das Dokument zuerst von der Stelle beglaubigt wird, die es ausgestellt hat, und dann vom Außenministerium, dann kann die konsularische Beglaubigung in einem anderen Land zuerst von Justizbehörden, Notaren, Präfekturen,

In jedem Fall ist die letzte Stufe der konsularischen Beglaubigung von Dokumenten im Ausland zur Verwendung in der Ukraine ihre Beglaubigung bei der diplomatischen Vertretung der Ukraine.

Für folgende Länder ist eine konsularische Beglaubigung obligatorisch :Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Bahrain, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Bhutan, Vatikan, Gabun, Haiti, Guyana, Gambia, Ghana, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Jemen, Sambia, Westsahara, Simbabwe, Indonesien, Irak, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Katar, Kenia, Kiribati, Komoren, Kongo, Demokratische Republik Kongo, Kosovo, Elfenbeinküste, Kuwait, Laos, Libanon, Libyen, Mauretanien , Madagaskar, Malaysia, Mali, Malediven, Marokko, Föderierte Staaten von Mikronesien, Mosambik, Myanmar, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nicaragua, Vereinigte Arabische Emirate, Pakistan, Palau, Palästina, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Saudi Arabien, Senegal, Singapur, Salomonen, Somalia, Sudan, Sierra Leone, Thailand, Tansania, Togo, Tuvalu, Tunesien, Uganda, Uruguay, Philippinen,Zentralafrikanische Republik, Tschad, Chile, Sri Lanka, Jamaika.

Apostille

Die Stellen, bei denen Sie sich bewerben müssen, die Kosten und Bedingungen für die Apostillierung von Dokumenten in jedem Land, das an der Haager Konvention teilnimmt, sind unterschiedlich. Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Informationen über das Apostilleverfahren in jedem der Mitgliedstaaten der Konvention.

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 ALBANIEN

Datum des Inkrafttretens: 09.05.2004.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:   die Konsularabteilung des Außenministeriums.

Adresse: Konsulat des Außenministeriums, Bowl Djerj Fishta, No. 6 1000 Tirana, Albanien.

Kosten: albanische Dokumente: 200 Lek (± 1,6 €), ausländische Dokumente: wörtlich „Gegenseitigkeit“ (d. h. nach Vereinbarung der Parteien);

ANDORRA

Datum des Inkrafttretens: 31.12.1996.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Außenminister,
  • Koordinator für bilaterale und konsularische Angelegenheiten,
  • Direktor für multilaterale Angelegenheiten und Zusammenarbeit,
  • Leiter der Abteilung Allgemeine und Rechtsfragen.

Adresse: C / Prat de la Creu 62-64, AD500 Andorra la Vella.

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Preis: 8,58 €.

ANTIGUA UND BARBUDA

Datum des Inkrafttretens: 01.11.1981.

Benannte zuständige Behörden und autorisierte Personen:  Kanzler des High Court of Antigua and Barbuda.

Adresse: Supreme Court, High Street, Parliament Drive, St. John’s, Antigua.

ARGENTINIEN

Datum des Inkrafttretens: 18.02.1988.

Benannte zuständige Behörden und autorisierte Personen: Außenministerium von Argentinien (Das Außenministerium von Argentinien hat eine Vereinbarung mit der Föderalen Notariatskommission unterzeichnet, wonach verschiedene Notariatsbehörden Argentiniens ermächtigt wurden, Unterschriften bei der Ausstellung von Apostillen zu beglaubigen.)

Adresse: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Kultur, Esmeralda 1212, C1007ABR, Buenos Aires, China.

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Kosten: 39 $, notarielle Organisationen erheben eine maximale Gebühr von 69 $.

Quelle: http://www.mrecic.gov.ar/

AUSTRALIEN

Datum des Inkrafttretens: 16.03.1995.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Sekretär des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Handel des Commonwealth of Australia.
  • Australische Botschaften,
  • Höhere Provisionen u
  • Konsulat (ausgenommen konsularische Einrichtungen unter der Leitung des Honorarkonsuls).

Adresse: RG Casey Building, John McEwen Crescent, Barton, ACT 0221, Australien

Kosten: 80 AUD.

Adresse: http://dfat.gov.au/about-us/our-locations/missions/Pages/our-embassies-and-consulates-overseas.aspx

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ÖSTERREICH

Datum des Inkrafttretens: 13.01.1968.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres zu allen Dokumenten ausgestellt von:

  • Durch den Präsidenten oder das Präsidialamt, den Nationalratsvorsitzenden, den Bundesratspräsidenten oder die Geschäftsstelle des Parlaments,
  • die Bundesregierung,
  • Bundesministerium,
  • Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof,
  • der Oberste Gerichtshof, das Oberste Kartellgericht beim Obersten Gerichtshof, die Oberste Wiederherstellungskommission beim Obersten Gerichtshof, die Oberste Wiedergutmachungskommission beim Obersten Gerichtshof oder
  • Rechnungshof.

Sowie Botschaften und Konsulate Österreichs (mit Ausnahme des Honorargeneralkonsulats) und in bestimmten Fällen Landeshauptleute und Landesregierungen.

Адреса: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres Minoritenplatz 8A – 1014, Відень.

Kosten: Sitzungen bei Landgerichten (Rechts- und Notarurkunden): 13,70 Euro, Sitzungen beim Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres: 17,50 Euro.

Quelle: https://www.bmeia.gv.at/en/travel-stay/documents-and-authentications/authentication/apostille/

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BAHAMAS-INSELN

Datum des Inkrafttretens: 10.07.1973.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Ständiger Sekretär des Außenministeriums
  • Außenminister
  • Stellvertretender Außenminister
  • Leitender stellvertretender Staatssekretär des Außenministeriums
  • Stellvertretender Staatssekretär des Außenministeriums
  • Erster stellvertretender Staatssekretär, Außenministerium

Adresse: Außenministerium East Hill St, Postfach N 3746, Nassau, NP, Bahamas.

Kosten: Pro Dokument wird eine Gebühr von 20,00 USD erhoben. Wenn das Hauptdokument in zwei Kopien erstellt wird, kosten die zweite und alle weiteren Kopien jeweils 20,00 USD. Wenn mehrere Kopien ein ganzes Dokument bilden, kostet das Hauptdokument 20,00 $ und die anderen jeweils 20 $. Wenn für ein Dokument mehrere Unterschriften erforderlich sind, beispielsweise mehrere Zertifikate für dasselbe Dokument vorhanden sind, kostet die Beglaubigung der ersten Unterschrift 20,00 USD und jede weitere Unterschrift 10,00 USD.

Quelle: http://www.bahamas.gov.bs (Abschnitt Apostille und Legalisierung)

BARBADOS

Datum des Inkrafttretens: 13.11.1966.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

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  • Generalstaatsanwalt;
  • Stellvertretender Generalstaatsanwalt;
  • Kanzler des Obersten Gerichtshofs;
  • Firmenregisterstelle;
  • Ständiger Sekretär des Außenministeriums;
  • Leiter des Protokolls.

Adresse: 1 Culloden Road St. Michael, Barbados.

Kosten: 50,00 $

BELGIEN

Datum des Inkrafttretens: 09.02.1976.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit.

Adresse: rue des Petits Carmes 27, 1000, Brüssel, Belgien.

Kosten: 20 € (ohne Konsulargebühren (10 €, bei nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit)

Ergebnis: https://diplomacy.belgium.be/en/services/legalization_of_documents/faq

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BOSNIEN UND HERZEGOWINA

Datum des Inkrafttretens: 24.01.1965.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Gerichte erster Instanz von Bosnien und Herzegowina;
  • Amtsgerichte der Föderation Bosnien und Herzegowina;
  • Hauptgerichte der Republika Srpska;
  • Grundgericht Bezirk Brcko in Bosnien und Herzegowina.

Kosten: Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Dokumente, die der Antragsteller zur Apostille benötigt.

Quelle: https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=311

BRASILIEN

Stichtag: 14.08. 2016.

Benannte zuständige Behörden und autorisierte Personen:   Nationaler Justizrat (15.000 Notare sind zuständige Behörden für das Apostilleverfahren in Brasilien.)

Adresse: Nationaler Justizrat SEPN 514, Block B, Lot 7, Raum 11 Brasilia/DF, Brasilien CEP 70095-900

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CHINA

Das Verfahren zum Anbringen einer Apostille und Beglaubigung von Dokumenten in China mag zu verwirrend und kompliziert erscheinen, da China sowohl das Anbringen einer Apostille als auch die Durchführung einer konsularischen Beglaubigung vorsieht.

Dies liegt daran, dass die Verwaltungsregionen der Volksrepublik China Hongkong und Macau eigenständige Teilnehmer des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961 sind, daher wird hier das Apostillierungsverfahren von Urkunden angewendet, für alle anderen Gebiete gilt die konsularische Beglaubigung.

Der Apostillenstempel in China wird in speziellen Stellen der oben genannten Verwaltungsregionen angebracht, das Verfahren umfasst das Anbringen entweder auf Kopien von Dokumenten oder auf Originalen, je nach den Bedingungen, die von den Stellen oder Institutionen festgelegt wurden, bei denen Dokumente eingereicht werden müssen.

Die Frist für das Anbringen einer Apostille ist je nach Dokument unterschiedlich und beträgt in der Regel höchstens 30 Tage, bei Dokumenten der Organe der RACS höchstens 10 Tage.

HONGKONG

Datum des Inkrafttretens: 25.04.1965

Definiert

Zuständige Behörden und autorisierte Personen:   der Sekretär des Obersten Gerichtshofs.

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Adresse: The Registrar, High Court, Room LG115, LG1, 38 Queensway, Supreme Court Building, Hongkong.

Kosten: $125 HKD.

Quelle: http://www.judiciary.hk/en/crt_services/apostille.htm

MACAU

Datum des Inkrafttretens: 04.02.1969

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Geschäftsführer (Geschäftsführer)
  • Sekretär für Verwaltung und Justiz
  • Direktor des Justizministeriums

Adresse:

  • Geschäftsführer , Sede do Governo da RAEM, Avenida da Praia Grande, Macau, China.
  • Secretary for Administration and Justice Rua de S. Lourenço, n.º 28, Sede do Governo,4.º andar Macau, China.
  • Direktor des
    Legal Affairs Bureau, Rua do Campo, n.º 162
    Administração, Pública 19.º andar, Macau, China.

Kosten: kostenlos.

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Quelle: http://www.dsaj.gov.mo/ContentFrame_pt.aspx?ModuleName=Content/pt/dj/dj01_pt.ascx

CHILE

Wirksamkeitsdatum: 30.08.2016

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Stellvertretender Justizminister, Regionalminister der Justiz.
  • Regionalsekretäre des Bildungsministeriums (Regionalsekretäre des Bildungsministeriums).
  • Regionalsekretäre der Gesundheitsminister, Direktoren des Gesundheitswesens, Leiter des medizinischen Personals (Sekretäre der regionalen Gesundheitsminister, Direktoren des Gesundheitswesens, Leiter des medizinischen Personals).
  • Nationaldirektor, Regionaldirektoren des Bürgerregistrierungs- und Identifizierungsdienstes (Nationaldirektor, Regionaldirektoren des Bürgerregistrierungs- und Identifizierungsdienstes).
  • Generaldirektion für konsularische und Einwanderungsangelegenheiten des Außenministeriums (Generaldirektor für konsularische und Einwanderungsangelegenheiten des Außenministeriums).

Adresse: Diese Institutionen apostillieren Dokumente dezentralisiert im gesamten Hoheitsgebiet Chiles, insbesondere in den jeweiligen Hauptstädten von 15 geografischen Regionen des Landes. Die einzige Ausnahme wäre das Außenministerium, das keine Regionalbüros hat. Aus diesem Grund apostilliert dieses Ministerium Dokumente nur an seinem Hauptsitz in Santiago.

Kosten: kostenlos.

Quelle: http://apostilla.gob.cl/en/caracteristicas-de-la-apostilla-chilena/

KOLUMBIEN

Datum des Inkrafttretens: 30.01.2001

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Benannte zuständige Behörden und autorisierte Personen:   Außenministerium

Adresse: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Koordinierung von Beglaubigungen und Apostille, Avenida 19 no. 98-03 Pisos 5,6,7 und 8, Edificio Torre 100 B, BOGOTA, DC, Kolumbien

Kosten: 31.000 kolumbianische Pesos.

Quelle: http://www.cancilleria.gov.co/

COSTA RICA

Datum des Inkrafttretens: 04.06.2011

Benannte zuständige Behörden und autorisierte Personen:   Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Kultur von Costa Rica, Abteilung für Authentifizierung

Adresse: Abteilung für Authentifizierung, Generaldirektion, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Kultur von Costa Rica, 7-9 Avenue, 11-13 Street, Südafrika.

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Preis: 625,00 ¢ (= 1 €)

Quelle: https://www.rree.go.cr

ZYPERN

Datum des Inkrafttretens: 30.04.1973

Benannte zuständige Behörden und autorisierte Personen:   Ministerium für Justiz und öffentliche Ordnung der Republik Zypern.

Adresse: 125, Athalassas Avenue, 1461 Lefkosia Nikosia), Zypern.

Kosten: 5,00 €

Quelle: http://www.mjpo.gov.cy

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KROATIEN

Datum des Inkrafttretens: 24.01.1965

Benannte zuständige Behörden und ermächtigte Personen:   Stadtgerichte oder das Ministerium für Justiz und Verwaltung

Anschrift: Justizministerium der Republik Kroatien, Ulica grada Vukovara 49, 10 000 Zagreb, Kroatien.

Kosten: Das Justizministerium berechnet 30 HRK für jede Apostille. Dieser Preis wird durch das Gesetz über Verwaltungssteuern in Kroatien festgelegt.

Stadtgerichte erheben eine Gerichtsgebühr von 50 bis 60 HRK gemäß dem Gerichtssteuergesetz (der Preis hängt davon ab, ob der Text auf Kroatisch ist – 50 HRK – oder eine Übersetzung erforderlich ist – 60 HRK.)

Quelle: https://pravosudje.gov.hr/

DÄNEMARK

Es sei darauf hingewiesen, dass dieses Übereinkommen nicht für Grönland und die Färöer-Inseln gilt.

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Datum des Inkrafttretens: 29.12.2006.

Benannte zuständige Behörden und autorisierte Personen:   Außenministerium.

Anschrift: Außenministerium, Legalisation Office, Asiatisk Plads 2, DK, 1448, Kopenhagen, Dänemark

Kosten: 195 DKK.

Quelle: http://um.dk/da

DOMINIKANISCHE REPUBLIK

Wirksamkeitsdatum: 30.08.2009

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

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  • Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Auswärtiger Dienst der Dominikanischen Republik
  • Stellvertretender Minister für konsularische Angelegenheiten und Migration

Адреса: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Auswärtiger Dienst Ave. Unabhängigkeit Nr. 752 Estancia San Gerónimo, Südafrika, Südafrika

Kosten: 620 Dominikanische Pesos (16 USD)

Quelle: http://www.mirex.gov.do/

ECUADOR

Datum des Inkrafttretens: 02.04.2005

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert: der Leiter der Legalisierungsabteilung des Außenministeriums.

Adresse: Carrión E1-76 y 10 de Agosto, QUITO, Ecuador.

Kosten: 20 US-Dollar.

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Quelle: http://www.cancilleria.gob.ec/

EL SALVADOR

Datum des Inkrafttretens: 31.05.1996

Benannte zuständige Behörden und autorisierte Personen:   Außenministerium

Bild: Calle el Pedregal, Boulevard Chancelería, Old Cuscatlan, Kapstadt.

Kosten: kostenlos.

Quelle: https://rree.gob.sv

FIDSCHI

Datum des Inkrafttretens: 10.10.1970

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Zuständige Stellen und bevollmächtigte Personen wurden benannt:   Ständiger Sekretär des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit.

Adresse: Levels 1 & 2, South Wing, Bose Levu Vakaturaga Complex, 87 Queen Elizabeth Drive, PO Box 2220, Government House, Suva, Republik Fidschi.

Kosten: kostenlos.

Quelle: http://www.foreignaffairs.gov.fj

FINNLAND

Datum des Inkrafttretens: 26.08.1985

Zuständige Stellen und autorisierte Personen wurden identifiziert:   Stellen des RAC.

Adresse: –

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Kosten: 13,00 €

Quelle: http://www.maistraatti.fi/en/

FRANKREICH

Datum des Inkrafttretens: 24.01.1965

Identifizierte zuständige Behörden und bevollmächtigte Personen:   „Generalstaatsanwaltschaften in Berufungsgerichten“

Adresse: Adressliste (https://assets.hcch.net/docs/e7b31b40-450f-42d6-bb53-95e02f8e9976.pdf)

Kosten: kostenlos.

DEUTSCHLAND

Datum des Inkrafttretens: 13.02.1966

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Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Für Bundesurkunden: Bundesverwaltungsamt (Ausnahme: für das Bundespatentgericht und Urkunden des Deutschen Patentamts wird die Apostille vom Leiter des Deutschen Patentamts ausgestellt).
  • Für deutsche Staatsurkunden: Urkunden von Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden):
  • Innenministerien (Senatsverwaltungen), Landeskommissare, Landesverwaltung;
  • in Berlin: Landesamt für Wohnungswesen und Ordnung;
  • Niedersachsen: Polizeipräsidien in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück;
  • in Rheinland-Westfalen: Aufsichts- und Servicestelle in Kaiserslautern;
  • in Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig;
  • in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg;
  • in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar.
  • Urkunden von Justizverwaltungsorganen, Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte) und Notaren: Justizministerien (Senatsverwaltungen), Oberste Richter staatlicher (Verwaltungs-)Gerichte.
  • Urkunden anderer Gerichte, außer der allgemein zuständigen: Ministerien des Innern (Senatsverwaltungen), Landesbeauftragte, Landesverwaltungen, Justizministerium (Senatsverwaltungen), Oberste Richter der Landesgerichte (Verwaltungsgerichte).

Kosten:  Tarife werden basierend auf den Kosten des Zertifikats festgelegt. Die Kosten, die dem Antragsteller entstehen, betragen mindestens 10 Euro und höchstens 130 Euro. Im Durchschnitt liegen die Kosten für Dienstleistungen zwischen 10 und 20 Euro.

Quelle: https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=322

GRIECHENLAND

Datum des Inkrafttretens: 18.05.1985

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Regionale Selbstverwaltung für alle von ihren Diensten / Ämtern ausgestellten Dokumente.
  • Dezentrale Verwaltung aller Dokumente ausgestellt von:
  1. Öffentliche Dienstleistungen der Regionen, die nicht in die Zuständigkeit der regionalen Selbstverwaltung fallen;
  2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts;
  3. Organisationen der kommunalen Selbstverwaltung ersten Grades;
  4. Standesamt.
  • Für Gerichtsurkunden das erstinstanzliche Gericht der Region, in der die ausstellende Behörde ihren Sitz hat.

Adresse:

Dezentrale Verwaltungen ( https://assets.hcch.net/docs/cc3ac3f9-737f-4749-95b6-408275d59a76.pdf )

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Gerichte erster Instanz ( https://assets.hcch.net/docs/8056af52-3fab-4515-a3fb-2e948f3e0a33.pdf )

Kosten: kostenlos.

Quelle: https://diavgeia.gov.gr/

HONDURAS

Datum des Inkrafttretens: 30.09.2004

Zuständige Stellen und autorisierte Personen wurden identifiziert:   Außenminister, Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten.

Adresse: Government Community Center, Presidential Building, Blvd. Kuwait Angrenzend an den Obersten Gerichtshof, TEGUCIGALPA, Honduras

Kosten: 150,00 Lps (ca. 5-6 Euro).

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Quelle:  http://www.sre.gob.hn/

INDIEN

Datum des Inkrafttretens: 14.07.2005.

Benannte zuständige Behörden und autorisierte Personen:   Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Regierung von Indien.

Adresse: CPV Division, Patiala House Annexe, Tilak Marg, New Delhi 110001, Indien.

Kosten: INR 50,00.

Quelle: http://www.mea.gov.in

ISRAEL

Datum des Inkrafttretens: 14.08.1978.

Консультація юриста

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Außenministerium des Staates Israel
  • Gerichtsschreiber und Beamte, die vom Justizminister nach dem Gesetz über die notarielle Tätigkeit ernannt werden.

Adresse:

Außenministerium, 9 Yitzhak Rabin Blvd., Kiryat Ben-Gurion, Jerusalem 91035, Israel.

Gerichtsschreiber und Beamte, die vom Justizminister gemäß dem Notariatsgesetz von 1976 ernannt wurden, Justizverwaltung, 22 Kanfey Nesharim St., Jerusalem 95464, Israel.

Kosten:  35 Schekel.

Quelle: http://mfa.gov.il

IRLAND

Datum des Inkrafttretens: 03.09.1999.

Консультація юриста

Identifizierte zuständige Stellen und autorisierte Personen:   Auswärtiges Amt.

Adresse:

  • Konsularabteilung, Auswärtiges Amt, Hainault House, 69 – 71 St. Stephens Green, Dublin, Irland.
  • Konsularische Dienste, Außenministerium, 1a South Mall, CORK, Irland.

Kosten: Der vom Amt festgelegte Preis für die Ausstellung eines Apostillestempels beträgt 20 Euro. Für das Adoptionsdokumentenpaket, das bis zu 300 Dokumente enthalten kann, berechnet die Abteilung 50 € pro Adoptionspaket.

Quelle: https://www.dfa.ie/

ITALIEN

Datum des Inkrafttretens: 11.02.1978.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Bei Gerichtsurkunden, Personenstandsurkunden und notariellen Urkunden – der Staatsanwalt bei den Gerichten, bei denen die Urkunden ausgestellt wurden;
  • Für alle anderen von der Konvention vorgesehenen Verwaltungsdokumente – der Präfekt mit territorialer Zuständigkeit, für das Aostatal – der Präsident der Region, sowie für die Provinzen Trient und Bozen – der bevollmächtigte Vertreter der Regierung.

Adresse: Die Adresse ist jeweils unter diesem Link zu finden: https://www.giustizia.it/giustizia/it/mg_4.wp?facetNode_1=3_2&selectedNode=3_2_13

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JAPAN

Datum des Inkrafttretens: 27.07.1970.

Benannte zuständige Behörden und autorisierte Personen:   Außenministerium in Tokio.

Adresse: Kasumigaseki 2-2-1, Chiyoda-ku, Tokyo 100-8919, Japan.

Kosten: kostenlos.

Quelle: http://www.mofa.go.jp

LIECHTENSTEIN

Datum des Inkrafttretens: 17.09.1972

Benannte zuständige Stellen und ermächtigte Personen: Staatskanzlei der Fürstlichen Regierung.

Консультація юриста

Adresse: Staatskanzlei der Fürstlichen Regierung, Regierungsgebäude, 9490 Vaduz, Liechtenstein.

Kosten: CHF 30 (ca. € 20,00).

Quelle: https://www.llv.li

LIBERIA

Datum des Inkrafttretens: 08.02.1996.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Außenminister, Stellvertreter und stellvertretende Minister;
  • Justizminister, Stellvertreter und stellvertretende Minister;
  • Gerichtsschreiber und stellvertretender Gerichtsschreiber des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte;
  • Registerführer und stellvertretende Registerführer von Unternehmen;
  • Der Kommissar und der stellvertretende Kommissar für Marineangelegenheiten oder ihre Spezialagenten.

Anschrift: Außenministerium, Capitol Hill, Monrovia, Republik Liberia

Quelle: http://www.mofa.gov.lr

Консультація юриста

LUXEMBURG

Datum des Inkrafttretens: 03.06.1979.

Benannte zuständige Behörden und autorisierte Personen:   Außenministerium.

Anschrift: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten (Abteilung für Pässe, Visa und Beglaubigungen), 43 Roosevelt Boulevard, L-2450 Luxemburg

Preis: 20,00 €.

Quelle: http://www.mae.lu/

MALAWI

Datum des Inkrafttretens: 02.12.1967.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

Консультація юриста

  • Generalstaatsanwalt oder Generalanwalt;
  • Ständiger Sekretär des Ministeriums der Regierung;
  • Sekretär des Obersten Gerichtshofs;
  • Generalsekretär;
  • Regierungsagent;
  • Notar;
  • Ansässiger Magistrat

Adresse:

  • Generalstaatsanwalt, Generalsekretär und Justizminister, Hauptquartier des Justizministeriums, Capital Hill, Private Bag 333, Lilongwe 3, Malawi.
  • Generalsekretär, Fatima Arcade, Haile Sellezey Road, P.O. Box 100, Blantyre, Malawi.

Quelle: http://www.sdnp.org.mw

MALTA

Datum des Inkrafttretens: 03.03.1968.

Benannte zuständige Behörden und autorisierte Personen:   Außenministerium.

Adresse:  Palazzo Parisio, Merchants Street, Valletta CMR 02, Malta.

Kosten: 20 Euro (kommerziell), 12 Euro (nicht-kommerziell).

Quelle: https://foreignaffairs.gov.mt .

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MARSHALLINSELN

Datum des Inkrafttretens: 14.08.1992.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Außenminister der Marshallinseln,
  • Generalstaatsanwalt und amtierend
  • Aufgaben des Generalstaatsanwalts,
  • Gerichtsschreiber und stellvertretender Gerichtsschreiber des Obersten Gerichtshofs,
  • Registerführer und stellvertretende Registerführer von Kapitalgesellschaften,
  • Der Maritime Transport Administrator und seine Spezialagenten,
  • Commissioner und Deputy Commissioner of Maritime Affairs oder ihre Spezialagenten.

Quelle: https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=373

MEXIKO

Datum des Inkrafttretens: 14.08.1995.

Identifizierte zuständige Behörden und autorisierte Personen: Sie werden in zwei Kategorien unterteilt:

  • Apostille für Bundesdokumente (ausgestellt von Stellen wie „Dirección de Coordinación Política con los Poderes de la Unión“ und „Subdirección de Formalización y Control“)
  • Apostille für Regierungsdokumente (ausgestellt von 32 verschiedenen Stellen, Informationen dazu finden Sie unter dem Link – https://assets.hcch.net/upload/auth12contact_mx.pdf )

Kosten: 710 mexikanische Pesos für eine Apostille für Bundesdokumente.

Quelle: http://dicoppu.segob.gob.mx/

Консультація юриста

MONAKO

Datum des Inkrafttretens: 31.12.2002.

Benannte zuständige Behörden und autorisierte Personen:   Abteilung für Rechtsdienste.

Adresse: Abteilung für Rechtsdienste, Justizpalast, 5, rue Colonel Bellando de Castro

98.000 Monaco, BP 513, MC 98015 Monaco Cedex.

Kosten: 5 €.

Quelle: http://service-public-particuliers.gouv.mc/Justice/Documents-et-demarches-judiciaires/Apostille-Direction-des-Services-Judiciaires/Faire-apostiller-un-document

NAMIBIA

Datum des Inkrafttretens: 30.01.2001.

Консультація юриста

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Kanzler des Obersten Gerichtshofs von Namibia.
  • Justizministerium (ständiger Sekretär).

Adresse:

  • Kanzler des Supreme Court of Namibia, Supreme Court Building, Luderitz Street, Private Bag, 13179, Windhoek, Namibia.
  • Justizministerium, Justizgebäude, Independence Avenue, 3. Stock, Private Bag 13302, WINDHOEK, Namibia.

Kosten: kostenlos.

NIEDERLANDE

Datum des Inkrafttretens: 08.10.1965.

Identifizierte zuständige Stellen und autorisierte Personen:   Bezirksgerichte.

Adresse: Um das nächstgelegene Gericht zu wählen, können Sie diesen Link verwenden ( https://www.rechtspraak.nl/Organisatie-en-contact/Organisatie/Rechtbanken/ )

Kosten: 20 Euro für eine Apostille.

Консультація юриста

Quelle: https://www.rechtspraak.nl

NEUSEELAND

(Gilt nicht für Tokelau)

Datum des Inkrafttretens: 22.11.2001.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen sind identifiziert:   Abteilung für innere Angelegenheiten, Abteilung für Authentifizierung.

Adresse:

  • Authentifizierungseinheit, 120 Victoria Street, Te Aro, Wellington 6011, Neuseeland.
  • Authentication Unit, PO Box 805, Wellington 6140, Neuseeland.

Kosten: 32 NZ$ pro Apostille (15 $ für jede weitere Apostille, für gleichzeitig eingereichte Dokumente). In eine Apostille können beliebig viele Urkunden derselben Behörde aufgenommen werden.

NORWEGEN

Datum des Inkrafttretens: 29.07.1983.

Консультація юриста

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Distrikt-Governors.
  • Außenministerium des Königreichs Norwegen.

Anschrift: , Außenministerium7. juni-plassen / Victoria Terrasse, Postfach 8114 Dep., 0032 Oslo, Norwegen.

Kosten: kostenlos.

Quelle: https://www.regjeringen.no

OMAN

Wirksamkeitsdatum: 30.01.2012.

Benannte zuständige Behörden und autorisierte Personen:   Außenministerium (Konsularabteilung).

Adresse: Postfach 252, 113 Maskat, Oman.

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PANAMA

Datum des Inkrafttretens: 04.08.1991.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • In Bezug auf Dokumente, die von zuständigen Justizbehörden oder Beamten ausgestellt wurden – der Sekretär des Obersten Gerichtshofs oder seine gesetzlichen Vertreter.
  • In Bezug auf von einem Notar ausgestellte Urkunden oder von einem Notar beglaubigte private Urkunden: Beamte der Verwaltungsabteilung des Justizministeriums.
  • In Bezug auf andere Dokumente, die von einer zentralen Regierungsbehörde, einer autonomen oder halbautonomen Behörde, einer Gemeinde- oder Polizeibehörde, einem Staatsministerium – Beamten der Konsular- und Beglaubigungsabteilung des Außenministeriums ausgestellt wurden.
  • Wie bei allen anderen öffentlichen Urkunden ist jedes der drei vorstehenden Verfahren zulässig.

Kosten:

  • Gerichtsschreiber: unentgeltlich.
  • Verwaltungsdienste des Justizministeriums: 2 Balboas (entspricht 2 US-Dollar)
  • Konsular- und Beglaubigungsabteilung des Außenministeriums: 2 Balboas (entspricht 2 US-Dollar).

Quelle: https://www.mire.gob.pa . 

PARAGUAY

Wirksamkeitsdatum: 30.08.2014.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:   Außenministerium, Generaldirektion für konsularische Angelegenheiten.

Anschrift: , Außenministerium, Generaldirektion für konsularische Angelegenheiten, Beglaubigungsabteilung, 14 de Mayo e/ Estrella y Palma, Asunción – Paraguay.

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Kosten: 40.312 Guarani ± 33 US$.

Quelle: http://www2.mre.gov.py/

PERU

Wirksamkeitsdatum: 30.09.2010.

Benannte zuständige Behörden und autorisierte Personen:   Außenministerium.

Urheberrecht: Außenministerium von Peru © 2017, Jiron Lampa 545, Lima 1, Peru.

Preis: 6,70 €.

Quelle: http://www.rree.gob.pe

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SAMOA

Datum des Inkrafttretens: 13.09.1999.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:   General Executive Director, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Handel.

Adresse: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Handel, Postfach L1859, Apia, Samoa.

PORTUGAL

Datum des Inkrafttretens: 04.02.1969.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Generalstaatsanwalt der Republik;
  • Der Generalstaatsanwalt von Porto, Coimbra und Évora und die stellvertretenden Generalstaatsanwälte mit Vertretern der Autonomen Regionen Madeira und der Azoren.

Adresse: Generalstaatsanwalt der Republik, (Procuradoria Geral de República): Rua da, Escola Politécnica, 140, 1269-103 Lissabon, Portugal.

Kosten: 10,20 €.

Консультація юриста

Quelle: http://www.ministeriopublico.pt/

SAN MARINO

Datum des Inkrafttretens: 13.02.1995.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:   Außenminister.

Адреса: Standesamt und Standesamt, Via 28 Luglio, 196, 47893 Сан-Марино.

Kosten: 5,00 €.

Quelle: http://www.esteri.sm

SEYCHELLEN-INSELN

Datum des Inkrafttretens: 31.03.1979.

Консультація юриста

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Der Außenminister oder jede von ihm ernannte und offiziell bevollmächtigte Person;
  • Der Generalstaatsanwalt oder eine von ihm ernannte und offiziell bevollmächtigte Person;
  • Sekretär des Kabinetts;
  • Sekretär des Obersten Gerichtshofs.

Adresse: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Postfach 656, „Maison Quéau de Quinssy“, Mont Fleuri, Mahé

SLOWAKEI

Datum des Inkrafttretens: 17.02.2002.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Alle Bezirksgerichte („Krajský súd“) für: a) Regierungsdokumente, die von Bezirksgerichten, Notaren oder Richtern in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgestellt oder beglaubigt wurden; b) Übersetzungen von amtlichen (bei den Wahlen ernannten) Übersetzern oder Schlussfolgerungen amtlicher Sachverständiger;

Das Justizministerium der Slowakischen Republik („Ministerstvo svetrenosti Slovenskej republiky“) für alle Dokumente, die von Justizbehörden stammen, mit Ausnahme der oben genannten Dokumente (dh Dokumente, die von anderen Gerichten als Bezirksgerichten stammen).

  • Das Ministerium für Innere Angelegenheiten der Slowakischen Republik („Ministerstvo vnútra Slovenskej republiky“) für öffentliche Dokumente, die von Stellen stammen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, mit Ausnahme der im nachstehenden Absatz genannten Dokumente;
  • Das Bildungsministerium der Slowakischen Republik („Ministerstvo školstva Slovenskej republiky“) für öffentliche Urkunden, die von Behörden in seinem Zuständigkeitsbereich stammen;
  • Gesundheitsministerium der Slowakischen Republik (Ministerstvo zdravotnictva Slovenskej republiky) für öffentliche Urkunden, die von Stellen ausgestellt wurden, die seiner Zuständigkeit unterstehen;
  • Das Verteidigungsministerium der Slowakischen Republik („Ministerstvo obrany Slovenskej republiky“) für öffentliche Dokumente, die von Behörden in seinem Zuständigkeitsbereich stammen;
  • Bezirksamt (obvodný úrad) für: a) Auszüge aus Geburten-, Sterbe- und Eheregistern, mit Ausnahme von Personenstandsentscheidungen; b) Dokumente, die von autonomen lokalen Behörden ausgestellt wurden;
  • Das Außenministerium der Slowakischen Republik („Ministerstvo zahranièných vécí Slovenskej republiky“) für alle anderen in der Slowakischen Republik ausgestellten öffentlichen Urkunden, die oben nicht aufgeführt sind.

Kosten:

  • Justizministerium: 10 Euro;
  • Gesundheitsministerium: 10 Euro;
  • Innenministerium: 10 Euro;
  • Kultusministerium: 10 Euro;
  • Verteidigungsministerium: 10 Euro;
  • Auswärtiges Amt: 20 Eur

SLOWENIEN

Datum des Inkrafttretens: 24.01.1965.

Консультація юриста

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Justizministerium der Republik Slowenien (zur Beglaubigung von Unterschriften und Siegeln von Notaren, Bezirksrichtern und Gerichtsdolmetschern auf öffentlichen Urkunden);
  • Bezirksgerichte in Slowenien (zur Beglaubigung von Unterschriften und Siegeln von Notaren, Richtern (außer Bezirksrichtern), staatlichen Institutionen, Organisationen und Personen, die staatliche Funktionen ausüben, und juristischen Personen im Rahmen staatlicher Dokumente – alle Bezirksgerichte in Slowenien).

Kosten: 

  • Das Justizministerium erhebt eine Verwaltungssteuer für die Ausstellung einer Apostille für öffentliche Urkunden gemäß dem Gesetz über Verwaltungssteuern. Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung jeder Apostille beträgt 3,00 €.
  • Bezirksgerichte in Slowenien als Justizbehörden gemäß dem Gerichtsgebührengesetz – 2,46 EUR pro Apostille, wenn die öffentliche Urkunde in slowenischer Sprache abgefasst ist, und 5,00 EUR, wenn die öffentliche Urkunde in einer Fremdsprache abgefasst ist.

Quelle: http://www.arhiv.mp.gov.si

SPANIEN

Datum des Inkrafttretens: 25.09.1978.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  1. Verwaltungsdokumente:
  • Geschäftsführender Sekretär der Obergerichte.
  • Der Abteilungsleiter des Justizministeriums (oder seine Stellvertreter)
  • Leiter der Gebietsverwaltungen
  • Dekane der Notarhochschulen.
  1. Gericht:
  • Sekretariat des Obersten Gerichtshofs.
  • Leiter der Abteilung des Justizministeriums im Bereich Information und Hilfeleistung für die Bürger.
  • Manager von Territorialverwaltungsbüros.
  1. Notar:
  • Dekane von Notarkollegien oder diejenigen, die in ihrem Namen handeln, unabhängig davon, wo in Spanien solche Dokumente ausgestellt wurden.
  1. Akte der Obergerichte:
  • Nur der Verwaltungssekretär des zuständigen Gerichts für vom zuständigen Gericht ausgestellte Dokumente oder seine Stellvertreter sowie Beamte, denen eine solche Befugnis übertragen werden kann.
  1. Öffentliche Dokumente:
  • Nach Wahl des Bürgers, sowohl auf Papier als auch elektronisch, von jeder Behörde, die befugt ist, Verwaltungsdokumente zu apostillieren.

Kosten:

  • Die Obergerichte und das Justizministerium erheben keine Gebühr für die Ausstellung einer Apostille.

Berufsverband der Notare – von 3,50 bis 7,50 Euro.

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PAR (REPUBLIK SÜDAFRIKA)

Datum des Inkrafttretens: 30.04.1995.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Jeder Amtsrichter oder zusätzliche Amtsrichter (Richter);
  • Jeder Kanzler oder Hilfskanzler des Obersten Gerichtshofs von Südafrika;
  • Jede vom Chief Justice ernannte Person;
  • Leiter Internationale Beziehungen und Zusammenarbeit.

Kosten : kostenlos.

Quelle: http://www.dirco.gov.za/

SCHWEDEN

Datum des Inkrafttretens: 01.05.1999.

Benannte zuständige Behörden und bevollmächtigte Personen: alle öffentlichen Notare.

Kosten: 250 SEK (ca. 27 €).

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SCHWEIZ

Datum des Inkrafttretens: 11.03.1973.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Bundeskanzleramt.
  • Kantonale (lokale) Behörden.

Adresse: Der folgende Link bietet eine Liste der oben genannten Behörden und die entsprechende Adresse https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=349

Kosten: Der Preis variiert zwischen 15 und 30 Schweizer Franken (10 € – 20 €).

VEREINIGTES KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND

(gilt nicht für Länder, die das Vereinigte Königreich verlassen und die Konvention nicht unterzeichnet haben)

Datum des Inkrafttretens: 24.01.1965.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

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  • Amt für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth of Nations;
  • Legalisationsbüro.

Adresse: Legalization Office, PO Box 6255, Milton Keynes MK10 1XX, Vereinigtes Königreich.

Kosten:

  • Unternehmen und Mitglieder der Öffentlichkeit zahlen £ 30 für eine ausgestellte Apostille.
  • Der Premium-Service im Zentrum von London kostet £75 pro Dokument.

Quelle: https://www.gov.uk/get-document-legalised

TRUTHAHN

Datum des Inkrafttretens: 29.09.1985.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Verwaltungsdokumente: a) in den Provinzen: Gouverneur, Chief District Officer, Chief Secretary; b) in Städten: der Leiter des Landratsamtes.
  • Gerichtsdokumente: Vorsitzende von Justizkommissionen, in denen es hohe Strafgerichte gibt.

Kosten: kostenlos.

Quelle: http://www.adalet.gov.tr/

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VEREINIGTE STAATEN

Datum des Inkrafttretens: 15.10.1981.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es drei Regierungsebenen, die für die Ausstellung einer Apostille-Bescheinigung zuständig sind.

  • Das U.S. Department of State, Consular Affairs, Passport Services, and Vital Records stellen Apostillen für Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden von US-Bürgern im Ausland sowie Geburts- und Sterbeurkunden aus, die von Anfang 1904 bis 1979 von der Regierung der USA ausgestellt wurden Zone des Panamakanals.
  • Gerichtsschreiber und stellvertretende Gerichtsschreiber der Bundesgerichte der Vereinigten Staaten sind befugt, Apostillen auf von diesen Gerichten ausgestellten Dokumenten auszustellen. Alternativ kann das US-Justizministerium mit einem Federal Court Seal beglaubigen, und die US State Authenticating Authority wird dann eine Apostille über diesem Siegel anbringen.
  • Öffentliche Urkunden, die von US-Bundesstaaten, dem District of Columbia und anderen US-Gerichtsbarkeiten ausgestellt wurden, können von benannten Behörden in jeder Gerichtsbarkeit, in der Regel dem Außenminister, mit einer Apostille versehen werden.

Allerdings muss jeder Staat die Einzelheiten und Besonderheiten des Apostillierungsverfahrens klären.

Kosten:

  • Die Authentifizierungsdienstabteilung der US-Regierungsbehörde kostet 8,00 USD pro Dokument.
  • Das U.S. Department of State, Passport Services, Office of Vital Records verlangt keine Apostille-Gebühr für ein Dokument mit einem Siegel einer US-Botschaft oder eines US-Konsulats.
  • Die Gebühren variieren in den einzelnen US-Bundesstaaten zwischen 3 und 20 US-Dollar.

Quelle: Weitere Informationen: https://www.hcch.net/en/states/authorities/details3/?aid=353

URUGUAY

Datum des Inkrafttretens: 14.10.2012.

Консультація юриста

Zuständige Stellen und autorisierte Personen wurden identifiziert:   Hauptdirektion für konsularische Angelegenheiten.

Adresse: Colonia Str. 1206, Montevideo, Uruguay.

Kosten: Uruguayische Peso $ 392.

Quelle: http://www.mrree.gub.uy

VANUATU:

Datum des Inkrafttretens: 30.07.1980.

Zuständige Behörden und autorisierte Personen wurden identifiziert:

  • Außenministerium;
  • Financial Services Commission für öffentliche Dokumente in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Adresse: Financial Services Centre, Bouganville Street, PMB No. 9023, PortVila,

Kosten: Einseitiges Dokument – 50 USD; Zweiseitiges Dokument – 100 USD; und Kopiebescheinigung USD 25 (Apostille identischer Urkunde / gleiche ausstellende Behörde).

Quelle: http://www.vfsc.vu/

 

TYPISCHE FEHLER BEI DER ERSTELLUNG VON IM AUSLAND LEGALISIERTEN DOKUMENTEN UND WIE MAN SIE VERMEIDET

  • Das Blatt mit dem Stempel „Apostille“ ist dem Dokument nicht beigefügt.

Üblicherweise wird der Stempel „Apostille“ an einer textfreien Stelle des Dokuments oder auf dessen Rückseite angebracht. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Apostille auf einem vom Dokument getrennten Blatt angebracht wird. In einem solchen Fall muss sichergestellt werden, dass der die Apostille anbringende Beamte das Blatt mit der Apostille und das Dokument selbst befestigt, um deren Trennung zu verhindern. Die Anzahl der gebundenen Blätter wird durch die Unterschrift des Beamten bestätigt, der die Apostille anbringt.

  • Fehler in Übersetzungen.

Um dieses Problem zu lösen, raten wir Ihnen, Dokumente nicht ins Ausland zu übersetzen, sondern direkt in die Ukraine zu übersetzen. Es wird nicht viel Zeit in Anspruch nehmen, aber es wird die Verwendung von Dokumenten in der Ukraine erheblich erleichtern und das Risiko der Fehlererkennung in der Phase der Informationsverarbeitung verringern.

  • Verwendung in der Ukraine eines Dokuments, das durch konsularische Beglaubigung für ein anderes Land legalisiert wurde.

Es sei daran erinnert, dass das Dokument, selbst wenn es durch konsularische Beglaubigung legalisiert und im Bestimmungsland verwendet wurde, in der Ukraine nicht verwendet werden kann, da das Verfahren zur konsularischen Legalisierung des Dokuments eindeutig das Land vorsieht, in dem das Dokument verwendet wird .

FRAGEN, DIE BEI DER LEGALISIERUNG VON DOKUMENTEN AM HÄUFIGSTEN VON AUSLÄNDERN GESTELLT WERDEN

  1. Ist es möglich, ein Dokument eines ausländischen Staates auf dem Territorium der Ukraine zu legalisieren?
    Ja, es ist möglich , dies in der diplomatischen Vertretung eines ausländischen Staates auf dem Territorium der Ukraine mit weiterer Legalisierung beim Außenministerium der Ukraine zu tun. Es sollte jedoch beachtet werden, dass nicht alle Länder diplomatische Vertretungen in der Ukraine haben und nicht alle diplomatischen Vertretungen eine solche Funktion auf dem Territorium der Ukraine erfüllen können. Genauere Informationen zu den einzelnen Ländern sind bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes einzuholen.
  2. Ist es möglich, mehrere Dokumente gleichzeitig mit einem Apostille-Stempel zu beglaubigen?
    Nein, du kannst nicht. Der Apostille-Stempel wird nur auf einem Dokument angebracht. Es geht darum, dass 2 oder mehr Dokumente nicht mit der gleichen „Apostille“ versiegelt werden können, selbst wenn sie von der gleichen Stelle oder dem gleichen Beamten ausgestellt wurden. Wie unsere Erfahrung zeigt, sind selbst wenn mehrere Dokumente von einer ausländischen staatlichen Stelle oder einem Beamten eines ausländischen Staates mit einem Stempel apostilliert wurden, diese in der Ukraine in keinem Fall gültig.
  3. Welche Dokumente müssen legalisiert werden?
    Offizielle Dokumente unterliegen der Beglaubigung, und zwar: Urkunden; von staatlichen Behörden und ihren Beamten, Organen der örtlichen Selbstverwaltung und ihren Beamten ausgestellte Dokumente; Gerichtsdokumente; Bildungsdokumente und andere Dokumente nach ihrer notariellen Beglaubigung. Dokumente kommerzieller oder zollrechtlicher Art unterliegen jedoch nicht der Beglaubigung
    ; Originale/Kopien von Pässen, Arbeitsbüchern, Führerschein; normative Rechtsakte sowie Dokumente, die der Gesetzgebung der Ukraine widersprechen oder die über die Befugnisse von Beamten oder Organen hinaus ausgestellt wurden.
  4. Was ist besser zu legalisieren: Originale oder beglaubigte Kopien von Dokumenten?
    Beglaubigungen können sowohl für Originale als auch in bestimmten Fällen für notariell beglaubigte Kopien amtlicher Urkunden durchgeführt werden. Die Gesetzgebung der Ukraine enthält jedoch häufig die Anforderung, die Originaldokumente vorzulegen . Daher raten wir Ihnen, nur das Originaldokument zu legalisieren.
  5. Wo muss ich die Legalisierung von Dokumenten in der Ukraine beantragen? Kann das Konsulat der Ukraine dies tun?
    Nein, diplomatische Vertretungen der Ukraine legalisieren keine von ausländischen Behörden ausgestellten Dokumente für deren Verwendung in der Ukraine . Wenn wir darüber hinaus von einer Apostille sprechen, dann wird diese wie bereits erwähnt von den zuständigen Behörden des jeweiligen ausländischen Staates ausgestellt, in dem ein solches Dokument ausgestellt wurde. Wenn wir über die konsularische Legalisierung sprechen, dann führen die diplomatischen Vertretungen der Ukraine im Ausland nur die letzte Phase einer solchen Legalisierung durch, haben aber nicht die Befugnis, das Dokument unabhängig zu legalisieren.

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