INVESTITIONSVERTRAG: MERKMALE DES ABSCHLUSSES

Investitionen sind einer der Haupttreiber des modernen Geschäfts, eine starke Gewinnquelle und ein Mittel zur Umsetzung innovativer Geschäftsideen. Über Anlagerisiken kann man jedoch lange und viel reden, gerade wenn es um Venture Investments geht. Laut Statistik überleben neun von zehn Startups nicht. Verluste unter solchen Umständen fallen meistens auf die Schultern der Anleger. Wenn es andererseits darum geht, in ein fertiges Unternehmen statt in ein Startup zu investieren, sind sowohl der Investor als auch der Kunde bereits einem Risiko ausgesetzt.

Zu den Anlagerisiken gehören Bösgläubigkeit der Parteien, beispielsweise unfaire Gewinnverteilung, einseitige Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Verwendung vertraulicher Informationen im eigenen Interesse usw.

Ein Investitionsvertrag ist ein Mittel, um viele Risiken in der Beziehung zwischen den Teilnehmern eines Investitionsprojekts zu minimieren. Eine solche Vereinbarung definiert klar gegenseitige Rechte und Pflichten, Bedingungen, Phasen und Bedingungen der Projektdurchführung. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um ein sehr komplexes Dokument, dessen Entwicklung keinen Musteransatz duldet. Im Bewusstsein aller Chancen und Risiken des Abschlusses eines Investitionsvertrags müssen die Parteien selbst alle Nuancen sorgfältig abwägen und einen erfahrenen Fachanwalt in die Ausarbeitung und/oder Prüfung des Vertrags einbeziehen.

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DAS KONZEPT EINES INVESTITIONSVERTRAGS

Zur Aufmerksamkeit! Sie können in Immobilien und Schutzrechte investieren, in innovative Ideen und bestehende Unternehmen, in Sachanlagen und in die Gründung eines Unternehmens „von der Pike auf“. Investitionen können Bargeld, Ausrüstung, gezielte Bankeinlagen, Wissen und Geschäftsruf, Aktien, geistiges Eigentum usw. sein. Im Zusammenhang mit einer solchen Vielfalt von Anlageformen werden unter dem Oberbegriff „Anlagevertrag“ verschiedene Methoden der rechtlichen Registrierung von Anlagen zusammengefasst.

Wichtig! Vorerst konzentrieren wir uns ausschließlich auf Verträge im Zusammenhang mit der Investition in ein Unternehmen (in verschiedenen Phasen seines Lebenszyklus).

Ein Investitionsvertrag ist eine wirtschaftliche und rechtliche Vereinbarung, die zwischen den Subjekten der Investitionstätigkeit geschlossen wird: dem Kunden/Projektgründer und dem Investor. Ein solcher Vertrag hält die Tatsache der Investition von Geldern oder anderen Werten in das Investitionsobjekt fest, bestimmt den Zweck (Erzielung von Gewinn) und regelt die Rechte und Pflichten der Parteien. Vertragsgegenstand sind Investitionen in jeglicher Form, die nicht durch die Gesetzgebung der Ukraine verboten sind. Eine einheitliche Vorlage für ein solches Dokument gibt es nicht und kann es auch nicht geben, da jedes Investitionsvorhaben sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus rechtlicher Sicht einzigartig ist.

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GESETZLICHE REGELUNG

Da der Investitionsvertrag unter den Bedingungen der Unternehmensinvestition eine wirtschaftliche Transaktion ist, wird er durch die Normen des Wirtschaftsgesetzbuches der Ukraine geregelt. Um die wesentlichen Grundsätze für den Abschluss einer solchen Vereinbarung zu bestimmen, ist es notwendig, sich auch auf die Bestimmungen des Profilgesetzes Nr. 1560-XI „Über die Investitionstätigkeit“ vom 18. September 1991, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Ministerkabinetts zu beziehen Resolution Nr. 112 „Über die Genehmigung der Verordnung über die staatliche Ordnung. Eintragung von Vereinbarungen über eine gemeinsame Tätigkeit unter Beteiligung eines ausländischen Investors“ vom 30. Januar 1997.

Wichtig! Gemäß Artikel 9 des Gesetzes Nr. 1560-XI ist der Vertrag (Vereinbarung) das wichtigste Rechtsdokument, das die gegenseitigen Beziehungen zwischen Subjekten der Investitionstätigkeit regelt.

Zusätzlich zu den oben genannten normativen Rechtsakten, in Bezug auf die gesetzliche Regulierung von Investitionstätigkeiten, Gesetz Nr. 1116-IX „Über den Staat. Unterstützung von Investitionsprojekten mit erheblichen Investitionen“ vom 17.12.2020 und Gesetz Nr. 1667-IX „Über die Stimulierung der Entwicklung der digitalen Wirtschaft in der Ukraine“ vom 15.07.2021. Letzteres sollte im Zusammenhang mit der Schaffung einer besonderen gesetzlichen Regelung für Einwohner von „Diya City“ mit der Möglichkeit betrachtet werden, solche Arten von Investitionsverträgen wie Wandeldarlehensverträge und Optionsverträge abzuschließen.

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MERKMALE DER SUBJEKTE DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT

Treiber der Investitionstätigkeit ist einerseits die Notwendigkeit der Finanzierung oder Anwerbung von nicht monetären Vermögenswerten für die Geschäftsentwicklung und andererseits der Wunsch, Gewinne von Personen zu erzielen, die über freie Barmittel oder nicht monetäre Vermögenswerte verfügen. Dementsprechend sind die Subjekte der Investitionstätigkeit – die Parteien des Investitionsvertrags – der Kunde (die Person, die Investitionen anzieht) und der Investor (die Person, die sie bereitstellt).

DER KUNDE/GRÜNDER DES PROJEKTS

Je nach Phase des Lebenszyklus des Unternehmens, in der Investitionen angezogen werden, kann es sich um den Urheber einer innovativen Idee, den Gründer eines Startups oder den Leiter eines bestehenden Unternehmens handeln. In Zukunft ist der Kunde für die finanziellen Ergebnisse der Durchführung des Projekts, die Erfüllung der im Investitionsvertrag vorgesehenen Verpflichtungen und für die vom Investor bereitgestellten Mittel verantwortlich.

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INVESTOR

Eine natürliche oder juristische Person, die Gelder oder nicht monetäre Werte in die Entwicklung eines Investitionsprojekts investiert. Der Anleger erwartet von seiner Einlage Gewinne: a) regelmäßige oder einmalige finanzielle Zahlungen (Dividenden); b) Anteile am genehmigten Kapital der Gesellschaft mit oder ohne Leitungs- und Entscheidungsrechte. Es kann darum gehen, Gewinne zu erzielen, sowohl in kurzer Zeit nach der Investition als auch in mehreren Jahren oder sogar Jahrzehnten.

Für den Investor ergeben sich eine Reihe von Risiken, die vorab in Vereinbarungen mit dem Kunden zu antizipieren und zu regeln sind. Beispiel:

  • Beschlussfassung über die Erhöhung des genehmigten Kapitals (mit möglicher „Anteilsverwässerung“) und über Transaktionen für Beträge ab der Hälfte des Unternehmenswertes/genehmigten Kapitals;
    Höhe, Periodizität, Bedingungen für den Erhalt von Dividenden;
  • Ernennung des Hauptdirektors und Hauptbuchhalters, einseitige Entlassung von Mitarbeitern durch einen der Gesellschafter;
  • die Kontrolle des Investors erstreckt sich nicht über die gesamte Gesellschaftsstruktur (wenn die Gesellschaft aus mehreren Geschäftseinheiten unterschiedlicher Organisations- und Rechtsform besteht) – die Möglichkeit, Anlagevermögen Elementen der Gesellschaftsstruktur zuzuordnen, die nicht unter der Kontrolle des Investors stehen.

Zur Aufmerksamkeit! Vor Abschluss eines Investmentvertrages ist eine umfassende Prüfung der Gegenseite (Due Diligence) erforderlich. Der Anleger muss Folgendes prüfen: a) den Anlagegegenstand; b) die Identität des potenziellen Kunden. Es ist auch angebracht, dass der Kunde den geschäftlichen Ruf des potenziellen Investors analysiert.

Die Überprüfung eines potenziellen Partners vor Abschluss eines Investitionsvertrags sollte Folgendes umfassen:

  • Bewertung von Informationen über Eigentümer (Begünstigte) und Top-Manager sowie Kontrahenten des Unternehmens, das Gegenstand der Investition ist;
  • Suche nach Informationen nach Bundesland Register – Rechtsstreitigkeiten mit einem potenziellen Partner, das Vorhandensein von Steuerschulden oder anderen Schulden, Verhaftungen oder andere Belastungen des Eigentums der Gesellschaft, Korruptionsdelikte;
  • Prüfung von Gründungsdokumenten, Personalunterlagen und Hauptverträgen mit Gegenparteien.

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VARIANTEN VON INVESTITIONSVERTRÄGEN

Für den rechtssicheren Abschluss von Investitionsverträgen werden mehrere Vertragskonstruktionen verwendet. Die Wahl für den einen oder anderen Auftrag erfolgt unter Berücksichtigung der Phase des Projektlebenszyklus, der Aufgaben und Wünsche der Teilnehmer. In der Praxis werden nur wenige Optionen für den Abschluss von Investitionsverträgen bevorzugt.

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Vertrag über den Kauf und Verkauf von Gesellschaftsrechten

Die Aufnahme in das genehmigte Kapital erfolgt durch den Erwerb eines Anteils des Anlegers am genehmigten Kapital / eine Zuzahlung zum genehmigten Kapital in Geld- oder Sachform. Gleichzeitig werden nur Barmittel als Investitionen betrachtet, wenn das Geld aus dem Verkauf von Anteilen in das Unternehmen einfließt und zu seiner Entwicklung fließt. Der Kauf von Gesellschaftsrechten mit Cash-out (wenn das Geld dem Teilhaber zur Verfügung steht, der die Aktie verkauft hat) ist keine Investition. Zur Aufmerksamkeit! Diese Möglichkeit des Abschlusses eines Investitionsvertrages ist optimal, wenn Sie in ein bereits laufendes Unternehmen investieren.

Ein Darlehensvertrag

Durch das Verleihen von Geldern kann der Anleger mit einem Gewinn in Form von Zinsen rechnen. Dies ist ein recht rentables Modell, da der Kunde auch bei einem Scheitern des Projekts zur Zahlung des Darlehens verpflichtet ist. Andererseits kann der Anleger im Erfolgsfall seinen Gewinn nicht skalieren – er ist durch die Höhe der Zinsen begrenzt. Zur Aufmerksamkeit! Diese Anlageoption ist geeignet, wenn der Kunde ein FOP ist . Wenn der Investor jedoch aufgefordert wird, seinen Anteil am Unternehmen ordnungsgemäß zu sichern (mit der Möglichkeit, die Gewinne im Falle eines Unternehmenswachstums zu steigern), ist es erforderlich, eine juristische Person, LLC oder JSC, zu registrieren.

Vereinbarung über gemeinsame Aktivitäten

Eine Alternative ist ein Gesellschaftsvertrag. Dies sind die im Bürgerlichen Gesetzbuch (Artikel 1130 – 1143) geregelten Vertragsverhältnisse ohne Registrierung einer juristischen Person. Vereinbarungen können von natürlichen und juristischen Personen, FOP abgeschlossen werden. Die gemeinsame Tätigkeit kann durch Bündelung von Beiträgen (einfache Gesellschaft) oder ohne eine solche Bündelung erfolgen. Zur Aufmerksamkeit! Diese Option ist für die Umsetzung bestimmter Einzelprojekte von Vorteil. So kann der Kunde beispielsweise qualifiziertes Personal und Technologien bereitstellen, die Verwaltung übernehmen, der Investor Mittel bereitstellen und mit seiner geschäftlichen Reputation das Projekt am Markt vorantreiben.

Zur Aufmerksamkeit! Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 1667-ХХ für IT-Unternehmen – Einwohner von „Diya City“ – werden neue Optionen für die Registrierung von Investitionsverträgen in der ukrainischen Gesetzgebung verfügbar (diese Elemente wurden aus dem englischen Recht übernommen).

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Wandeldarlehensvertrag

Die Bedingungen einer solchen Vereinbarung sehen das Recht des Investors vor, die Form der Rückzahlung des Darlehens innerhalb einer bestimmten Frist zu wählen: a) in Geld; b) einen Anteil am genehmigten Kapital. Wenn das Projekt erfolgreich ist, kann der Investor mit der Möglichkeit rechnen, seinen Gewinn zu skalieren.

Optionsvertrag

Die Verankerung in der Vereinbarung garantiert das Recht des Investors, einen Anteil am genehmigten Kapital der Gesellschaft zu dem beim Abschluss eines solchen Vertrages festgelegten Preis zu erwerben. Im Falle einer erfolgreichen Entwicklung des Unternehmens steigt der Wert der Aktie um ein Vielfaches, aber der Investor kann sie für einen vorher festgelegten Betrag kaufen.

Die Struktur und die wesentlichen Bedingungen des Investitionsvertrags

Der Abschluss aller oben genannten Optionen von Investitionsverträgen erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Es ist notwendig, eine Vielzahl von Vereinbarungen schriftlich abzusichern. Manchmal sollten solche Vereinbarungen bereits abgeschlossen werden, bevor das Investitionsobjekt erscheint (bevor die Gesellschaft gegründet wird).

Wichtig! Unter bestimmten Umständen (insbesondere unter den Bedingungen der Investition in ein unstrukturiertes Unternehmen) ist es ratsam, vor Unterzeichnung eines Investmentvertrags eine Absichtserklärung (Memorandum, Vorvertrag, Absichtsprotokoll) abzuschließen. In einem solchen Dokument werden zuvor getroffene mündliche Vereinbarungen gesammelt, insbesondere Projektbeteiligte, deren Pflichten und Verantwortlichkeiten bei Nichteinhaltung solcher Pflichten festgelegt. Im Falle eines Streits und einer Klage einer der Parteien ist die Absichtsvereinbarung jedoch nicht gültig. Dies ist nur ein bequemes Instrument zur vorläufigen Regelung der Beziehungen zwischen den Teilnehmern des Investitionsprojekts vor Abschluss des Hauptvertrags.

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Der Beteiligungsvertrag selbst wird direkt von erfahrenen Rechtsanwälten entwickelt . Gleichzeitig müssen Anwälte einbezogen werden, die die Interessen sowohl des Investors als auch des Kunden vertreten.

Zu den wesentlichen Bedingungen einer solchen Vereinbarung gehören:

  • Pflichten und Verantwortlichkeiten der Parteien;
    Vertragspreis;
  • Durchführungsbedingungen des Investitionsprojekts;
  • Größe, Art und Zeitpunkt der Gewinnerzielung;
  • Einhaltung von NDA (Vertraulichkeit).

Zur Aufmerksamkeit! Es ist ratsam, darauf zu achten, dass die Vereinbarung keine Bedingungen enthält, die nicht erfüllt werden können. Ein Beispiel ist die Stimmpflicht für bestimmte Entscheidungen in den Leitungsorganen der Gesellschaft.

Staatliche Registrierung von Vereinbarungen über gemeinsame Aktivitäten unter Beteiligung eines ausländischen Investors

Wichtig! Investitionsvereinbarungen über gemeinsame Aktivitäten, die nicht mit der Gründung einer juristischen Person verbunden sind, unter Beteiligung eines gebietsfremden Investors, unterliegen dem obligatorischen Staat. Registrierung, die durch das Gesetz Nr. 93/96-VR „Über das Auslandsinvestitionsregime“ vom 19.03.1996, durch den oben genannten Kabinettsbeschluss Nr. 112 sowie durch die Verordnung des Ministeriums für Außenwirtschaftsbeziehungen und Handel Nr 125 „Über Maßnahmen zur Durchführung des Beschlusskabinetts Nr. 112“ vom 20.02.97. Insbesondere der Staat Verträge über Produktionskooperationen, Gemeinschaftsproduktionen etc. sind registrierungspflichtig.

Die staatliche Registrierungskarte des Investitionsvertrags wird auf der Grundlage eines Antrags und einer Reihe von Dokumenten ausgestellt, die bei der regionalen/Kiew-Stadtstaatsverwaltung (über das Zentralverwaltungsamt) eingereicht werden. Der Dokumentensatz sollte enthalten:

  • Bewerbungsschreiben des Bewerbers;
  • den Originalvertrag und seine Kopie (mit notariell beglaubigter Bescheinigung);
  • Vertragsinformationskarte in der vom Wirtschaftsministerium festgelegten Form;
  • Kopien der Gründungsdokumente der Devisengesellschaft (mit notariell beglaubigter Bescheinigung) und eine Bescheinigung ihres Staates. Anmeldung;
  • Lizenz, wenn die Tätigkeit nach der Gesetzgebung der Ukraine eine Lizenz erfordert;
  • Registrierungsdokument für ein gebietsfremdes Unternehmen – ein Auszug aus dem Handels-, Bank- oder Gerichtsregister (übersetzt ins Ukrainische und legalisiert);
  • sofern die Unterlagen von einem Vertreter eingereicht werden – eine entsprechende Vollmacht für diesen Vertreter;
    ein Dokument über die Zahlung einer Verwaltungsgebühr (Quittung) in Höhe von sechs steuerfreien Mindesteinkommen der Bürger.

***Hinweis: Bei begründetem Bedarf kann der Antragsteller aufgefordert werden, andere Dokumente vorzulegen, um die Ziele des Vertragsabschlusses, seine Übereinstimmung mit den Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung, die Bestimmung der wesentlichen Bedingungen der Tätigkeit und die Fähigkeit zu klären der Parteien zur Erfüllung der Vereinbarung.

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Dokumente können eingereicht werden: a) persönlich; b) durch einen gesetzlichen Vertreter; c) per Post (Einschreiben). Die Überprüfung der Dokumente dauert bis zu 20 Kalendertage. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung wird dem Antragsteller eine Registrierungskarte des Vertragsstaats ausgestellt oder ein schriftlicher Ablehnungsbescheid zugestellt. Bei positivem Eintragungsbescheid erfolgt eine entsprechende Vermerkung auch auf dem Original des Vertrages.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Ein Investitionsvertrag ist ein allgemeiner Rechtsbegriff, der verschiedene Optionen zur Registrierung von Investitionen kombiniert und die Rechtsbeziehungen zwischen den Subjekten der Investitionstätigkeit regelt: dem Kunden und dem Investor.

Der Abschluss einer solchen Vereinbarung ist mit erheblichen finanziellen oder anderen materiellen Folgen verbunden und erfordert daher professionelle rechtliche Unterstützung. Um Ihr Vermögen und Ihr Einkommen bestmöglich zu schützen, müssen Sie:

  • eine Vorprüfung des Partners und des Anlageobjekts durchführen;
  • ggf. eine Absichtserklärung abschließen;
  • Eigenentwicklung oder gründliche rechtliche Prüfung eines von einem Partner entwickelten Investitionsvertrags;
  • Gewährleistung der Registrierung der Investitionsurkunde, um im Falle eines Streits mit einem Partner eine Beweisgrundlage zu schaffen.

Diese und weitere Fragestellungen rund um Investitionsförderung und M&A stehen für die Experten der Kanzlei „Bachinsky und Partner“ bereit. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Interessen als Investor oder als Kunde angemessen rechtlich abzusichern!

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