WECHSEL DER GRÜNDER (TEILNEHMER) UND VERKAUF DER GESELLSCHAFTSRECHTE DER GMBH IM JAHR 2022

Способами зміни учасників в ТОВ є вступ, вихід учасника або ж купівля-продаж (чи дарування) частки (корпоративних прав).

Die Methoden zum Wechseln der Teilnehmer an einer LLC sind der Eintritt, der Austritt eines Teilnehmers oder der Kauf und Verkauf (oder die Spende) einer Aktie (Gesellschaftsrechte).

Diese Verfahren unterscheiden sich erheblich, aber sehr oft meinen Teilnehmer beim Ausstieg den Verkauf von Gesellschaftsrechten und beim Einstieg den Erwerb eines Anteils am genehmigten Kapital. Also alles der Reihe nach.

EINFÜHRUNG IN DIE GESELLSCHAFT 

Die Aufnahme in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem neuen GmbH-Recht erfolgt durch Beschluss über die Einziehung von Zulagen Dritter. Gleichzeitig lohnt es sich, mit Hilfe von Anwälten Dokumente vorzubereiten , die helfen, sich auf alle möglichen Probleme zu einigen.

Das heißt, die Hauptversammlung der Gesellschafter beschließt die Erhöhung des genehmigten Kapitals, bestimmt die Person, die eine zusätzliche Einlage leisten wird, und nimmt diese Person danach als Mitglied der Gesellschaft auf.

Tatsächlich werden zwei Protokolle der Hauptversammlung erstellt:

  • die erste – über die Gewinnung einer Einzahlung (mit Bestimmung der Höhe der zusätzlichen Einzahlung, des geplanten Kapitalbetrags und der Einzahlungsfrist durch einen Dritten);
  • die zweite – über die Genehmigung der Ergebnisse des Beitrags, die Aufnahme eines neuen Mitglieds und die Änderung des Anteilsverhältnisses der Gesellschafter.

Dieses Verfahren ist aufgrund bestimmter Merkmale nicht beliebt.

Das Gesetz sieht das vorherrschende Recht bestehender Teilnehmer vor, einen zusätzlichen Beitrag zu leisten, und Dritte können nur nach Ausübung ihres Rechts durch bestehende Teilnehmer (oder Weigerung, es auszuüben) Beiträge leisten. Daher verzögert sich das Verfahren um einen Zeitraum, in dem andere Beteiligte die Möglichkeit haben, ihr Recht auszuüben, und dann um einen für Dritte festgelegten zusätzlichen Zeitraum.

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Zudem erhöht sich bei einer Eintragung zwangsläufig das genehmigte Kapital. Und nicht selten möchten die Teilnehmer einen neuen Geschäftspartner gewinnen, ohne seine Größe zu verändern.

Die Einzelheiten des Verfahrens zur Erhöhung des genehmigten Kapitals können sich aus der Satzung ergeben und teilweise vom Gesetzgebungsverfahren abweichen, weshalb jeweils die Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft zu prüfen sind.

TEILNEHMERAUSGANG 

Das Austrittsverfahren variiert je nach Anteil des austretenden Mitglieds.

Ein Teilnehmer, der einen Anteil von weniger als 50 % am genehmigten Kapital hält, kann jederzeit ohne Zustimmung anderer Teilnehmer aus der Gesellschaft ausscheiden.

Ein Teilnehmer mit einem Anteil von 50%+ muss zuerst die Zustimmung der anderen Gesellschafter (alle) einholen. Die Form der Zustimmungserteilung ist gesetzlich nicht festgelegt, in der Praxis kann es sich aber um eine schriftliche notariell beglaubigte Urkunde oder um ein ebenfalls notariell beglaubigtes Protokoll einer Hauptversammlung handeln, an der nicht alle Beteiligten teilgenommen haben.

Nachteile des Austrittsverfahrens für einen Teilnehmer mit 50 %+ am genehmigten Kapital ist die Notwendigkeit, die Zustimmung anderer Teilnehmer einzuholen, die diese nicht erbringen dürfen.

Für die Gesellschaft besteht der Nachteil darin, dass dem ausscheidenden Gesellschafter der Marktwert seines Anteils gezahlt werden muss, was zu einer Verringerung des genehmigten Kapitals und des Gesellschaftsvermögens führt.

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KAUF UND VERKAUF SOWIE SCHENKUNG VON ANTEILEN (GESELLSCHAFTSRECHTE)

Der Kauf und Verkauf oder die Schenkung einer Aktie (Unternehmensrechte) ist im Wesentlichen ein Austausch eines Gesellschafters durch einen anderen. Dabei ändert sich die Höhe des genehmigten Kapitals nicht.

Für den Verkauf/Schenkung von Gesellschaftsrechten sollte ein schriftlicher Kauf- oder Schenkungsvertrag abgeschlossen werden. Ein solcher Vertrag bedarf keiner notariellen Beurkundung.

Die Bestätigung der Übertragung des Anteils (Gesellschaftsrechte) ist die Akte der Annahme und Übertragung, die von einem Notar beglaubigt wird.

Für das Unternehmen hat der Gründerwechsel in diesem Fall keine Folgen, weshalb die vorgegebene Methode des Gründerwechsels am gebräuchlichsten ist.

Aber auch hier sollten gewisse Nuancen berücksichtigt werden.

  1. Erstens haben andere Teilnehmer ein vorrangiges Recht, eine von einem Teilnehmer an einen Dritten verkaufte Aktie zu kaufen, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Daher sollte man im Falle des Verkaufs einer Aktie an einen Dritten zunächst die Ablehnung anderer Teilnehmer von ihrem Kauf einholen und erst dann die Aktie an einen Dritten verkaufen. Gleichzeitig ist eine Preisminderung nicht möglich, da die Folge im Gerichtsverfahren der Übergang der Rechte und Pflichten des Käufers auf den in seinem Prioritätsrecht verletzten Teilnehmer sein kann. Gleichzeitig entfällt das Vorzugsrecht im Falle der Schenkung einer Aktie.
  2. Zweitens , wenn die Aktie zu einem Preis verkauft wird, der ihren Nennwert übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, den Kapitalertrag (die Differenz zwischen dem vertraglichen Wert und dem Nennwert der Aktie) zu versteuern.

Wird ein Schenkungsvertrag abgeschlossen, entsteht die Einkommensteuerpflicht beim Empfänger.

DOKUMENTE UND VERFAHREN

Zur staatlichen Registrierung bei einem Gründerwechsel werden eingereicht:

  • Erklärung (Formular 3);
  • eine Quittung über die Zahlung der Verwaltungsgebühr;
  • eines der Dokumente, das Änderungen in der Zusammensetzung der Gründer bestätigt. Solche Urkunden sind in den vorgenannten Fällen der Beschluss der Hauptversammlung zur Feststellung der Größe der Anteile und der Zusammensetzung der Gründer, der Eintragungsantrag, der Austrittsantrag oder die Akte der Annahme und Übertragung des Anteils.

Die Registrierung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Dokumente beim Registrar.

Wichtig ist, dass die Unterlagen zur Registeränderung bei Austritt oder Verkauf/Schenkung von Gesellschaftsrechten nicht von der Gesellschaft, sondern vom austretenden Gesellschafter bzw. vom Verkäufer oder Käufer (Schenker oder Empfänger) eingereicht werden.

Gleichzeitig kann sich das Unternehmen bereits nach dem Registrierungsprozess über Änderungen in der Zusammensetzung der Gründer informieren.

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